HEUTE STARTSCHUSS FÜR FÖRDERUNG DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG IN NIEDERSACHSEN

Hannover (pressrelations) –

HEUTE STARTSCHUSS FÜR FÖRDERUNG DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG IN NIEDERSACHSEN

Sozialministerin Ross-Luttmann: „Mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern“
Hannover – Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann will noch mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern. „Gute Pflege ist in erster Linie dem hohen Einsatz der Pflegefachkräfte zu verdanken. Das ist ein Beruf mit Zukunft. Wir wollen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ganz konkret bei ihren Ausbildungskosten entlasten und das Bemühen von Pflegeeinrichtungen um die Ausbildung anerkennen. Es sollen sich noch mehr junge Menschen für den wichtigen Pflegeberuf interessieren“, sagte Ross-Luttmann heute in Hannover.
Nach den verwaltungstechnischen Vorbereitungen im Jahr 2009 fällt heute der Startschuss für die Förderung von bestehenden (Stichtag hierfür ist der 1. August 2009) und neuen Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger. Das gilt für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren sowie für ausbildende Pflegeeinrichtungen. Die endgültige Förderung soll auf der Grundlage von Richtlinien erfolgen, deren Entwürfe in Kürze den Verbänden zur Anhörung übermittelt werden.

Anerkennung ausbildender Pflegeeinrichtungen
Für bestehende und neue Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger wird eine Pauschale gezahlt. Diese Pauschale erhalten die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen in Anerkennung ihrer Bemühungen um die Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege.
Die Pauschale beträgt

– für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze höchstens ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis 1:20 oder kleiner, z.B. 1:30), 50 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis;
– für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze mehr als ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis also z.B. 1:10), zunächst 85 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis und
– für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich zunächst 85 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis.

Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn mit der/dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Als angemessen in diesem Sinne gilt eine Ausbildungsvergütung, die mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) entspricht.
Für Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des ersten halben Jahres ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Anerkennung.

Förderung von Schülerinnen und Schülern an nicht öffentlichen Altenpflegeschulen
Für bestehende und neue Schulverträge beträgt der Zuschuss 50 Euro je Monat und Schulvertrag. Er wird an die Altenpflegeschulen in nicht öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen gezahlt. Für Schulverträge, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung. Das von den Schülerinnen und Schülern zu entrichtende Schulgeld ist vom Schulträger um den Zuschussbetrag zu verringern. Damit werden die Schülerinnen und Schüler von Schulkosten entlastet.

Sozialministerin Ross-Luttmann wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung die Gesellschaft bei der Pflege älterer Menschen vor besondere Herausforderungen stelle: „Es wird in Zukunft immer mehr ältere Menschen geben, die eine qualifizierte Pflege und Betreuung benötigen. Soziale Berufe sind Berufe mit Zukunft. Wir benötigen vor allem im Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers eine ausreichende Zahl von Fachkräften.“
Trotz der erfreulichen Entwicklung, dass die Zahl Auszubildender in der Altenpflege landesweit von rund 4.600 Ende 2008 auf rund 5.000 Ende 2009 angestiegen ist, will Ross-Luttmann erreichen, dass noch mehr junge Leute diesen Beruf ergreifen. „Ich freue mich, dass mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 die abschließenden finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Kampagne geschaffen wurden. Niedersachsen ist beim Thema Pflege insgesamt gut aufgestellt.“

Wo können die Leistungen beantragt werden?
Anträge auf Förderung können anhand des jeweiligen Formblattes gestellt werden beim
Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Lüneburg –
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131/ 15-0
Fax: 04131/ 15-3295

Kontakt:
Thomas Spieker (0511) 120-4057
e-mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de
Postanschrift:
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Fax Pressestelle: (0511) 120-4298/4291
http://www.ms.niedersachsen.de

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Rösler will in kleinen Schritten auf den Abgrund zugehen

Berlin (pressrelations) –

Rösler will in kleinen Schritten auf den Abgrund zugehen


Berlin – „Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler versucht die Menschen hinters Licht zu führen“, kommentiert Harald Weinberg, die jüngst geäußerte Absicht des Ministers, die Kopfpauschale in kleinen Schritten umzusetzen. Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss des Bundestags, erklärt weiter:

„Der Koalitionsvertrag sieht vor, einkommensunabhängige Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu erheben. Im Klartext heißt das: Mit 1.000 Euro Monatseinkommen zahlt man denselben Beitrag, wie mit über 5.000 Euro. Das zerstört die Solidarität zwischen Gut- und Geringverdienenden.

Immer wenn Rösler gefragt wird, ob das denn sozialverträglich sei, verweist er darauf, dass er das Konzept ja bloß in kleinen Schritten umsetzen wolle, damit niemand überfordert würde. Er spekuliert darauf, dass diese Salamitaktik öffentlich weniger wahrgenommen wird. Aber: Im Ergebnis ist es gleichgültig, ob man ein halbwegs gut funktionierendes und sowohl in der Bevölkerung wie auch international anerkanntes System sofort oder schrittweise kaputt macht.

DIE LINKE will das Gesundheitssystem im Gegensatz zur Bundesregierung nicht im Kern zerstören, sondern weiterentwickeln. Dazu ist die Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung notwendig. Dann würde jeder nach seinem Bedarf versorgt und würde nach seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen.“

Kontakt
Hendrik Thalheim, Pressesprecher
Pressestelle der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: (030) 22 75 28 00
Telefax: (030) 22 75 68 01
Mobil: (0172) 39 14 261
E-Mail: hendrik.thalheim@linksfraktion.de
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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Wechsel an der Spitze der Conterganstiftung: Antje Blumenthal wird neue Vorsitzende

Berlin (pressrelations) –

Wechsel an der Spitze der Conterganstiftung: Antje Blumenthal wird neue Vorsitzende

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, hat die frühere Bundestagsabgeordnete Antje Blumenthal zur neuen ehrenamtlichen Vorsitzenden des Vorstands der Conterganstiftung für behinderte Menschen bestellt. Antje Blumenthal löst damit Regina Schmidt-Zadel ab, die diese Aufgabe nach fünf Jahren abgibt.

„Ich bin froh, dass Antje Blumenthal das Amt übernimmt. Mit ihr haben wir eine erfahrene und profilierte Sozialpolitikerin für diese wichtige Position gewinnen können“, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler. „Zugleich möchte ich Regina Schmidt-Zadel für ihren engagierten Einsatz in den vergangenen Jahren für die contergangeschädigten Menschen ganz herzlich danken“, so Köhler anlässlich des Amtswechsels.

Antje Blumenthal war von 2001 bis 2009 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, auf eine erneute Kandidatur hatte sie verzichtet. Ihre politischen Schwerpunkte liegen unter anderem in der Behindertenpolitik und den Herausforderungen des demographischen Wandels. Als Berichterstatterin ihrer Fraktion war Antje Blumenthal für das im Juni 2009 in Kraft getretene Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes zuständig. Seit dem 1. September ist sie ehrenamtlich Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg.

Die öffentlich-rechtliche Conterganstiftung war 1972 mit Mitteln des Bundes und der Firma Grünenthal GmbH gegründet worden. Anlass hierfür war die unter der Bezeichnung „Contergan-Katastrophe“ in das öffentliche Bewusstsein gelangte Schädigung ungeborener Kinder infolge der Einnahme des Arzneimittels Contergan durch die Mutter während der Schwangerschaft. Die Geschädigten erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Rente sowie eine jährliche Sonderzahlung über die Stiftung. Außerdem fördert die Stiftung Projekte, die den Betroffenen zugute kommen. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums und betreut weltweit rund 2.750 Betroffene, die heute im Alter zwischen 45 und 49 Jahren sind.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de mailto:poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de

Servicetelefon: 01801 90 70 50
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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