Rechte der Flugpassagiere gestärkt

Berlin (pressrelations) –

Rechte der Flugpassagiere gestärkt

Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute Entscheidung

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Entschädigungsanspruch von Flugpassagieren bei Verspätungen erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler MdB:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute Entscheidung für alle Flugpassagiere, die ihre Reise auf einem Flughafen in der EU antreten. Damit werden die Rechte der Verbraucher bei starken Flugverspätungen zu Recht gestärkt. In letzter Konsequenz sind die Folgen einer starken Verspätung für die Passagiere oft mit denen bei einer kompletten Flugannullierung vergleichbar. Dem trägt das neue Urteil nunmehr Rechnung und stärkt die Rechtssicherheit bei der Durchsetzung finanzieller Entschädigungsansprüche.

Bisher hatten Fluggäste bei Verspätungen lediglich einen Anspruch auf Essen und Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden konnten sie auch auf den Flug verzichten und den Flugpreis erstattet bekommen. Eine nach der Entfernung gestaffelte Entschädigungspauschale stand ihnen jedoch nur bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung zu. Dies führte in der Praxis zu Unklarheiten bei der Auslegung dieser Begriffe bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Zusätzliches Geld für Agrarumweltmaßnahmen

Erfurt (pressrelations) –

Zusätzliches Geld für Agrarumweltmaßnahmen

Thüringens Landwirtschaftsministerium stellt zusätzliches Geld für Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung. „Alle zunächst abgelehnten KULAP-Anträge werden nunmehr doch noch positiv beschieden“, verkündet Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz. „Ich habe mich entschlossen, durch hausinterne Umverteilungen die fehlenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird bereits jetzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.“

Das Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhalt der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP) gehört zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Förderprogrammen des Freistaats Thüringen. Bei der Teilnahme am KULAP verpflichten sich Landwirte, bestimmte Flächen für fünf Jahre besonders umweltfreundlich zu bewirtschaften. Für diesen Zeitraum erhalten sie eine Förderung. Hierfür sind in Zeitraum 2007 bis 2013 Ausgaben von rund 258 Mio. Euro eingeplant worden. Die Finanzierung erfolgt aus EU-, Bundes- und Landesmitteln.

Bereits bewilligt waren 395 Anträge auf Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen auf 18.200 Hektar in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro, nachträglich bewilligt werden nun 629 Anträge für weitere 16.200 Hektar mit rund 2,2 Millionen Euro. Nicht inbegriffen sind laufende KULAP-Verpflichtungen (seit 2007) für 379.000 Hektar (jährlich über 36 Mio. Euro Förderung).

Durch die hohe Akzeptanz des KULAP bei den Landwirten in den Jahren 2007 und 2008 waren die geplanten Ausgaben bereits in diesem Jahr ausgeschöpft, so dass Ende September eine Vielzahl von Landwirten Ablehnungsbescheide erhalten mussten. „Solche Ablehnungen sind unerfreulich, denn einerseits werden dadurch freiwillige Umweltleistungen der Landwirte in Frage gestellt, andererseits entgehen den Betroffenen wichtige Betriebseinnahmen“, so Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz.

In den nächsten Wochen werden die betroffenen Antragsteller einen positiven Bescheid erhalten. Das Ministerium weist die Landwirte ausdrücklich darauf hin, dass die beantragten Fördervoraussetzungen, ungeachtet der zunächst erfolgten Ablehnung, durchgehend einzuhalten sind. Auch wenn die neuen Bescheide frühestens im Dezember an die Adressaten versandt werden können.

Andreas Maruschke
Pressesprecher

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