Stadtwerke Pulheim ziehen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen RWE zurück

Essen (pressrelations) –

Stadtwerke Pulheim ziehen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen RWE zurück

Unterschiedliche Bewertungen verzögern rasche Netzübergabe
RWE lässt Vergabeverfahren des Konzessionsvertrags prüfen

Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatten die Stadtwerke die Herausgabe des Stromnetzes und weiterer Daten von RWE gefordert, um eine baldige Übernahme des Pulheimer Netzes zu erreichen. Das Gericht bezweifelte jedoch, dass dieses Ziel auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung erreicht werden könne. Darüber hinaus bestätigte es die Auffassung der RWE, alle vertraglich vereinbarten Informationen vorgelegt zu haben: Ein Gutachter sei auf dieser Basis in der Lage, einen Kaufpreis für das Pulheimer Stromnetz zu bestimmen. Im Rahmen eines mit RWE am 26. Mai geschlossenen Vergleichs erklärten die Stadtwerke Pulheim sämtliche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen RWE für erledigt. Sie verpflichteten sich zudem, die gerichtlichen Kosten für beide Instanzen zu tragen.

Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Pulheim und RWE ist zum 1. Oktober 2009 ausgelaufen und für den Folgezeitraum an die Stadtwerke Pulheim vergeben worden. Unterschiedliche Bewertungen des Stromnetzes verzögern seitdem die Übernahme des Netzes durch die Stadtwerke. Vor dem Hintergrund der vom Oberlandesgericht favorisierten zügigen Klärung der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte zur Kaufpreisbestimmung, hat RWE im Rahmen des Vergleichs auf das im ausgelaufenen Konzessionsvertrag vorgesehene zeit- und kostenaufwändige Sachverständigen-Verfahren zur Netzbewertung verzichtet. RWE ist weiterhin zu konstruktiven Gesprächen bereit, um den angemessenen Wert für das Stromnetz in Pulheim festzulegen.
Prüfung des Vergabeverfahrens
Allerdings hat RWE grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Konzessionsvergabe an die Stadtwerke Pulheim. Deshalb hat RWE eine gerichtliche Überprüfung des Vergabeverfahrens vor dem Landgericht Dortmund beantragt. Geklärt werden soll, ob den Anforderungen eines transparenten, diskriminierungsfreien Wettbewerbs und den rechtlichen Vorgaben der Konzessionsabgabenverordnung entsprochen wurde.

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