Kaum eine Versicherung ist so wichtig wie die Privathaftpflicht.
Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit – ein Schaden ist schnell passiert. Und nun kommt es zu Schadensersatzansprüchen. Wer einen Schaden verursacht, hat die rechtliche Verpflichtung, diesen auch wieder gutzumachen. Diese Verpflichtung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Schadensverursacher haftet mit seinem ganzen Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und sogar mit einer späteren Erbschaft. Mit der Privathaftpflicht schützt der Versicherte sich und seine Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzforderungen.
Informationen zur Privathaftpflicht finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html
Die Privathaftpflicht gewährleistet, dass für einen Versicherten wegen eines Schadensereignisses, das einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat, Versicherungsschutz besteht. Er muss aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarungen auf Vermögensschäden ausgeweitet werden oder auch auf Schäden, die durch das Abhandenkommen von Sachen entstehen können.
Mit der Privathaftpflicht wird zunächst der Versicherungsnehmer geschützt. Aber auch alle Familienmitglieder wie Ehepartner oder Kinder unterliegen dem Versicherungsschutz. Das gilt natürlich auch für Lebenspartner, wenn diese namentlich in den Vertrag aufgenommen werden. Kinder sind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit über die Familienhaftpflicht versichert. Ab dem 18. Lebensjahr besteht der Versicherungsschutz noch weiter, wenn sich das Kind in der Berufsausbildung befindet, noch zur Schule geht oder ein Studium absolviert.
Im Rahmen der Privathaftpflicht können keine Schäden geltend gemacht werden, die sich die Versicherten untereinander selber zugefügt haben. Auch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz, genauso wie Geldstrafen oder Bußgelder. Der Gebrauch von Kraftfahrzeugen oder die Haltung von Hunden oder Pferden unterliegen nicht dem Schutz der Privathaftpflicht – hier muss z. B. mit der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Tierhalterhaftpflichtversicherung eine separate Deckung vereinbart werden.
Durch die Privathaftpflicht lassen sich viele Extras individuell versichern. Mittlerweile nicht ohne Bedeutung ist der Forderungsausfall: Wird man durch einen Dritten geschädigt, der nicht über eine Privathaftpflicht verfügt, so kann die eigene Versicherung das Risiko übernehmen und wird den Schädiger selber in Anspruch nehmen.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind nicht deliktfähig. Ein Versicherungsschutz kann dennoch vereinbart werden, um kleine Schäden abzudecken, die sich immer mal ereignen können. Ebenso sind Gefälligkeitshandlungen, aus denen im Schadensfall kein rechtlicher Anspruch entsteht, versicherbar. Auch der Verlust fremder Schlüssel kann versichert werden – eine teure Angelegenheit, wenn der Generalschüssel der Firma oder für eine Verwaltung verloren geht und die Schlösser getauscht werden müssen.
Bildquelle: Torben Wengert, www.pixelio.de
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://vergleichen-und-sparen.de