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CO2-Limits für Lieferwagen: Halbherzig oder zu ehrgeizig?
Bad Windsheim (ARCD) ? EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hatte bis zuletzt hart gekämpft, um den Verordnungsvorschlag zur Limitierung von CO2-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge auf 175 g CO2/km wenige Tage vor Ende seiner Amtszeit auf den Weg zu bringen. „Wenn wir es jetzt nicht geschafft hätten, wäre die Entscheidung auf lange Zeit ausgestellt worden“, erklärte Dimas gegenüber der Presse. Ihm wäre wichtig, eine Gesetzeslücke zu schließen, die 12 Prozent der leichten EU-Fahrzeugflotte bislang von Emissionsbegrenzungen entbunden hatte. Daher hätte er einer Kompromisslösung zugestimmt, die hinter seinem ursprünglich ehrgeizigeren Ziel einer Einführung des genannten Grenzwertes im Jahr 2012 zurückbliebe. Kritik erntete Dimas dafür nicht nur von Umweltorganisationen, sondern auch vom europäischen Büro des internationalen Automobilverbands FIA. Da bereits heute mehr als 10 Prozent aller neuen Lieferwagen das Emissionsziel von 175 g/km erreichten, bedeutete die dreijährige Einführungsphase laut FIA eine unnötige Verzögerung. Für die grüne Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament Rebecca Harms wird der Vorschlag „weder dem Anspruch eines ambitionierten Klimaschutzes gerecht, noch werden die technischen Möglichkeiten der Industrie als Maßstab verwendet“. Sie begrüßte hingegen die Schließung eines legislativen Schlupflochs, das es Herstellern besonders „durstiger“ Geländefahrzeuge ermöglicht hätte, SUV aus Emissions-Regulierungen auszunehmen. Der Vorsitzenden der CSU-Gruppe im EU-Parlament Markus Ferber befürchtet hingegen übermäßige Mehrbelastungen für Handwerker sowie den Mittelstand und verurteilte die Höhe der Bußgelder. „Die Einführung zu strikter CO2-Grenzwerte macht Kleinlaster und andere leichte Nutzfahrzeuge teurer. Darunter werden nicht nur die Hersteller leiden, sondern vor allem auch die Käufer dieser Fahrzeuge“, so Ferber. Der europäische Verband der Automobilhersteller ACEA kritisierte den Vorschlag der Kommission als realitätsfern, da Produkt- und Herstellungszyklen im Nutzfahrzeugsegment wesentlich länger ausfielen als im Pkw-Sektor. Der Industrie fehlten bis 2014 nicht nur die Vorlaufzeit zur Entwicklung effizienter und erschwinglicher Lösungen, sondern aufgrund der Wirtschaftskrise auch die Investitionsmittel. Die Verkaufszahlen leichter Nutzfahrzeuge sind laut ACEA dieses Jahr um 34,4 Prozent zurückgegangen.
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EU-Kommission nimmt Lieferwagen ab 2014 in die Umweltpflicht
Bad Windsheim (ARCD) ? Das durchschnittliche CO2-Emissionsniveau neuer Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (2610 kg Leergewicht) soll in der EU zwischen 2014 und 2016 auf durchschnittlich 175 g CO2 pro Kilometer gesenkt werden. Derzeit liegen die durchschnittlichen Emissionen von Neufahrzeugen dieser Fahrzeugklasse bei 203 g CO2/km. Bis 2020 ist eine Reduzierung der Flottenemissionen auf 135 g CO2/km vorgesehen Die von EUUmweltkommissar Stavros Dimas am 28. Oktober vorgeschlagene CO2-Begrenzung für leichte Nutzfahrzeuge folgt der bereits verabschiedeten Pkw-Regulierung. Die Emissionsobergrenzen werden mit einer Grenzwertkurve je nach dem Gewicht des Fahrzeugs festgesetzt. Die Hersteller müssen dafür sorgen, dass die durchschnittlichen Emissionen der ab 2014 in der EU zugelassenen Fahrzeuge darunter liegen. Um den Herstellern mehr Zeit zur Erreichung dieses Ziels einzuräumen, werden im ersten Jahr nur 75 Prozent der Flotte berücksichtigt, im Jahr 2015 steigt dieser Anteil auf 80 Prozent und ab 2016 muss die gesamte Flotte den Durchschnittswert einhalten. Die Hersteller können weiterhin Fahrzeuge bauen, deren Emissionen über der Grenzwertkurve liegen, vorausgesetzt, sie werden durch unter der Kurve liegende Fahrzeuge ausgeglichen. Liegt der Emissionsdurchschnitt über der Grenzwertkurve, wird eine Abgabe wegen Emissionsüberschreitung erhoben. Wie bereits in der Emissionsverordnung für Pkw vorgesehen, können sich Hersteller jedoch zu „Emissionsgemeinschaften“ zusammenschließen, um die Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gemeinsam zu erfüllen. Die Höhe der Bußgelder bei Überschreitung ist progressiv gestaffelt: Bis 2018 beträgt die Abgabe pro Fahrzeug 5 Euro für das erste g/km über der Kurve, 15 EUR für das zweite, 25 EUR für das dritte und 120 EUR für jedes weitere g/km über der Grenzwertkurve. Ab 2019 soll bereits das erste g/km 120 EUR je Fahrzeug kosten. Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Für Dimas stellt der Gesetzesvorschlag nicht nur einen unumgänglichen Beitrag zum Klimaschutz dar, sondern setzt Anreize für die Hersteller, in zukunftsweisende „Low-Carbon“-Technologien zu investieren. Die Kommission rechnet mit Mehrkosten von 1100 Euro pro Fahrzeug, die jedoch durch Kraftstoff-Einsparungen von durchschnittlich 2000 Euro wett gemacht würden.
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