Facelift für BRAVO Sport/ Mit frischer und dynamischer Optik ins Sportjahr 2010
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WeiterlesenBVDW: Suchmaschinenmarketing parallel geschaltet zur TV-Werbung erhöht Markenbekanntheit deutlich
Steigerung um 42 Prozentpunkte / BVDW Studie der Unit SEM untersucht kombinierte TV- und Search-Werbewirkung
Düsseldorf, 7. Januar 2010 ? Die Verlängerung einer TV-Kampagne durch Suchmaschinenmarketing führt zu einer deutlichen Steigerung der ungestützten Markenbekanntheit. Laut einer repräsentativen Werbewirkungsstudie der Unit SEM im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. liegt die Steigerungsrate bei maximal 42 Prozentpunkten. Die Kombination von TV-Werbung mit einer Suchwortkampagne (SEA) sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO) zieht eine Erhöhung der ungestützten Markenbekanntheit von 91 Prozent nach sich. Die Veröffentlichung der kompletten Ergebnisse der „BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie“ ist für das erste Quartal dieses Jahres geplant.
TV-Werbung nutzt mögliches Potenzial nicht
„Die ersten Detailauswertungen der TV/Search-Werbewirkungsstudie des BVDW zeigen schon jetzt, wie sinnvoll die Kombination von TV- Kampagnen und Suchmaschinenmarketing ist. Ohne parallele Einbindung von Kampagnen im Bereich der Suchwortvermarktung und Suchmaschinenoptimierung verschenken Unternehmen die Möglichkeit, stärker im Relevant Set der Kunden präsent zu sein“, sagt Reza Malek (Quisma), Unitleiter SEM im BVDW.
Ergebnisse der BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie für die ungestützte Markenbekanntheit in Prozentpunkten:
? +49% nur TV-Werbung
? +74% TV + SEO (25 Prozentpunkte durch SEO)
? +80% TV + SEA (31 Prozentpunkte durch SEA)
? +91% TV + SEM (42 Prozentpunkte durch SEA + SEO)
Mit dem Besuch einer Website durch einen Nutzer, der im Vorfeld nicht mit einer Marke vertraut war, ist zudem eine Erhöhung der ungestützten Markenbekanntheit um mehr als 160 Prozent möglich.
Informationen zur BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie
Die „BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie“ der Unit SEM analysiert die Werbewirkung von Suchmaschinenmarketing in Kombination mit TV-Kampagnen. Dabei stehen die Ermittlung der Markenparameter wie Bekanntheit, Image und Relevanz sowie die Bereitschaft zur Weiterempfehlung im Fokus. Grundlage für die Erhebung waren TV-Spots und Suchwortaktivitäten namhafter internationaler Marken aus den Branchen Automobil, Banking, Versicherung und Consumer Electronics. Für die repräsentative „BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie“ wurden rund 3000 Internetnutzer im Alter von 18 bis 49 Jahren befragt. Umgesetzt wird die „BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie“ zusammen mit den Kooperationspartnern eprofessional, Google, jaron und Quisma. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Marktforschungsinstituten TNS Infratest und eye square.
Weitere Informationen und Bildmaterial zur „BVDW TV/Search-Werbewirkungsstudie“ auf Anfrage oder unter:
www.bvdw.org/presseserver/tv_search_studie_werbewirkung/
Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
www.bvdw.org
Ansprechpartner für die Presse:
Ingo Notthoff, Pressesprecher
Tel: +49 (0)211 600456-25, Fax: -33
notthoff@bvdw.org
Über den BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen Wirtschaft. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen der Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen des Verbandes, bilden die Basis für das Selbstverständnis des BVDW. Wir sind das Netz.
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WeiterlesenAG Kultur und Medien
Entwicklungsmoeglichkeiten fuer Private und fuer den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk auf allen Uebertragungswegen sichern
Anlaesslich von Forderungen von Unionspolitikern nach einem „Mediengipfel“ zur geplanten „Tagesschau“-Applikation fuer Smartphones erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:
Die Kritik von Unionspolitikern an dem Vorhaben der ARD, eine Tagesschau-Applikation fuer Smartphones anbieten zu wollen, ist vordergruendig und ueberzogen. Unstreitig ist doch, dass auch die Angebote der privaten Anbieter ihre Marktchancen finden muessen. In einer sich stark veraendernden Medienlandschaft sind auch private Medienanbieter darauf angewiesen, neue Uebertragungswege kommerziell nutzen zu koennen. Die medienpolitische Herausforderung ist es, sowohl die Entwicklungsfaehigkeit des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die von Privaten zu ermoeglichen. Beide muessen mit ihren Angeboten dem geaenderten Mediennutzungsverhalten gerade der juengeren Menschen Rechnung tragen. Eine Schwarz-Weiss-Diskussion hilft nicht weiter und wird den komplexen Fragestellungen nicht gerecht. Die duale Rundfunkordnung gilt es in beiden Aspekten zu beruecksichtigen. Bei Interessenskonflikten muessen fuer alle Beteiligten objektive Kriterien gelten, die sich an den bisherigen Grundsaetzen und Regelungen orientieren.
Das Vorhaben der ARD ist sowohl vom EU-Beihilfekompromiss als auch von der erst im vergangenen Jahr ueberarbeiteten Rundfunkmitteilung der EU-Kommission zur Anwendung der Vorschriften ueber staatliche Beihilfen auf den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk gedeckt. Grundsaetzlich gilt es demnach sicherzustellen, dass die oeffentlich-rechtliche Finanzierung wesentlicher neuer audiovisueller Dienste – und dies gilt natuerlich erst recht fuer die blosse Nutzung neuer Uebertragungswege – den Wettbewerb zwischen oeffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern nicht unverhaeltnismaessig verzerrt. Im Rahmen dieser Pruefung der Auswirkungen auf den Markt sind beispielsweise das Vorhandensein aehnlicher oder substituierbarer Angebote, der publizistische Wettbewerb, die Marktstruktur, die Marktstellung der oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Grad des Wettbewerbs und die potenziellen Auswirkungen auf private Initiativen zu untersuchen. Dabei gehen aber sowohl der EU-Beihilfekompromiss als auch die Rundfunkmitteilung selbstverstaendlich davon aus, dass auch dann, wenn konkurrierende oder substituierende Angebote bestehen, der publizistische Mehrwehrt des oeffentlich-rechtlichen Angebots ueberwiegen kann. Dies gerade bei einem Angebot wie der Tagesschau, die zum absoluten Kernbereich der Grundversorgung zaehlt, in Frage stellen zu wollen, zeigt die eigentliche Zielrichtung des Vorstosses von Union und FDP: Es geht nicht nur um die Nutzung eines neuen Uebertragungsweges. Vielmehr geht es aus Sicht von Union und FDP offenbar auch darum, den Grundversorgungsauftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsaetzlich zu beschraenken.
Das was Herr Koch und andere Gremienmitglieder der Union kuerzlich beim ZDF veranstaltet haben, war offensichtlich nur der Auftakt beim Anlegen der Axt an die Grundlagen des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Forderung seitens der Unionsfraktion nach einem „Mediengipfel“ der Bundeslaender und der sofortigen Aufnahme von „Expertenberatungen“ im Zusammenhang mit den ARD-Plaenen ignoriert zudem vollstaendig, dass es nach jahrelangen Auseinandersetzungen eine Verstaendigung mit allen Beteiligten gegeben hat. Mit der Umsetzung des 12.
Rundfunkaenderungsstaatsvertrages ist dieser Kompromiss bereits geltendes Recht.
Auch der Beauftragte der Bundesregierung fuer Kultur und Medien wird seiner medienpolitischen Verantwortung nicht gerecht, wenn er sich nun einseitig und vehement gegen die ARD-Plaene wendet. Noch im Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung hat er auf die besondere Bedeutung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen und betont, dass die Bundesregierung sich fuer einen starken, qualitativ anspruchsvollen und vielfaeltigen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt, der seinem Auftrag gemaess tatsaechlich alle Schichten der Gesellschaft und alle Altersgruppen erreicht. Dazu gehoeren entsprechende Entwicklungsmoeglichkeiten auch in der digitalen Welt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem juengsten Rundfunkurteil bestaetigt hat. Woertlich heisst es im Medien- und Kommunikationsbericht: „Eine Weiterentwicklung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks darf allerdings nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhaeltnisses von privaten und oeffentlich-rechtlichen Veranstaltern im dualen System gehen. Einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung dieses Gleichgewichts soll der 12. Rundfunkaenderungsstaatsvertrag der Laender leisten, der die Zusagen gegenueber der Europaeischen Kommission zur Einstellung des Beihilfepruefverfahrens zur Finanzierung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland umsetzen wird.“ Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufuegen, Herr Neumann!
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de
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