Verabschiedung von Günther Dorn
Wachwechsel am Landesamt für Datenschutzaufsicht – Joachim Herrmann: „Datenschutz in Privatwirtschaft immer wichtiger ? gesetzliche Regelungen für Google Street View notwendig“
Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei der Verabschiedung des Leiters des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Günther Dorn, und der Einführung seines Nachfolgers, Thomas Kranig, die Bedeutung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft unterstrichen. „Der Datenschutz in der Privatwirtschaft wird immer wichtiger. Das liegt vor allem auch an der rasanten Fortentwicklung der Kommunikationstechnik. Die Diskussionen um Google Street View, Datenmissbrauch bei sozialen Netzwerken und die Bildung von Persönlichkeitsprofilen im Internet machen dies besonders deutlich. Wir brauchen hier klare Regelungen und wirksame Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse.“
Bayern hat im Juli eine Bundesratsentschließung durchgesetzt, die dem Bund die Regelungserfordernisse für den Datenschutz aufzeigt. Das Bundesinnenministerium hat mittlerweile die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs vorgestellt. Herrmann: „Der Gesetzentwurf enthält viele notwendige Ergänzungen des Bundesdatenschutzgesetzes mit Blick auf die veränderten Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft. In einigen Punkten muss aber noch nachgebessert werden. Insbesondere fehlen gesetzliche Regelungen zu Geo-Datendiensten wie Google Street View. Ich halte es für falsch, hier nur auf eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu setzen. Was wir brauchen, sind klare und bindende gesetzliche Vorschriften.“
Der Ausbau der in der Regierung von Mittelfranken für ganz Bayern eingerichteten Datenschutzaufsichtsbehörde zu einem eigenen Landesamt für Datenschutzaufsicht im März 2009 war eine richtige Entscheidung. Herrmann: „Das war eine wichtige, zukunftsweisende Weichenstellung, um den Schutz der Bürger vor Missbrauch ihrer Daten noch besser zu gewährleisten. Es spricht für sich, dass sich das Landesamt innerhalb kurzer Zeit einen hervorragenden Ruf weit über die Grenzen des Freistaats hinaus erworben hat.“
Eine besondere Herausforderung für das Landesamt sei die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Neuorganisation. Die Luxemburger Richter monierten, dass die in der EG-Datenschutzrichtlinie geforderte „völlige Unabhängigkeit“ nicht gegeben sei, weil die mit der Datenschutzaufsicht betrauten Stellen in allen 16 Bundesländern der staatlichen Aufsicht unterstehen. Herrmann: „Auch wenn ich die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs nicht teile, müssen wir nun handeln und eine rechtssichere Reform auf den Weg bringen. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung wird das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach künftig völlig unabhängig ausgestaltet, also keinerlei Weisungen durch das Innenministerium oder den Landtag mehr unterstehen. Ziel muss dabei sein, das anerkannt hohe Niveau des Datenschutzes auch weiterhin zu gewährleisten und für die Bürger wie für die Wirtschaft verlässliche Ansprechpartner bereit zu stellen.“
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