Manager des Jahres: Der Titel geht an einen Forscher

Hamburg (pressrelations) –

Manager des Jahres: Der Titel geht an einen Forscher

Eine Jury von Wirtschaftsexperten hat Hans-Jörg Bullinger, den Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, zum „Manager des Jahres 2009“ gewählt

Hans-Jörg Bullinger, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) für angewandte Forschung, ist der „Manager des Jahres 2009“. Dies berichtet das manager magazin in seiner kommenden Ausgabe (Erscheinungstermin: 20.
November).

Eine sechsköpfige Jury von Wirtschaftsexperten, darunter der Strategieberater Roland Berger und Alexander Dibelius, Deutschland-Chef der US-Bank Goldman Sachs, hat den 65-jährigen gewählt, weil die FhG unter Bullingers Führung intensiver als je zuvor beiträgt zu technologischen Innovationen und zum Wirtschaftswachstum aus eigener Kraft: „Im Krisenjahr
2009 ist dies ein besonderes Verdienst“, sagt mm-Chefredakteur und Juror Arno Balzer. „Hans-Jörg Bullinger ist damit zur Schlüsselfigur für die Stabilität und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands geworden.“

Bullingers Managementleistung zeigt sich auch im Wachstum der Fraunhofer-Gesellschaft, die 17 000 Mitarbeiter in 60 Instituten und weiteren Forschungseinrichtungen im In- und Ausland beschäftigt: Das Finanzvolumen der FhG ist im laufenden Jahr um 16 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro gestiegen; die Erlöse aus Forschungsaufträgen, aus denen die FhG rund zwei Drittel ihres Budgets bestreitet, nahmen um 12 Prozent zu. Unter Bullingers Führung startete die FhG ihren Forschungsverbund Elektromobilität ? zeitgleich mit dem Nationalen Entwicklungsplan der Bundesrepublik zum selben Thema.

Für Rückfragen: Dr. Michael Kröher
Telefon: 0 40/30 80 05-78

Hamburg, 19. November 2009

manager magazin
Kommunikation
Ute Miszewski

Telefon: 040/3007-2178
E-Mail: Ute_Miszewski@manager-magazin.de

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Sagemcom: Neue IP-basierte Powerline-Technologie für Smart Metering

Eschborn (pressrelations) –

Sagemcom: Neue IP-basierte Powerline-Technologie für Smart Metering

Eschborn / Paris / Wien 19.11.2009 ? Sagemcom hat in Zusammenarbeit mit Maxim Integrated Products Inc. und dem französischen Energieunternehmen Electricité Réseau Distribution France (ERDF) eine neue Lösung entwickelt, die die Kompatibilität für weltweite Smart-Grid-Anwendungen (Intelligente Stromnetze) garantiert. Damit ist Sagemcom das erste Unternehmen, das bei dieser Lösung den IPv6-Protokoll-Standard an die auf OFDM (Orthogonal Frequency Division Multiplex) basierende PLC-Spezifikationen (Packet Loss Concealment) angepasst hat.

2008 schloss ERDF mit Sagemcom und Maxim einen Exklusivvertrag, der die Entwicklung einer Lösung für eine neue Powerline-Kommunikations-Anwendung zum Ziel hatte. Einer der wichtigsten Punkte des Projekts war die Kompatibilität, die dank Einhaltung internationaler Standards sichergestellt wurde.

Das Hauptaugenmerk der von Sagemcom und Maxim entwickelten Technologie liegt in der Kombination aus OFDM-Modulation und der IPv6-Netzwerktechnologie. Die neue sogenannte „G3 PLC“-Spezifikation lässt damit dem Smart Metering (Smart Meter = intelligente Stromzähler) eine Schlüsselrolle im Automatic-Meter-Management-Bereich (AMM) zukommen und ermöglicht kosteneffiziente Smart-Grid-Implementierungen. Die entwickelte Lösung unterstützt unter anderem eine Zweiwegekommunikation, die zwischen niedrigen und mittleren Stromspannungsnetzen mithilfe von Transformatoren vermittelt. Dies ermöglicht eine Datenübertragung an jeden zusätzlichen Kunden, der mit einem Remote-Transformator verbunden ist ? ganz ohne zusätzliche Modems oder Datenkonzentratoren. Im Vergleich zu den Produkten der ersten Generation werden so die Netzinstallations- und Operationskosten reduziert.

Durch den Einsatz von Sicherheits-Features des neuen Protokolls IPv6 erfüllt „G3 PLC“ alle Anforderungen der Energieunternehmen und Endkunden in Bezug auf Datensicherung und Datenschutz. „Die dritte PLC-Generation ist im Vergleich zu den derzeitigen Metering-Lösungen ausfallsicher und bietet deutlich höhere Datenübertragungsraten“, so Jean Vigneron, Managing Director für Metering bei ERDF. „Dies erlaubt sogar die Datenübermittlung über Mittelspannungstransformatoren und die Koexistenz neben der ersten PLC-Generation.“

Die neue „G3 PLC“-Spezifikation für Smart Metering von Stromnetzen steht auf der ERDF-Website gratis zum Download zur Verfügung: http://www.erdfdistribution.fr/electricite-reseau-distribution-france/publications/documentation/documentation-linky-602742.html

Über Sagemcom
Sagemcom, ein weltweit führendes High-Tech-Unternehmen mit Hauptsitz in Paris, ist auf Breitbandkommunikation und Konvergenz spezialisiert, insbesondere in folgenden Bereichen: Breitband-, Druck- und Energie-Management-Lösungen, M2M-Kommunikation, Netzwerke, Telekommunikationssysteme sowie digitale TV-Set-Top-Boxen. Dank seiner bewährten Innovationskapazität hält das Unternehmen eine Führungsposition in diesen Sektoren. Sagemcom strebt an, ein globaler Marktführer für Konvergenzlösungen und Breitbandterminals zu werden. Mit einem Umsatz von fast 1,3 Milliarden Euro beschäftigt Sagemcom rund 6.030 Mitarbeiter auf fünf Kontinenten. Bei Sagemcom beginnt das Engagement für eine nachhaltige Entwicklungspolitik schon in der Designphase und wird im gesamten industriellen Prozess fortgesetzt. Das Öko-Design entspricht ISO-Standards, beinhaltet den Energieverbrauch der Produkte und ist in einer Ethik-Richtlinie festgelegt, die auch für alle Zulieferer des Unternehmens gilt. Für weitere Informationen: www.sagemcom.com.

Pressekontakt
HFN Kommunikation GmbH
Sven Humann
Hanauer Landstr. 161-173
60314 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 92 31 86 13
E-Mail: shumann@hfn.de

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Bei Fahrerflucht mit Snowboard oder Skiern droht ein Strafverfahren

Zürich (pressrelations) –

Bei Fahrerflucht mit Snowboard oder Skiern droht ein Strafverfahren

(Zürich/Innsbruck, den 19.11.2009) Rasante Ski- und Snowboardfahrer sind auf Österreichs Pisten genauso betroffen wie Anfänger: Geht es bergab, merken sie mitunter gar nicht, dass sie mit ihrer Fahrweise andere gefährden. Doch das kann böse Folgen haben, denn im Zweifel droht ihnen ein Strafverfahren. „Gut zwanzig Prozent der Kollisionen auf Österreichs Pisten enden mit Fahrerflucht“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch Partner. „Nicht immer ist dabei böse Absicht im Spiel. Manche Flüchtige bemerken nicht, dass sie jemanden zu Sturz gebracht haben, und oft stellt sich eine Verletzung durch einen vermeintlich harmlosen Sturz auch erst später heraus.“

Zentrale Falle für die Unfallverursacher ist die Regel Nummer zehn des Internationalen Skiverbandes (FIS). Danach sind alle Unfallbeteiligten, einschließlich möglicher Zeugen, unbedingt verpflichtet, nach jeder Kollision ihre Daten auszutauschen. Für die Beurteilung der Schuldfrage ist es ebenso unerlässlich, dass der Unfall bei der zuständigen Polizeiinspektion gemeldet wird. „Die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, denn sie werden auch von den Gerichten einhellig als Maßstab zur Beurteilung eines Unfallgeschehens herangezogen“, erklärt Anwalt Tramposch, dessen Kanzlei Mitglied des internationalen Beratungsnetzwerkes Geneva Group International (GGI) ist.

Basierend auf diesen Vorgaben entscheidet in Österreich dann die zuständige Bezirksanwaltschaft, ob sie gegen den Schädiger ein Strafverfahren, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, einleitet. Wird dem Beschuldigten lediglich eine Unaufmerksamkeit angelastet, kann der Richter das Strafverfahren „diversionell“ beenden, also ohne formelle Gerichtsverhandlung vorläufig einstellen. Tramposch, der sich regelmäßig beruflich mit Skiunfallfolgen auseinandersetzen muss, erläutert: „Bei einem eingestellten Verfahren kommt es zu keiner Verurteilung und es erfolgt keine Eintragung ins Strafregister. Dafür muss der Schädiger aber bereit sein, für seine Tat einzustehen und die Folgen angemessen auszugleichen.“ Die Diversion scheidet allerdings aus, wenn die Schuld schwerer wiegt, ein höheres Gericht zuständig wird oder wenn ein Beteiligter getötet wurde.

Kommt die Diversion nicht zustande, wird gegen den Unfallverursacher ein Strafverfahren durchgeführt. Das Opfer hat die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen. Das kann von Vorteil sein, denn der österreichische Strafrichter kann auch über die privatrechtlichen Ansprüche des Opfers entscheiden. GGI-Anwalt Tramposch nennt die Voraussetzungen: „Dafür muss der Schaden schlüssig behauptet und bis zum Schluss des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung beziffert und auch auf einfachem Wege festgestellt werden können. Da es sich um ein Strafverfahren handelt, erfolgt hier der zivilrechtliche Ausgleich naturgemäß nur dann, wenn der Angeklagte schuldig gesprochen wird.“

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann das Opfer seine Ansprüche im Zivilrechtsverfahren geltend machen. In diesem wird über alle Ansprüche entschieden. Dazu gehören grundsätzlich Schmerzensgeld, der Ersatz für beschädigte Kleidung und Sportausrüstung, die Arzt- und Behandlungskosten, für die die Krankenversicherung nicht einsteht, ein eventueller Verdienstausfall sowie die Aufwendungen für eine während der Behandlungszeit zum Einsatz kommende Haushalts- oder Pflegehilfe.

„Da kommt sehr schnell eine für viele nicht mehr tragbare Summe zusammen“, warnt Tramposch. Er empfiehlt: „Für jeden Ski- oder Snowboardfahrer ist es ratsam, sich abzusichern und sowohl eine Rechtsschutz- als auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.“ Erstere gewährleistet eine kostenlose und fachkundige Durchsetzung der Schadenersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt, zweitere beugt einer finanziellen Belastung durch den Ersatz der Ansprüche des Geschädigten vor.

Hinweis für die Redaktion:

Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Tramposch Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

Fachfragen beantwortet gerne:

Dr. Hubert Tramposch
Tramposch Partner
Franz-Fischer-Straße 17a
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0) 512 | 57 17 57
Telefax: +43 (0) 512 | 58 71 59
E-Mail: office-innsbruck@tramposch-partner.com
Internet: www.tramposch-partner.com

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