Beitragsanpassung in der Zahnzusatzversicherung zum 01.01.2010

Trotz Beitragsanpassung ist die Zahnzusatzversicherung unverzichtbar für alle, die Wert auf ein gesundes Gebiss legen.
Die Zahnzusatzversicherungen erhöhen teilweise zum 01.01.2010 ihre Beiträge. Von den großen Versicherern sind hier die Barmenia mit dem Tarif ZG und die CSS mit den Tarifen Flexi Zahnbehandlung und Flexi Zahnersatz Top und Basis zu nennen. Viele Kunden erhalten in diesen Tagen die Mitteilung über die Beitragsanpassung.

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Während die Barmenia die Beiträge zum Tarif ZG deutlich anpasst, fällt die Erhöhung bei der CSS weniger hoch aus. In beiden Fällen handelt es sich um Tarife, bei denen der Kunde nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten keine Leistungsstaffelung hat. Er kann bei beiden Gesellschaften also unmittelbar, ohne Leistungsstaffelung, Rechnungen in summenmäßig unbegrenzter Höhe einreichen.

Eine Kündigung sollte immer gut ausgewogen werden. Oftmals lohnt es sich nicht, den Weg der Kündigung zu gehen. Denn viele Kunden haben die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, weil sie in der Zukunft mit Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen rechnen. Dieses kann sich im Verlauf der bisherigen Versicherungsdauer konkretisiert haben. Wenn eine Behandlung im kommenden Jahr oder im Folgejahr ansteht, macht die Kündigung überhaupt keinen Sinn: Eine neue Zahnzusatzversicherung wird eventuell eine solche Maßnahme gar nicht übernehmen.

Die Beitragsanpassung ist für den Kunden unangenehm, muss er sie doch hinnehmen, wenn er seinen bisherigen Versicherungsschutz nicht verlieren will. Es ist wichtig, dass bei dem Wunsch nach einer Kündigung zunächst überprüft wird, ob es eine sinnvolle Alternative zur bestehenden Zahnzusatzversicherung gibt. Denn jedes individuelle Risiko bedeutet auch eine sorgfältige Auswahl auf dem Markt der zahlreichen Zahnzusatzversicherungen.

Fazit: Bevor eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung ausgesprochen wird, sollte man sich erstmal mit einem Versicherungsmakler in Verbindung setzen, um die Alternativen prüfen zu lassen. Denn trotz der Beitragsanpassung soll der Versicherungsschutz ja in der gewohnten Form bestehen bleiben.

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