Rechts vor Recht – Manz legt Berufung gegen das Sarrazin-„Arsch“-Urteil ein

Der stellvertretende Landessprecher der LINKEN in NRW Helmut Manz wird gegen seine Verurteilung vor dem Amtsgericht Dortmund wegen angeblicher „Arsch“-Beleidigung des bundesweit bekannten Arschloch“-Beleidigers Thilo Sarrazin Rechtsmittel einlegen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro oder wahlweise 50 Tage Haft. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der Richter aus seiner Abneigung gegen die Verteidigung keinen Hehl und bezeichnete das Wiedersehen mit Manz’ Anwalt als „Unglück“. Sichtlich genervt verfolgte er Manz’ Ausführungen über Dr. Sarrazins eugenische Vernichtungsphantasien, angesichts derer die Fäkalsprache versagen müsse. Die Bezeichnung „Arsch“ wertete Manz als unangemessene Verharmlosung und betonte: „Ich habe Herrn Sarrazin nicht so verharmlost, sondern korrekt als Faschist bezeichnet.“ Die Anzeige der beiden Staatsschutzbeamten sei entweder eine freie Erfindung oder eine Entstellung des Wortes „Fascho“. Das wurde von den beiden Zeugen vehement bestritten. Sie wollten sich an überhaupt nichts aus Manz’ Rede erinnern können. Nur die grammatikalisch falsche Formulierung „das Arsch“ wollten sie zwei mal eindeutig gehört haben. Der Zeuge Duchatsch scheiterte an Manz’ „Duden – Frage“: Er wusste nicht, dass er wohl besser „der Arsch“ hätte „hören“ sollen. Die komplett inkompetente Hör- und Erinnerungsleistung der beiden Zeugen wurden von Staatsanwalt und Richter als Ausdruck besonderer Professionalität und Glaubwürdigkeit gewertet. Dass die anderen ca. 60 ZuhörerInnen durch die nicht erfolgte unverzügliche Beweisaufnahme als mögliche EntlastungszeugInnen entwertet wurden, war für den Richter bedeutungslos. Als unbedeutend stufte er auch den im Beweisantrag der Verteidigung aufgeführten massenmedialen Gebrauch des Wortes „Arschloch“ durch Sarrazin selbst ein. Bevor er Manz endlich verurteilen durfte, musste sich der Richter allerdings noch dessen Schlusswort anhören:

Manz las einen rassistischen Absatz aus Hitlers „Mein Kampf“ vor. Er hatte den Neonazi Dennis Giemsch angezeigt, weil dieser diesen Absatz auf der faschistischen „Antikriegs“-Kundgebung am 5.9.2009 in Dortmund zitiert hatte. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Staatsanwalt konnte „keinen zwingenden Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ erkennen.

Die gesamte Gerichtsverhandlung kommentiert Manz wie folgt: „Der Fall Giemsch hat mit meinem eine Gemeinsamkeit: Es ergeht Rechts vor Recht. Ich werde mich dennoch nicht auf den „rechten Weg“ begeben, sondern den Rechtsweg beschreiten.“

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