VCD begrüßt BGH-Entscheidung für mehr Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr
Berlin, 09.02.11: Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt die gestern verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach die Vergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist. Der X. Zivilsenat (Vergabesenat) des BGH bestätigte damit ein Urteil der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster. Danach hätte der rentable, weitgehend durch öffentliche Mittel abgesicherte S-Bahn-Betrieb durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nicht direkt vergeben, sondern ausgeschrieben werden müssen.
Heidi Tischmann, VCD-Bahnreferentin: *Der VCD begrüßt, dass künftig öffentlich finanzierte Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben werden müssen. Wettbewerb trägt dazu bei, dass die aus Steuereinnahmen stammenden Regionalisierungsmittel, die der Bund den Bundesländern für die Bestellung des SPNV zur Verfügung stellt, optimal eingesetzt werden. Durch entsprechende Ausschreibungen kann gezielt auf die Bedürfnisse der Fahrgäste eingegangen und mehr Qualität zum gleichen Preis erzielt werden. Attraktive Angebote bieten Anreiz, vom Auto in die Bahn umzusteigen, und erhöhen die Fahrgasteinnahmen. In Ausschreibungen formulierte Umweltstandards tragen zudem dazu bei, den Umweltvorteil des öffentlichen Verkehrs weiter auszubauen.“
Geklagt hatte ein Tochterunternehmen der niederländischen Staatsbahnen, das an der Übernahme des S-Bahn-Betriebs des VVR ab Dezember 2018 interessiert ist. Die VVR hatte den Verkehrsvertrag ohne Ausschreibung direkt an die DB Regio Nordrhein-Westfalen vergeben.
Bei Rückfragen: Anna Fehmel, VCD-Pressesprecherin * Fon 030/280351-12 * Fax -10 * presse@vcd.org * www.vcd.org