Hoher Aufwand ohne Sterbegeldversicherung. Für die Angehörigen oft eine zusätzliche Belastung.
Wenn ein Mensch verstorben ist, hinterlässt er bei den Angehörigen eine große Lücke. Viele Aufgaben müssen von ihnen nun geschultert werden, obwohl die Trauer fast keinen Raum zum Handeln lässt. Alle Verpflichtungen, die nun anfallen, sind von Gesetzeswegen in die Hände der Angehörigen gelegt worden.
Hilfreich ist, wenn der Verstorbene selber oder zu seinen Gunsten bei Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Viele Kosten können hier mit abgedeckt werden.
Im Regelfall müssen sich die Ehegatten, Eltern oder Kinder nun um die wichtigen Dinge kümmern. Wenn diese Verwandten nicht mehr da sind, müssen auch Großeltern, Enkel oder weitere Angehörige sich um die Bestattung kümmern. Die wichtigsten Dokumente, die nun besorgt werden müssen, sind der Totenschein und die Sterbeurkunde.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Totenschein: Wenn der Tod zu Hause eingetreten, muss, wenn dieses nicht noch nicht geschehen ist, ein Arzt benachrichtigt werden. Er kann nach der Leichenschau den Totenschein ausstellen und bestätigt, dass der Tod auf natürliche Art und Weise eingetreten ist. In manchen Fällen wird die Kriminalpolizei hinzugezogen. Beispielsweise, wenn zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Auffinden des Verstorbenen eine gewisse Zeit vergangen ist, und wenn es nur ein paar Stunden sind. Diese schaltet den Staatsanwalt ein. Er prüft den Todesfall und gibt nach Abschluss der Ermittlung die Freigabe zur Bestattung.
Sterbeurkunde: Spätestens einen Tag nach der Ausstellung des Totenscheines muss beim Standesamt am Ort des Todes eine Sterbeurkunde beantragt werden. Die Sterbeurkunde wird in der Regel für die Abwicklung vieler Formalitäten benötigt, z. B. Abrechnung Sterbegeldversicherung, Rentenkasse, Krankenkasse, Banken oder Nachlassgericht. Deshalb ist es sinnvoll, direkt mehrere Exemplare ausfertigen zu lassen. Für die Beantragung der Sterbeurkunde werden der Totenschein und der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.
Bildquelle: Marion Heidemann-Grimm, www.pixelio.de
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://vergleichen-und-sparen.de