„Die Sicherheitsshow ist dieselbe, die Jury hat gewechselt. Auch in der Sicherheitspolitik der neuen Bundesregierung sind schnelle Showeffekte wichtiger als die wirkliche Schaffung von mehr Sicherheit“, so der Innenpolitiker Jan Korte, Mitglied im Fraktionsvorstand der LINKEN im Bundestag zur derzeitigen Diskussion über die umstrittenen Nacktscanner-. Korte weiter:
„Egal wie die FDP es dreht und wendet: Nacktscanner bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre oder sie sind unbrauchbar. Die nachweihnachtliche Wunschliste der FDP liest sich so: Generalsekretär Lindner sucht einen Nacktscanner, der aber keine Peep-Show ermöglicht. Auch Staatssekretär Stadler meint, mit neuartigen Scannern den Eingriff in die Intimsphäre ’so gering wie möglich‘ halten zu können und vernachlässigt dabei, dass es kaum eine Technik geben kann, die verhindert, dass Menschen mit Prothesen, künstlichen Darmausgängen oder Urinbeuteln systematisch unter Terrorverdacht fallen.
Mit dem Einsatz von Nacktscannern soll nun auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte die Sicherheitslücke geschlossen werden, die durch die Sparpolitik von Flughafenbetreibern überhaupt erst entstanden ist. Doch die einfache Lösung, nämlich für mehr gut bezahltes und qualifiziertes Personal an den Flughäfen zu sorgen, wird offenbar gar nicht in Erwägung gezogen.
Es ist an der Zeit, dass die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr als lästige Hürde für Sicherheitsgesetze gesehen werden sondern als grundlegende Rechte anerkannt werden. Statt in Aktionismus zu verfallen und wie die Vorgängerregierung sicherheitspolitische Säue durch die Medien zu jagen steht die Bundesregierung in der Pflicht, die Flughafenbetreiber in die Verantwortung zu nehmen, für einen sicheren Flugverkehr zu sorgen ohne dass Flugreisende diskriminiert und in ihren Rechten eingeschränkt werden.“
Berlin (pressrelations) – PILTZ: Steinmeier leidet an Politikamnesie BERLIN. Zu den heutigen Äußerungen von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erklärt die stellvertretende…
Im November erst gründete sich mit vieda der Interessenverband der deutschen iPhone-Entwickler. Bereits im Dezember startete vieda seine erste öffentlichkeitswirksame Aktion und sorgte mit dem Adventskalender appsforsale.de für so manche Überraschu…
Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Bei einem Austausch der Heizung werden erneuerbare Energien in Baden-Württemberg künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs von Häusern decken.
Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich sinkt.
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.
„Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor“, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. „Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.
In der Broschüre „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.
Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann,
Solar Info Center, D-79072 Freiburg,
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11, vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de
Berlin (pressrelations) – EU-Terrorliste etabliert Feindstrafrecht „Die Verfolgung politisch unliebsamer Personen auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EU-Terrorliste…
Über 150.000 Web-Abmahnungen im Jahr – Immer neue Gründe – Abmahnsichere Gestaltung von Webseiten kaum möglich
Deutsche Websites und Homepages, ob privat oder gewerblich, lassen sich kaum rechtssicher gestalten. Dies gilt auch für gewerbliche Web-Angebote auf Verkaufs- und Auktionsplattformen. Immer neue, teils widersprüchliche Urteile bringen immer neue Ansatzpunkte für Abmahnungen. Die Abmahnaktivität ist erschreckend. So wurde laut Umfragen bereits jeder dritte Online-Shop einmal abgemahnt und 15% sogar mehrmals. Insider schätzen die Zahl jährlicher Web-Abmahnungen in Deutschland auf über 150000. Es kann jeden treffen. Selbst private Homepage-Betreiber und sogar Verbraucher werden zu Tausenden abgemahnt. Auch missbräuchliche Massen-Abmahnungen gibt es immer wieder. Eine neue Initiative will die Abmahnspirale ohne Ende nun endlich stoppen.
Nachdem sich Petitionen gegen die Abmahnpraxis als zahnlos erwiesen haben, weil sie immer wieder auf Anraten des Justizministeriums durch Beschluss weniger Entscheidungsträger abgewiesen wurden, setzt die Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs des Portals hintergrundfakten.de jetzt auf ein anderes, in dieser Sache bisher beispielloses Vorgehen, damit es endlich zu einer adäquaten Gesetzgebung kommt.
Dabei sollen die überwiegenden Parlamentarier und Regierungsmitglieder, denen die problematischen Aspekte der Abmahnpraxis nicht geläufig sind, individuell überzeugt werden, damit sie sich für eine baldige Gesetzesänderung einsetzen. So will man den großen Einfluss derjenigen Juristen überwinden, die an der aktuellen Gesetzgebung festhalten wollen und die hohe Unzufriedenheit mit der Abmahnpraxis chronisch ignorieren, die aber in Parlament und Regierung weit in der Minderzahl sind.
Für die erforderliche große Zahl von Mitstreitern und für nachhaltige Publizität und stetige Dynamik sollen auf viele Webseiten verteilte Infolinks zur Initiative sorgen. Man rechnet mit guten Erfolgschancen, sofern viele Webseiten-Betreiber mitmachen. Da diese die Hauptleidtragenden der Abmahnpraxis sind, dürfte deren Bereitschaft groß sein.
Denn Webseiten-Betreiber tragen ein hohes finanzielles Risiko wegen unabsichtlicher Rechtsverstöße. Schon bei der ersten Abmahnung sind sie verpflichtet, Kosten und Anwaltsgebühren zu erstatten. Ferner sind strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben, mit Vertragsstrafen nicht selten im sechsstelligen Bereich. Wer arglos eine vorformulierte Erklärung mit weit gefasstem Unterlassungsrahmen unterschreibt, dem kann später leicht ein neuer Verstoß unterlaufen, der dann eventuell seinen Ruin bedeutet.
Setzen Gerichte wie so oft neue Regeln, die es fortan einzuhalten gilt, ist im Vorteil, wer dies zuerst wahrnimmt und kann schlecht informierte, nicht konforme Konkurrenten kostenpflichtig abmahnen. Da Laien die jeweilige Rechtslage nicht adäquat beobachten und einschätzen können, bleibt ihnen als Gegenmittel nur, einen Fachanwalt mit der permanenten Überwachung der eigenen Web-Präsenz auf mögliche Rechtsverstöße zu beauftragen.
Weil dies nur für finanzkräftige Betreiber tragbar ist, sind kleingewerbliche Konkurrenten hier im Wettbewerb benachteiligt. Wenn große Handelsketten zudem, wie bereits geschehen, kleine Online-Konkurrenten zu Hunderten abmahnen, können diese nicht nur verunsichert werden und fortan übervorsichtig handeln. Teils kann sogar deren Existenz auf dem Spiel stehen. Auch bei Online-Auktionen und -Marktplätzen gibt es immer wieder wirtschaftlich starke Verkäufer, die versuchen, schwächere Konkurrenten durch Abmahnungen zu vertreiben.
Das Instrument der Abmahnung, dass ursprünglich für fairen Wettbewerb sorgen und gleichzeitig helfen sollte, noch teurere, gerichtliche Verfahren zu vermeiden, führt unter den derzeitigen Anwendungsregeln nicht selten zu Missbrauch und benachteiligt vor allem viele kleine Marktteilnehmer. Auch besteht derzeit kaum eine Chance, nicht gegen irgendeine Regel zu verstoßen, durch immer neue Gerichtsurteile gesetzte inbegriffen. Selbst Fachanwälte können manchmal zu keinem bestimmten Verhalten raten, das mit Sicherheit vor Abmahnungen schützt.
Deshalb fordert die Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs, dass in Zukunft abmahnfähige Mängel bei der ersten Abmahnung ohne Kosten und vielleicht ruinöse Unterlassungserklärungen beseitigt werden können. Diese Regelung würde gleichzeitig Abmahnern, die lediglich hohe Kostenerstattungen von vielen Abgemahnten eintreiben wollen, den Antrieb nehmen.
Es geht der Initiative nicht nur um Abmahnmissbrauch. Sie fordert auch eine klarere Gesetzgebung und Vorlagen für oft strittige, rechtlich relevante Texte, etwa für Widerrufsbelehrungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Impressen, die Gesetzesrang haben sollten. Solche Vorlagen wären für Gerichte unangreifbar und man könnte sich verlässlich daran orientieren. Dies würde der Endlosspirale immer neuer Urteile, die neue Abmahngründe etablieren, die wieder zu neuen Urteilen führen, einen Großteil ihrer Dynamik nehmen. Auch sollte es keine überhöhten Streitwerte mehr geben und keine Abmahnungen wegen Kleinigkeiten, deren Schadwirkung eher theoretischer Natur ist.
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