Mitarbeiter von Schmidtentsorgung sind auf die Geheimhaltung gemäß § 203 StGB verpflichtet
Bremen, 19. September 2018 – Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ änderte sich bereits Ende 2017 der § 203 „Verletzung von Privatgeheimnissen“ des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser kommt zum Tragen, wenn Mediziner ihre Schweigepflicht verletzen. Durch die Neuregelung dürfen Ärzte Patientengeheimnisse nun nicht mehr nur gegenüber eigenen Mitarbeitern, sondern auch gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken – soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit erforderlich ist. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, Patienteninformationen beispielsweise gegenüber externen Dienstleistern wie Entsorgungsunternehmen zu offenbaren. Diese wiederum machen sich jedoch strafbar, wenn sie die Geheimnisse unbefugt verbreiten. Weiterhin schreibt § 203 StGB neu vor, dass Praxen und Kliniken ihre externen Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten müssen. Kommt ein Arzt dem nicht nach und ein Dienstleister offenbart eines seiner Patientengeheimnisse, werden sowohl der Dienstleister als auch der Arzt zur Rechenschaft gezogen.
„Angesichts dieser Neuregelungen möchten viele Praxen und Kliniken mit uns eine Verschwiegenheitsvereinbarung abschließen. Dem kommen wir als im Bereich Datenschutz besonders zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb selbstverständlich nach“, betont Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bereits seit vielen Jahren vertraglich auf das Datengeheimnis verpflichtet. Zu den für medizinische Einrichtungen relevanten Datenschutzbestimmungen führen wir regelmäßig Unterweisungen durch. Die Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Geheimhaltung gemäß § 203 StGB ist bei allen Mitarbeitern obligatorisch. Das garantieren wir unseren Kunden in den Verträgen zur Auftragsverarbeitung – und geben ihnen damit die Sicherheit, dass ihre vertraulichen Daten bei uns von der Abholung über den Transport bis hin zur Sortierung und Vernichtung durchweg in sicheren Händen sind“, bekräftigt Moreno weiter.
Angesichts immer größer werdender Datenmengen und der voranschreitenden Digitalisierung ist die Einbindung externer Dienstleister für Arztpraxen inzwischen unerlässlich geworden. Die übertragenen Aufgaben reichen von der externen Aktenarchivierung in Hochsicherheitsarchiven über IT-Dienstleistungen bis hin zur Entsorgung von Röntgenbildern und dazugehörigen Patientenakten. Vor der Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen war die Einbindung Dritter für den Arzt mit dem Risiko behaftet, strafrechtlich gegen die Schweigepflicht zu verstoßen. „Mit der jetzigen Rechtslage wird dem heutigen Praxisalltag – und gleichzeitig auch der Wahrung von Patientengeheimnissen – endlich Rechnung getragen“, stellt Monica Calvo Moreno fest. Schmidt + Kampshoff informiert daher umfassend zu § 203 StGB und legt allen medizinischen Einrichtungen entsprechende Belege vor, die sie zum Nachweis der datenschutzkonformen Entsorgung benötigen.
Die Schmidt + Kampshoff GmbH vernichtet Röntgenfilme und alle anderen Datenträger in einer eigenen Verwertungsanlage im nordrhein-westfälischen Rhede datenschutzgemäß nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964. Speziell für die Datenträgervernichtung bietet Schmidtentsorgung einen rechtlich geprüften Vertrag zur Auftragsverarbeitung an, der neben dem Datengeheimnis auch die Vernichtung nach den Schutzklassen der DIN-Norm berücksichtigt.
Weiterführende Informationen zur datenschutzkonformen Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten unter www.schmidtentsorgung.de.
Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de
Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de