Was es beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung zu beachten gilt

Sie haben eine Zahnzusatzversicherung, sind aber nicht mehr zufrieden und denken an einen Wechsel? Die Gründe, über einen Versicherungswechsel nachzudenken, sind vielfältig. Ein Tarifwechsel ist immer dann sinnvoll, wenn Sie dadurch Vorteile erzielen können. Beispiele hierfür sind unter anderem ein niedrigerer Beitrag, bessere Leistungen oder weniger Begrenzungen. Voraussetzung für einen solchen Tarifwechsel ist jedoch, dass sich zu diesem Zeitpunkt alle Zähne in einem gesunden Zustand befinden, keine Behandlung stattfindet oder bereits vom Zahnarzt empfohlen wurde.

Bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung fangen Sie oft wieder bei Null an, d.h. auch die Wartezeiten müssen wieder beachtet werden. Es dauert also erneut 8 Monate, bis sie die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen können.

Vermeintlich günstige Zahnzusatzversicherungen sorgen immer wieder für großen Ärger, wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass sie zu wenige Leistungen bieten und nur einen geringen Anteil der Behandlungskosten übernehmen. Deshalb sollten Sie grundsätzlich erst die Leistungen verschiedener Versicherungen vergleichen und dann nach einem günstigen Tarif schaut, der den eigenen Ansprüchen gerecht wird. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl behilflich und finden Ihren persönlichen Top-Tarif!

Wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, aber in einen anderen Tarif oder gar zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, so sind einige Dinge zu beachten. Zunächst gibt es hier die Mindestvertragsdauer, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Genaueres hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen unter „Beginn und Vertragsdauer“. Erst nach diesen zwei Jahren können Sie dann Ihre Versicherung kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es innerhalb dieser Mindestvertragsdauer zu einer Beitragserhöhung kommt, denn dann tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Innerhalb von vier Wochen haben Sie dann die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit können Sie diesen Vertrag unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Frist jederzeit kündigen. Auch darüber, wie Sie Ihre Police fristgerecht kündigen, werden Sie in den Versicherungsunterlagen informiert. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Test Zahnzusatzversicherung

Dießl & Kurth Finanzmanagement GmbH & Co.KG

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Tel: 089-40287403

Test-Zahnzusatzversicherung  ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Sitz in Deisenhofen, südlich von München. Das Unternehmen wurde 2006 gegründet und hat sich auf unabhängige Beratung und Vermittlung von Zahnzusatzversicherungen spezialisiert.