T-Systems setzt auf one by one EDV-GmbH
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WeiterlesenBundesnetzagentur genehmigt in 2009 Mittel für Netzinvestitionen in Höhe von 4,3 Mrd. Euro
Bundeswirtschaftsminister Brüderle: „Tempo bei Netzinvestitionen hochhalten“
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass sie im Jahr 2009 über rund 200 Anträge von Strom- und Gasnetzbetreibern auf Genehmigung von Investitionsbudgets entschieden und dabei Investitionsmittel in Höhe von rund 4,3 Mrd. Euro genehmigt hat.
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Entscheidungen grünes Licht für Investitionen in moderne Netze gegeben. Ich erwarte, dass die Netzbetreiber ihre Pläne jetzt rasch umsetzen.“
Auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung können Netzbetreiber für besonders bedeutende Vorhaben Investitionsbudgets beantragen. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, neue Kraftwerke in das Netz einzubinden oder den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Offshore-Windparks, zu ermöglichen.
Von den insgesamt ca. 480 Anträgen, die bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2008 und 2009 auf Genehmigung von Investitionsbudgets gestellt worden, sind derzeit noch rund 280 in Prüfung. Das insgesamt beantragte Volumen beträgt ca. 13 Mrd. Euro.
Bundeswirtschaftsminister Brüderle: „Auch die übrigen Investitionsbudgets sollten nun zügig beschieden werden. Denn bei Investitionen in die Netze müssen wir das Tempo hochhalten.“
Die Anreizregulierungsverordnung ist nur eines von mehreren Instrumenten für moderne Netze. Daneben erleichtert und beschleunigt das vom BMWi initiierte Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) die Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Leitungsbauvorhaben, die u. a. zur Netzintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien dringend erforderlich sind. Ferner hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier veröffentlicht, dass eine zügige Netzanbindung der Offshore-Windenergieanlagen ermöglicht und gleichzeitig „stranded investments“ auf Kosten der Stromverbraucher verhindert. Auf internationaler Ebene hat das BMWi die gemeinsame Offshore-Initiative der Nordsee-Anrainer vorangetrieben.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
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AG Kultur und Medien
Entwicklungsmoeglichkeiten fuer Private und fuer den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk auf allen Uebertragungswegen sichern
Anlaesslich von Forderungen von Unionspolitikern nach einem „Mediengipfel“ zur geplanten „Tagesschau“-Applikation fuer Smartphones erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:
Die Kritik von Unionspolitikern an dem Vorhaben der ARD, eine Tagesschau-Applikation fuer Smartphones anbieten zu wollen, ist vordergruendig und ueberzogen. Unstreitig ist doch, dass auch die Angebote der privaten Anbieter ihre Marktchancen finden muessen. In einer sich stark veraendernden Medienlandschaft sind auch private Medienanbieter darauf angewiesen, neue Uebertragungswege kommerziell nutzen zu koennen. Die medienpolitische Herausforderung ist es, sowohl die Entwicklungsfaehigkeit des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die von Privaten zu ermoeglichen. Beide muessen mit ihren Angeboten dem geaenderten Mediennutzungsverhalten gerade der juengeren Menschen Rechnung tragen. Eine Schwarz-Weiss-Diskussion hilft nicht weiter und wird den komplexen Fragestellungen nicht gerecht. Die duale Rundfunkordnung gilt es in beiden Aspekten zu beruecksichtigen. Bei Interessenskonflikten muessen fuer alle Beteiligten objektive Kriterien gelten, die sich an den bisherigen Grundsaetzen und Regelungen orientieren.
Das Vorhaben der ARD ist sowohl vom EU-Beihilfekompromiss als auch von der erst im vergangenen Jahr ueberarbeiteten Rundfunkmitteilung der EU-Kommission zur Anwendung der Vorschriften ueber staatliche Beihilfen auf den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk gedeckt. Grundsaetzlich gilt es demnach sicherzustellen, dass die oeffentlich-rechtliche Finanzierung wesentlicher neuer audiovisueller Dienste – und dies gilt natuerlich erst recht fuer die blosse Nutzung neuer Uebertragungswege – den Wettbewerb zwischen oeffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern nicht unverhaeltnismaessig verzerrt. Im Rahmen dieser Pruefung der Auswirkungen auf den Markt sind beispielsweise das Vorhandensein aehnlicher oder substituierbarer Angebote, der publizistische Wettbewerb, die Marktstruktur, die Marktstellung der oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Grad des Wettbewerbs und die potenziellen Auswirkungen auf private Initiativen zu untersuchen. Dabei gehen aber sowohl der EU-Beihilfekompromiss als auch die Rundfunkmitteilung selbstverstaendlich davon aus, dass auch dann, wenn konkurrierende oder substituierende Angebote bestehen, der publizistische Mehrwehrt des oeffentlich-rechtlichen Angebots ueberwiegen kann. Dies gerade bei einem Angebot wie der Tagesschau, die zum absoluten Kernbereich der Grundversorgung zaehlt, in Frage stellen zu wollen, zeigt die eigentliche Zielrichtung des Vorstosses von Union und FDP: Es geht nicht nur um die Nutzung eines neuen Uebertragungsweges. Vielmehr geht es aus Sicht von Union und FDP offenbar auch darum, den Grundversorgungsauftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsaetzlich zu beschraenken.
Das was Herr Koch und andere Gremienmitglieder der Union kuerzlich beim ZDF veranstaltet haben, war offensichtlich nur der Auftakt beim Anlegen der Axt an die Grundlagen des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Forderung seitens der Unionsfraktion nach einem „Mediengipfel“ der Bundeslaender und der sofortigen Aufnahme von „Expertenberatungen“ im Zusammenhang mit den ARD-Plaenen ignoriert zudem vollstaendig, dass es nach jahrelangen Auseinandersetzungen eine Verstaendigung mit allen Beteiligten gegeben hat. Mit der Umsetzung des 12.
Rundfunkaenderungsstaatsvertrages ist dieser Kompromiss bereits geltendes Recht.
Auch der Beauftragte der Bundesregierung fuer Kultur und Medien wird seiner medienpolitischen Verantwortung nicht gerecht, wenn er sich nun einseitig und vehement gegen die ARD-Plaene wendet. Noch im Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung hat er auf die besondere Bedeutung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen und betont, dass die Bundesregierung sich fuer einen starken, qualitativ anspruchsvollen und vielfaeltigen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt, der seinem Auftrag gemaess tatsaechlich alle Schichten der Gesellschaft und alle Altersgruppen erreicht. Dazu gehoeren entsprechende Entwicklungsmoeglichkeiten auch in der digitalen Welt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem juengsten Rundfunkurteil bestaetigt hat. Woertlich heisst es im Medien- und Kommunikationsbericht: „Eine Weiterentwicklung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks darf allerdings nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhaeltnisses von privaten und oeffentlich-rechtlichen Veranstaltern im dualen System gehen. Einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung dieses Gleichgewichts soll der 12. Rundfunkaenderungsstaatsvertrag der Laender leisten, der die Zusagen gegenueber der Europaeischen Kommission zur Einstellung des Beihilfepruefverfahrens zur Finanzierung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland umsetzen wird.“ Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufuegen, Herr Neumann!
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de
„Kleine Könige mit großem Herzen gehen neue Wege“
Sternsinger zu Gast bei Erzbischof Dr. Robert Zollitsch
Freiburg (pef). Sternsinger sind nach den Worten von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (Freiburg) „kleine Könige mit großem Herzen, die neue Wege gehen.“ Erzbischof Zollitsch erhielt am Dreikönigstag (Erscheinung des Herrn, 6. Januar 2010) im Bischofshaus in Freiburg selbst Besuch von Sternsingern, denen er für ihren Einsatz in der oft eisigen Kälte zum Jahresbeginn dankte: „Sternsinger trotzen Wind und Wetter. Bei Frost und Schnee marschieren Caspar, Melchior und Balthasar mit ihrem Stern und der Botschaft von Weihnachten von Haus zu Haus – treppauf und treppab. So sind unsere Sternsinger im ganzen Land beglückende Botschafter und ein wirksamer Segen: Nicht nur für die Menschen, die sie besuchen, sondern auch für Kinder und Jugendliche in anderen Kontinenten.“
Hilfe unter gutem Stern für Kinder in Armutszonen der Welt
Wenn die Sternsinger singend und betend von Haus zu Haus ziehen, beteiligen sie sich nach Überzeugung von Erzbischof Zollitsch auf diese Weise am Leben Gleichaltriger in den Armutszonen der Welt: „Sie pflegen damit echte Freundschaft im Glauben und verkünden dabei Jesus Christus. In ihm geht Gott selbst unsere Wege des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe mit.“ Das Motto der aktuellen Aktion Dreikönigssingen lautet: „Kinder finden neue Wege.“ Es erinnert an die oft langen Wege, die Kinder und Jugendliche in vielen Teilen der Welt täglich gehen müssen, um leben und überleben zu können: zur Schule, zur Kirche, zur Wasserstelle, zum Holzsammeln oder auf den Markt in der weit entfernten Stadt. So ist es auch im Senegal, dem diesjährigen Beispielland des Dreikönigssingens. Mit ihrem aktuellen Motto wollen die Sternsinger deutlich machen, dass sich gerade Kinder in den so genannten Entwicklungsländern immer wieder neu auf den Weg machen müssen, um sich weiterzuentwickeln, für ihre Zukunft zu sorgen und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen „Immer wieder dürfen wir aber auch die erstaunliche Erfahrung machen, mit welchem Mut und welcher Beharrlichkeit Kinder trotz der schwierigen Verhältnisse ihr eigenes Leben und das ihrer Familien meistern. Viele finden dabei Zuversicht und Orientierung im Glauben“, erklärte Erzbischof Zollitsch.
Der Erzbischof von Freiburg dankte allen Seelsorgeeinheiten, Pfarrgemeinden, Jugendverbänden, Initiativen sowie den vielen persönlich Engagierten für ihren Einsatz bei der segensreichen Aktion Dreikönigssingen. Diese ‚Hilfe unter gutem Stern‘ sei schon zum Jahresbeginn 2010 ein Zeichen globaler Solidarität und Verbundenheit. Seinen herzlichen Dank sprach der Erzbischof von Freiburg auch allen Bürgerinnen und Bürgern aus, „die unseren Sternsingern freundlich begegnen und ihre Spenden übergeben. Auch sie leisten einen konkreten Beitrag zur Hilfe zur Selbsthilfe, die Menschen in Armutszonen befähigt, in eigener Verantwortung ihre Zukunft zu gestalten.‘
– Wie in allen 27 deutschen Bistümern ziehen auch im Erzbistum Freiburg zur Zeit Kinder und Jugendliche in den Gewändern der Heiligen Drei Könige von Tür zu Tür: Die Sternsinger bringen den Segen „Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus“ und sammeln für Not leidende Kinder in aller Welt. Träger der Aktion Dreikönigssingen sind das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Seit ihrem Start 1959 hat sich die Aktion zur weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder entwickelt. Mehr als 690 Millionen Euro wurden seither gesammelt, über 56.300 Projekte und Hilfsprogramme für Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt. Bei der 51. Aktion zum Jahresbeginn 2009 sammelten die Mädchen und Jungen aus 12.087 Pfarrgemeinden 39,6 Millionen Euro. Mit den Mitteln fördert die Aktion Dreikönigssingen weltweit Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, der Pastoral, Ernährung, soziale Integration und Rehabilitation sowie Nothilfe. Weitere Informationen dazu auch im Internetportal der Erzdiözese Freiburg: http://www.erzbistum-freiburg.de .
Pressekontakt:
Erzdiözese Freiburg
Stabsstelle Kommunikation
Schoferstraße 2, D-79098 Freiburg
eMail: pressestelle@ordinariat-freiburg.de
Internet: www.erzbistum-freiburg.de
HEUTE STARTSCHUSS FÜR FÖRDERUNG DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG IN NIEDERSACHSEN
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern“
Hannover – Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann will noch mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern. „Gute Pflege ist in erster Linie dem hohen Einsatz der Pflegefachkräfte zu verdanken. Das ist ein Beruf mit Zukunft. Wir wollen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ganz konkret bei ihren Ausbildungskosten entlasten und das Bemühen von Pflegeeinrichtungen um die Ausbildung anerkennen. Es sollen sich noch mehr junge Menschen für den wichtigen Pflegeberuf interessieren“, sagte Ross-Luttmann heute in Hannover.
Nach den verwaltungstechnischen Vorbereitungen im Jahr 2009 fällt heute der Startschuss für die Förderung von bestehenden (Stichtag hierfür ist der 1. August 2009) und neuen Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger. Das gilt für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren sowie für ausbildende Pflegeeinrichtungen. Die endgültige Förderung soll auf der Grundlage von Richtlinien erfolgen, deren Entwürfe in Kürze den Verbänden zur Anhörung übermittelt werden.
Anerkennung ausbildender Pflegeeinrichtungen
Für bestehende und neue Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger wird eine Pauschale gezahlt. Diese Pauschale erhalten die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen in Anerkennung ihrer Bemühungen um die Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege.
Die Pauschale beträgt
– für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze höchstens ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis 1:20 oder kleiner, z.B. 1:30), 50 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis;
– für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze mehr als ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis also z.B. 1:10), zunächst 85 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis und
– für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich zunächst 85 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis.
Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn mit der/dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Als angemessen in diesem Sinne gilt eine Ausbildungsvergütung, die mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) entspricht.
Für Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des ersten halben Jahres ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Anerkennung.
Förderung von Schülerinnen und Schülern an nicht öffentlichen Altenpflegeschulen
Für bestehende und neue Schulverträge beträgt der Zuschuss 50 Euro je Monat und Schulvertrag. Er wird an die Altenpflegeschulen in nicht öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen gezahlt. Für Schulverträge, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung. Das von den Schülerinnen und Schülern zu entrichtende Schulgeld ist vom Schulträger um den Zuschussbetrag zu verringern. Damit werden die Schülerinnen und Schüler von Schulkosten entlastet.
Sozialministerin Ross-Luttmann wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung die Gesellschaft bei der Pflege älterer Menschen vor besondere Herausforderungen stelle: „Es wird in Zukunft immer mehr ältere Menschen geben, die eine qualifizierte Pflege und Betreuung benötigen. Soziale Berufe sind Berufe mit Zukunft. Wir benötigen vor allem im Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers eine ausreichende Zahl von Fachkräften.“
Trotz der erfreulichen Entwicklung, dass die Zahl Auszubildender in der Altenpflege landesweit von rund 4.600 Ende 2008 auf rund 5.000 Ende 2009 angestiegen ist, will Ross-Luttmann erreichen, dass noch mehr junge Leute diesen Beruf ergreifen. „Ich freue mich, dass mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 die abschließenden finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Kampagne geschaffen wurden. Niedersachsen ist beim Thema Pflege insgesamt gut aufgestellt.“
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Anträge auf Förderung können anhand des jeweiligen Formblattes gestellt werden beim
Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Lüneburg –
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131/ 15-0
Fax: 04131/ 15-3295
Kontakt:
Thomas Spieker (0511) 120-4057
e-mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de
Postanschrift:
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Fax Pressestelle: (0511) 120-4298/4291
http://www.ms.niedersachsen.de
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