Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ? Menschen für Tierrechte bestürzt

Aachen (pressrelations) –

Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ? Menschen für Tierrechte bestürzt


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte reagiert bestürzt auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Tieren. Es sei befremdend, dass das Gericht dem türkischen Metzger Altinküpe aus dem hessischen Aßlar damit das Schächten von Hunderten von Rindern und Schafen erlaubt.

Im mehrjährigen Streit um das Schächten von Tieren hat der türkische Metzger Rüstem Altinküpe erneut vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe nicht ausreichend geprüft, dem Metzger eine vorläufige Erlaubnis zu erteilen.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht die Hauptverantwortung für diese Entscheidung in der Untätigkeit der letzten Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. „Jetzt zeigt sich, wie falsch es war, den Gesetzentwurf des Bundesrats vom August 2007 zur Neuregelung des Schächt-Paragrafen jahrelang liegen zu lassen statt im Bundestag zur Abstimmung zu bringen“, meint der Vorsitzende Dr. Kurt Simons. Der neu gewählte Bundestag sei jetzt gefordert, sofort zu handeln. Das Tierschutzgesetz müsse so geändert werden, dass betäubungslose Schlachtungen, die den Tieren erhebliche Leiden zufügten, nicht mehr zulässig seien.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum vollen Sachverhalt:
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm comefrom=scan r=385175

Kontakt:
Pressestelle
Stephanie Elsner,
Tel.: 05237 – 2319790,
E-Mail: elsner@tierrechte.de

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Air Berlin: Erfolgreicher Abschluss der Cockpit-Tarifverhandlungen

(pressrelations) –

Air Berlin: Erfolgreicher Abschluss der Cockpit-Tarifverhandlungen

Die Geschäftsführungen von Air Berlin und LTU haben mit der Vereinigung Cockpit (VC) einen Abschluss der Tarifverhandlungen für das Cockpitpersonal erzielt.

Der neue Vergütungstarifvertrag für das Cockpitpersonal von LTU und Air Berlin beinhaltet eine monatliche Stundengarantie von 68 Blockstunden rückwirkend zum 1.1.2009 bzw. 69 Blockstunden ab dem 1.1.2010. Zudem wurden bei beiden Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.2010 ausgeschlossen. Im Gegenzug einigten sich die Tarifparteien auf eine Nullrunde bei den linearen Vergütungssteigerungen bis Ende 2010. Weitere Punkte sind eine Besitzstandswahrung für das LTU-Cockpitpersonal, ein Sonderstufensprung für Copiloten der Air Berlin in der Gehaltstabelle und die Einführung einer Sektorenzulage. Darüber hinaus wird über eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge für das Air Berlin-Cockpit verhandelt.

„Mit diesem Tarifabschluss konnte ein sehr verantwortungsvolles Ergebnis erreicht werden“, sagte Christoph Debus, Chief Commercial Officer Air Berlin. „Denn angesichts der schwersten Krise der Luftfahrtindustrie seit Langem gibt dieser Kompromiss den Mitarbeitern durch Kündigungsschutz und Stundengarantie ein hohes Maß an Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit. Gleichzeitig tragen die Mitarbeiter durch die Nullrunde aktiv zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Air Berlin-Gruppe bei.“

Die Laufzeit der Tarifverträge endet am 31.12.2010. Der Tarifabschluss steht unter Vorbehalt der Erklärungsfrist bis zum 13.11.2009 und der offiziellen Urabstimmung der Vereinigung Cockpit.

Pressekontakt:
Hans-Christoph Noack
Director of Corporate Communications Air Berlin
Tel.: +49 30 3434 1500
Fax: +49 30 3434 1509
Mail: abpresse@airberlin.com

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