Zahnzusatzversicherung: Finger weg von Mogelpackungen!

Die Zahnzusatzversicherung ist die beliebteste private Zusatzabsicherung der Deutschen, und das, obwohl die zahlreichen Anbieter immer wieder für reichlich Verwirrung und Verunsicherung bei den Kunden sorgen. Mit unserer Hilfe finden Sie sich jedoch problemlos in dem Tarifwirrwar zurecht, ohne erst selbst zum Versicherungsexperten werden zu müssen.

Zunächst einmal weisen wir darauf hin, dass Zahnersatz grundsätzlich eine Kassenleistung bleibt. Mit der Gesundheitsreform von 2005 trat allerdings ein völlig neues Erstattungssystem in Kraft: Für rund 50 Zahnersatz-Befunde wurden bestimmte Festzuschüsse festgelegt, für die ein Zahnarzt eine einfache Zahnersatz-Regelversorgung durchführen soll.

So soll eine Backenzahnkrone beispielsweise für 230 Euro gemacht werden. Die Zahnersatz-Erstattung liegt nach wie vor bei 50 Prozent, mit sorgfältig geführtem Bonusheft sogar bei 60 bis 65 Prozent. Viele Kassenpatienten sind deshalb der Meinung, Eigenanteile würden sich nur auf maximal 50 Prozent belaufen. Das stimmt jedoch wirklich nur bei den einfachsten Behandlungen, die Kasse  wie aus folgendem Beispiel ersichtlich wird:

Für die bereits erwähnte Backenzahnkrone verlangt ein Zahnarzt – statt der von der Kasse geforderten 230 Euro – zwischen 400 und 1000 Euro, die gesetzliche Krankenkasse erstattet jedoch nur 115 Euro , bzw. höchstens 150 Euro. Der Festzuschuss deckt dann nicht mehr die Hälfte der Kosten, sondern nur 15 bis 30 Prozent der Rechnung und der Patient soll dann bis zu 85 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen oft auch nur etwa 30 Prozent, was aber immer noch nicht ausreicht, wenn die Festzuschüsse für besseren Zahnersatz ebenfalls nur 30 Prozent abdecken. Eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen Sie deshalb z.B. daran, dass sie für Zahnersatz mindestens zu 50 Prozent aufkommt und möglichst auch Leistungen für Zahnbehandlungen wie Prophylaxe oder Paradontose- und Wurzelbehandlungen mit einschließt, da die Kassen hierfür oft nicht mehr leisten. Soll die Versicherung für ein Kind abgeschlossen werden, sollte eine Zahnzusatzversicherung gewählt werden, die auch für Kieferorthopädie mindestens 50 Prozent leistet.

Weiter Informationen finden Sie in unserem Zahnversicherung Test.

Test Zahnzusatzversicherung

Dießl & Kurth Finanzmanagement GmbH & Co.KG

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