(pressebox) Erlangen-Tennenlohe, 30.03.2011 – Das Bundesdatenschutzgesetz hat in seiner Novelle vom September 2009 den Paragraph 11 „Auftragsdatenverarbeitung“ (ADV) so verschärft, dass die Vergabe von Aufträgen nach dem BDSG zum Risikofaktor werden kann. Unternehmen, die externe Firmen oder Dienstleister ihre IT-unterstützten Verfahren anvertrauen, sollten deshalb entsprechende Prozesse für die Auftragsvergabe und -kontrolle einführen.
In diesem Workshop lernen Sie, die Auswirkungen für Ihr Unternehmen einzuschätzen und ob und wo Handlungsbedarf besteht. Wir erarbeiten den Prozess zur Auftragsvergabe und diskutieren die Auftragsgestaltung. Wir besprechen verschiedene Möglichkeiten zur Vereinbarung und Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BSDS und Anlage. Sie bekommen praktische Tipps zur Gestaltung und Ausarbeitung eines schriftlichen Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung. Nach dem Workshop können Sie anfangen, Ihr Unternehmen in Bezug auf ADV zu mehr „Compliance“ zu führen.
Zielgruppe:
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Vorstände/Geschäftsführung, Leitung und Mitarbeiter von Einkauf/Rechtsabteilung, IT-Leitung und Administratoren, IT-Dienstleister
Inhalte:
– Pflichten des Auftraggebers vor, bei und nach der Beauftragung
– Auftragsgestaltung nach § 11 BDSG (was muss sein, was kann sein?)
– Prozess zur Auftragsvergabe
– Prozessgestaltung für neue und bestehende Verträge
Datum:
Do, 07.04.2011
Zeit:
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort:
Software Ring e.G.
Am Weichselgarten 7
91058 Erlangen-Tennenlohe
Kosten:
195,- € pro Teilnehmer
100,- € SWR-Mitglieder
Leitung:
Dr. Marion Herrmann
(Geschäftsführerin der Datenschutz Symbiose GmbH, Bayreuth)
Anmeldeschluss:
Mo, 04.04.2011
Verbindliche Anmeldung: http://software-ring.de/hp10392/link.htm