Biomechanisches Gutachten kann bei Unfallflucht entlasten

Düsseldorf (pressrelations) –

Biomechanisches Gutachten kann bei Unfallflucht entlasten

(Düsseldorf, den 12.11.2009) Beim Einparken oder Rangieren kann es durch eine kurze Unachtsamkeit schnell zu einem Zusammenstoß kommen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, droht ihm ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. „Auch wenn der Betroffene den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat, wird dies häufig nur als Schutzbehauptung abgetan. Dann kann ihn unter Umständen nur ein biomechanisches Sachverständigengutachten zur Wahrnehmbarkeit der Kollision entlasten“, erklärt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Beschuldigte stehen vor dem Problem, dass der Verfolgungseifer der Justiz bei Unfallflucht-Delikten hoch ist. Entlastende Umstände werden dabei oftmals übergangen. „Auch bei der Ermittlung der Höhe des verursachten Fremdschadens wird oft geschlampt, obwohl diese gerade bei kleineren Blechschäden über Sein- oder Nichtsein der Fahrerlaubnis entscheidet“, weiß Demuth. Für einen Betroffenen ist es daher wichtig, sich rechtzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser wird sich die Situation aus der Sicht des Mandanten schildern lassen, sich durch die Auswertung der Ermittlungsakte zunächst einen Überblick über die Beweislage verschaffen und dann gegebenenfalls für ein entlastendes Sachverständigengutachten sorgen.

„Gerichtliche Sachverständigengutachten, die sich mit der Wahrnehmbarkeit einer Kollision befassen, sind häufig mit Vorsicht zu genießen. Sie bedienen sich bei der Beurteilung der Frage der Bemerkbarkeit der Kollision eines Schemas, das von einem sogenannten durchschnittlich orientierten Kraftfahrer ausgeht. Hier kann zwar eine hohe Genauigkeit der Aussage getroffen werden, aber es ist darauf zu achten, dass ein belastendes Gutachtenergebnis nur dann etwas wert ist, wenn darin auf die individuelle Wahrnehmungsfähigkeit des Schädigers bei der Kollision eingegangen wird. Häufig wird kollisionsfremden Einflüssen, die den Fahrer abgelenkt haben können, im Gutachten keine Aufmerksamkeit geschenkt“, betont Verkehrsstrafrechtler Demuth. Fehlt aber dieser Bezug zu den individuellen Bedingungen der Wahrnehmbarkeit in einem Gutachten, kann und muss die Verteidigung je nach Lage des Verfahrens auf die Erstellung eines Gutachtens mit interdisziplinärem Ansatz hinwirken.

Erst eine solche umfassende Begutachtung des Geschehensablaufs unter Berücksichtigung psychologischer Einflüsse gibt hinreichend Aufschluss darüber, ob der Fahrer die Kollision überhaupt bemerken konnte. Und genau das ist der entscheidende Punkt für die Frage der Strafbarkeit. Dabei werden auch individuelle Beeinträchtigungen der Wahrnehmung durch interne oder externe Einflüsse wie ein Abgelenkt-Sein zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ? sogenannte selektive Wahrnehmung ? überprüft. Das Gutachten muss dazu in einem interdisziplinären Ansatz sowohl unfallanalytische als auch medizinische und psychologische Umstände berücksichtigen. So können temporäre Hörschäden nach einem Disco-Besuch genauso wahrnehmungsmindernd wirken wie Ermüdungserscheinungen und Stress durch körperliche oder geistige Belastungen. Sogar die Tageszeit, Unwohlsein oder der Schlaf-Wachrythmus können im Einzelfall Auswirkungen auf die Bemerkbarkeit einer leichten Kollision mit einem Fahrzeug haben.

Wenn im Ergebnis nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Fahrzeugführer das Unfallereignis als solches wahrnehmen und identifizieren konnte oder er es auch wahrgenommen hat, ist er vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freizusprechen.
Infos: www.cd-recht.de

Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

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Uwe Rieder
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2008: Verdienstunterschied von Männern und Frauen weiter bei 23%

Wiesbaden (pressrelations) –

2008: Verdienstunterschied von Männern und Frauen weiter bei 23%

Wiesbaden – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben Frauen in Deutschland im Jahr 2008 mit durchschnittlich 14,51 Euro pro Stunde 4,39 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen verdient.
Damit lag der Gender Pay Gap, das heißt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern, wie bereits in den Vorjahren konstant bei 23%.

Leichte Veränderungen lassen sich in Ost- und Westdeutschland
feststellen: Während der Gender Pay Gap im früheren Bundesgebiet von 24 auf 25% stieg, sank er in den neuen Bundesländern von 6 auf 5%.

Differenziert nach Branchen bestand der höchste Gender Pay Gap mit 34% im Wirtschaftszweig „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“. Große Lohnabstände zwischen Frauen und Männern gab es auch in den Bereichen „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (31%) sowie „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (29%). In den Wirtschaftszweigen „Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden“ (3%) sowie „Verkehr und Lagerei“ (7%) fiel der Gender Pay Gap jeweils eher niedrig aus. Die Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen resultieren unter anderem aus der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten. So sind in den Branchen mit hohem Gender Pay Gap tendenziell Männer gegenüber Frauen in leitender Stellung beziehungsweise unter den herausgehobenen Fachkräften deutlich häufiger anzutreffen.

Für die Berechnung des Gender Pay Gap 2008 wurde analog zu 2007 ein Schätzverfahren angewendet. Grundlage hierfür ist die Verdienststrukturerhebung 2006, die um die Zahlen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung aktualisiert wurde. Dieses Vorgehen ist notwendig, da die Verdienststrukturerhebung nur alle vier Jahre durchgeführt wird. Bei der Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen wurde auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 umgestellt.

Bei der Interpretation der Werte sollte berücksichtigt werden, dass es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap handelt. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und so weiter sind damit nicht möglich.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Claudia Finke,
Telefon: (0611) 75-2696,
E-Mail: verdienste@destatis.de

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Warm und wohlig im weißen Schnee

München (pressrelations) –

Warm und wohlig im weißen Schnee

ADAC gibt Tipps für Wintercamper

Wintercamping erfordert besondere Umsicht, damit Wohnwagen und Wohnmobil die harten Bedingungen im Schnee unbeschadet überstehen. Damit nichts schief geht, hat der ADAC die wichtigsten Tipps zusammengestellt:
Ideal sind M+S-Reifen für Zugfahrzeug und Anhänger oder Wohnmobil. Profiltiefe prüfen, mindestens vier, besser fünf Millimeter. Zudem sollten Schneeketten mitgenommen werden.
Schnee- und eisfreien Stellplatz suchen, um bei einem eventuellen Auftauen ein Kippen des Caravans oder Wohnmobils zu vermeiden. Unter das Deichselrad (nur Caravan) und die Hubstützen ausreichend große Bretter legen, damit diese bei Tauwetter nicht einsinken. Handbremse lösen, sobald das Campingfahrzeug aufgebockt ist. So friert sie nicht fest. Plastiktüten schützen Handbremshebel und Auflaufeinrichtung beim Caravan gegen Vereisung. Sinnvoll ist auch eine Schutzplane für den Gasflaschenkasten.
Stromkabel so verlegen, dass sie weder am Boden festfrieren, noch vom Schneepflug, der bei starken Schneefällen die Wege freihält, beschädigt werden.
Das Vorzelt für Wintercamper ist fast schon ein „Muss“. Nicht nur, um vor Schneeverwehungen sicher zu sein, sondern auch als Lagerplatz für Sportgeräte und natürlich zum Trocknen von Kleidung. Feuchtigkeit im Campingfahrzeug wird somit vermieden.
Darauf achten, dass die Be- und Entlüftungsöffnungen nicht zuschneien. Zudem Dachluke immer einen Spalt offen lassen. Das verbessert die Luftzirkulation.
Abwasser, wenn möglich, nicht in den Tank leiten. Statt dessen die Ablaufklappe oder das Ventil öffnen und das Wasser direkt in einen Eimer leiten. So kann das Abwasser auch noch als „Eisblock“ gut entsorgt werden.
Gasanlage nur mit reinem Propan betreiben. Butan bleibt bei Minusgraden flüssig und kann nicht genutzt werden. Ein Zweiflaschensystem mit Umschaltautomatik sollte im Winter zur Grundausstattung gehören, damit der Vorrat nicht unverhofft zu Ende geht. Elf Kilogramm Propan reichen etwa nur für zwei bis drei Tage.
Schneit es sehr kräftig, sollte man das Dach von Wohnmobil, Wohnwagen und Vorzelt regelmäßig von Schnee befreien. Vor allem nasser Schnee kann schnell zu tonnenschwerer Last werden. Wenige Zentimeter Pulverschnee dagegen dienen sogar zur besseren Isolierung.
Weitere Tipps zum Wintercamping und wichtige Informationen rund um das Thema Camping bietet der ADAC für seine Mitglieder auf der Internetseite www.campingfuehrer.adac.de.

Rückfragen:
Regina Ammel
089/7676-3475

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Krankenhauskosten 2008 um 5% auf 72,6 Milliarden Euro gestiegen

Wiesbaden (pressrelations) –

Krankenhauskosten 2008 um 5% auf 72,6 Milliarden Euro gestiegen

Wiesbaden – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) betrugen die Kosten der 2 083 Krankenhäuser in Deutschland im Jahr 2008 insgesamt 72,6 Milliarden Euro. Das waren 3,4 Milliarden Euro oder 5% mehr als im Vorjahr.
Die Personalkosten hatten mit 43,4 Milliarden Euro den größten Anteil (60%) an den Gesamtkosten, die Sachkosten schlugen mit 27,3 Milliarden Euro (knapp 38%) zu Buche. Im Vergleich zu 2007 nahmen die Personalkosten um 3,4% zu, die Sachkosten stiegen mit + 6,3% stärker.
Ursachen hierfür waren vor allem die gestiegenen Kosten für Wasser, Energie und Brennstoffe (+ 10,9%) und für Lebensmittel (+ 9,6%).

Die Krankenhauskosten in Höhe von 72,6 Milliarden Euro enthielten auch Kosten für nichtstationäre Leistungen mit einem Gesamtvolumen von 9,4 Milliarden Euro. Das waren unter anderem Kosten für die Ambulanz (3,1 Milliarden Euro) sowie wissenschaftliche Forschung und Lehre (2,4 Milliarden Euro). Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung (bereinigte Kosten), die sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Kosten für nichtstationäre Leistungen ergeben, lagen somit bei 63,2 Milliarden Euro.

17,5 Millionen Patienten und Patientinnen wurden im vergangenen Jahr vollstationär im Krankenhaus behandelt. Die bereinigten Kosten je Behandlungsfall betrugen im Bundesdurchschnitt 3 610 Euro.

Eine Übersicht über die Krankenhauskosten nach Bundesländern (Personal- und Sachkosten, Brutto-Kosten, bereinigte Kosten und Kosten je Fall) steht im Internet zur Verfügung. Ausführliche Daten enthält die Fachserie 12 Reihe 6.3 „Kostennachweis der Krankenhäuser“, die ab Montag, den 16. November 2009 im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich ist.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Ute Bölt,
Telefon: (0611) 75-8107,
E-Mail: gesundheitsstatistiken@destatis.de

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