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Staatssekretär Burgbacher: Reduzierter Mehrwertsteuersatz für das Beherbergungsgewerbe kommt zum
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Ernst Burgbacher erklärt zu einer heutigen Meldung in der Financial Times Deutschland:
„Im Koalitionsvertrag wurde klar vereinbart, für das Beherbergungsgewerbe zum 1.01.2010 den reduzierten Mehrwertsteuersatz einzuführen. Diese Vereinbarung wurde in das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aufgenommen. Ich habe keinerlei Zweifel, dass sich auch die unionsgeführten Länder, die ausnahmslos dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben, an die Vereinbarung halten.“
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am Donnerstag den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Der gefundene Kompromiss vermeidet unnötige Kosten und Bürokratie. Er bekräftigt den Grundsatz des deutschen Energiesparrechts, dass vorgeschriebene Mindeststandards wirtschaftlich sein müssen. Gleichzeitig ist er aber in entscheidenden Punkten ambitionierter als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag. So können europaweit enorme Energieeffizienzpotentiale gehoben werden. In Deutschland sind am Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Gebäudestandards bereits seit Jahren Praxis. Für Eigentümer in Deutschland ändert sich daher zunächst einmal nichts.“
Wesentliche Neuregelungen sind:
Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft nationale Mindeststandards fest. Diese gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie z.B. des Daches. Dies entspricht der in Deutschland seit langem geltenden Praxis.
Die nationalen Standards sollen sich dabei an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende und bewährte nationale Systeme wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden.
Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) müssen alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt erhalten. Damit werden unnötige Kosten für Eigentümer vermieden.
In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden.
Die Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie von 2002 wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von 2 bis 3 Jahren angewandt werden.
Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU entfallen auf den Gebäudebereich. Energieeffizientere Gebäude leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Bewältigung tendenziell steigender Energiepreise und nicht zuletzt zum Klimaschutz. Die Verhandlungen in Brüssel wurden in erfolgreicher Zusammenarbeit von Vertretern des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums geführt.
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