Tarifeinigung bringt Rechtssicherheit – weiter Handlungsbedarf bei Leiharbeit

Berlin (pressrelations) –

Tarifeinigung bringt Rechtssicherheit – weiter Handlungsbedarf bei Leiharbeit

Anlaesslich der Einigung des Bundesverbands Zeitarbeit und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf einen neuen Tarifvertrag erklaert die Sprecherin fuer Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Nach ueber einem Jahr gibt es einen neuen Tarifvertrag zwischen BZA und DGB. Es ist gut, dass die Beschaeftigten endlich Rechtssicherheit haben. Fuer die Branche ist dieser Abschluss ein wichtiges Signal.

Im Bereich der Leiharbeit liegt jedoch einiges im Argen.
Schlecker ist leider kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo Betriebe Leiharbeit fuer die Implementierung einer zweiten Tarifstruktur nutzen. Gerade was die konzerninterne Arbeitnehmerueberlassung angeht sehen wir als SPD dringenden Handlungsbedarf. Den Ankuendigungen von Frau von der Leyen, die Praktiken in der Leiharbeitsbranche intensiv ueberpruefen zu wollen, muessen jetzt auch Taten folgen.

Wir muessen Leiharbeitsverhaeltnisse rechtlich besser absichern.
Neben einer Lohnuntergrenze gehoert dazu auch das Prinzip „gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit“. Die konzerninterne Verleihung muss begrenzt werden. Weiterhin wollen wir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in den Entleihbetrieben staerken, insbesondere bezueglich der Kontrolle einer ordnungsgemaessen Eingruppierung der Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.

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