PILTZ: FDP hat Regelung zur BKA-Terrorabwehr abgelehnt

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(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zu der Behauptung des Bundesinnenministers gegenüber der „Rheinischen Post“, die FDP habe der Änderung des Grundgesetzes zur Übertragung der Befugnisse zur Gefahrenabwehr auf das BKA zugestimmt, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Der Erinnerung des Bundesinnenministers muss auf die Sprünge geholfen werden: Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bei der namentlichen Abstimmung über die Föderalismusreform I, in der unter anderem die Übertragung der Befugnisse zur Gefahrenabwehr auf das BKA enthalten war, mit Nein gestimmt.

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Im federführenden Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat die FDP-Fraktion einen Antrag auf Streichung der Übertragung der Befugnisse auf das BKA gestellt.

Das Verhalten des Bundesinnenministers ist unredlich. Erst will er die Ergebnisse passend machen, indem er das Verfahren ändert. Und wenn das Verfahren nicht passend gemacht werden kann, greift er auf schlichte Unwahrheit zurück. Das ist politisch schlechter Stil. Das ist ein unwürdiges Spektakel.

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