Lobeck Medical AG: jetzt erster Heimtest zur Spermienfertilität nach Sterilisation

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Lobeck Medical AG: jetzt erster Heimtest zur Spermienfertilität nach Sterilisation

Lobeck Medical AG präsentiert neue MediSmart® of Switzerland Heimtests auf der Medica 2009 in Düsseldorf vom 18.-21.11.2009, in Halle 3, Stand B 27 ? neue Spermientests zur Bestimmung der Fruchtbarkeit sowie zur Bestätigung einer erfolgreichen Sterilisation ?Blutzuckermessgerät Sapphire Upgrade, bald auch ohne Kodierung

Frick, 17. November 2009 ? Die Lobeck Medical AG hat mit dem MediSmart® SpermTest VASECTOMY jetzt den ersten Heimtest zur Erfolgskontrolle einer Vasektomie auf den Markt gebracht. Daneben hat das Schweizer Medizintechnikunternehmen einen weiteren Fruchtbarkeitstest für Männer ? den MediSmart® SpermTest FERTILITY ? ins Produktportfolio aufgenommen. Auf der weltweit größten Medizintechnikmesse Medica vom 18.-21.11.2009 in Düsseldorf präsentiert die Lobeck Medical AG die Produktinnovationen der Marke MediSmart® of Switzerland in Halle 3, Stand B 27.

Beide Neuheiten erweitern das In-Vitro-Diagnostik-Heimtest Portfolio der Marke MediSmart® of Switzerland, das bisher aus vier Produkten bestand: einem Schwangerschaftsfrüherkennungs-Test, einem Ovulationstest, einem Menopausetest sowie einem Darmkrebsfrüherkennungstest. Mit dem MediSmart® SpermTest FERTILITY können Männer mit großer Exaktheit zu Hause testen, ob ihre Spermienzahl auf einem fruchtbaren, vermindert fruchtbaren oder unfruchtbaren Niveau liegt. Der MediSmart® SpermTest VASECTOMY bietet Männern jetzt erstmalig die Möglichkeit, zu Hause mit hoher Präzision zu testen, ob ihre Spermienzahl auf unfruchtbarem Niveau liegt, um den Erfolg einer Sterilisation zu dokumentieren. „Der Operationserfolg, d.h. die dauerhafte Unfruchtbarkeit, wird erst nach einer bestimmten Zeit respektive einer gewissen Anzahl Samenergüsse erreicht“, erklärt Andreas Dornbierer, Präsident der Lobeck Medical AG. „Erst dann kann vollständig auf Verhütungsmittel verzichtet werden.“ Der Absatz wird vordergründig in ausgewählten Märkten zuerst getestet.

Neben den neuen Fruchtbarkeitstests für Männer stellt die Lobeck Medical AG ein Update ihres Sapphire Blutzuckermesssystems vor: „Wir produzieren ab Frühling 2010 auch Blutzuckermessgeräte, bei denen keine Notwendigkeit mehr zur Kodierung besteht“, erklärt Andreas Dornbierer und führt aus: „Unter Kodierung versteht man die genaue Abstimmung der Teststreifen mit dem Gerät, um eine höchstmögliche Präzision zu garantieren. Bisher mussten Geräte stets neu kodiert werden, wenn eine neue Teststreifenpackung begonnen wurde. Dies ist mit der neuesten Generation der Sapphire Messsysteme nicht mehr nötig und macht sie somit für den Patienten einfacher und auch sicherer in der Bedienung.“

Zum Unternehmen:
Die Lobeck Medical AG entwickelt und vertreibt bedienungsfreundliche Produktlösungen für den Medizindiagnostikmarkt mit Schwerpunkt Diabetes und In-vitro-Diagnostik. Mit Verkaufsstützpunkten in über 30 Ländern hat das Unternehmen ein breites, internationales Vertriebsnetz etabliert, über das neue Produktentwicklungen unter dem geschützten Markennamen Medi¬Smart® of Switzerland weltweit vertrieben werden. Die Lobeck Medical AG ist ein Schweizer Unternehmen, das hochqualitative Blutzuckermessgeräte in der Schweiz herstellt und weltweit unter eigenem Produktnamen vertreibt.

Pressekontakt:
Kristina Ducke
fr financial relations gmbh
Tel.: +49/ (0) 69 95 90 83 -10
Fax: +49/ (0) 69 95 90 83 -99
Email: presse@lobeck.com

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Herausragende Stellung: Impfen ist Thema im Bundesgesundheitsblatt

Berlin (pressrelations) –

Herausragende Stellung: Impfen ist Thema im Bundesgesundheitsblatt

Berlin
Impfungen haben eine herausragende Stellung unter den Möglichkeiten der gesundheitlichen Prävention. Die Gründe dafür sind der einfach zu erreichende persönliche Schutz, den eine Impfung bewirkt, und der Nutzen für die Gemeinschaft, weil auch Ungeimpfte von der Immunitätslage in der Bevölkerung profitieren. Die November-Ausgabe des Bundesgesundheitsblattes zum Thema Impfen informiert in zwölf Übersichtsbeiträgen über Strukturen, Datenquellen und Herausforderungen auf dem Gebiet.

Von elementarer Bedeutung für den Infektionsschutz sind die nationalen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Der in das Novemberheft einleitende Beitrag informiert daher ausführlich über rechtliche Grundlagen und rechtliche Bedeutung der STIKO-Empfehlungen. Die weiteren Beiträge widmen sich zum Beispiel den Fragen, wie Surveillanceprogramme die Wirksamkeit von Impfprogrammen belegen können und welche Datenquellen und -lücken es bei Impfquoten in Deutschland gibt. In Sachsen-Anhalt existiert eine namentliche Impfmeldepflicht an die örtlichen Gesundheitsämter, der Beitrag erläutert die Fortschritte, die bei der Etablierung eines solchen elektronischen Impfregisters gemacht wurden. Außerdem werden die Risikofaktoren einer verspäteten oder gar versäumten Masernimpfung und die Wirkprinzipien von Impfungen diskutiert.

Schutzimpfungen sind eine invasive Maßnahme bei Gesunden. Die dabei eingegangenen – sehr geringen – Risiken müssen erfasst und transparent gemacht werden. Vor diesem Hintergrund gibt ein Beitrag eine Übersicht über die verfügbaren Erfassungssysteme von Impfnebenwirkungen und über die Datenlage zu wichtigen Impfstoff-Inhalten.

Schließlich wird ein Blick auf die europäische Situation geworfen: Ein Beitrag befasst sich mit den Impfempfehlungen gegen humane Papillomviren (HPV) in anderen europäischen Staaten. Zwei abschließende Aufsätze thematisieren die Unterschiedlichkeit nationaler Impfprogramme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und diskutieren das Für und Wider einer Harmonisierung von Impfprogrammen auf europäischer Ebene.

Außerdem in der November-Ausgabe: eine Bekanntmachung des Bundesinstitutes für Risikobewertung zur gesundheitlichen Beurteilung von Materialien und Gegenständen, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, und eine Leitlinie des Umweltbundesamtes zur mathematischen Abschätzung der Migration von Einzelstoffen aus organischen Materialien in das Trinkwasser.

Das Bundesgesundheitsblatt wird herausgegeben von den Bundesinstituten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Robert Koch-Institut ist Sitz der Redaktion. Die Monatszeitschrift ist über den Buchhandel erhältlich oder direkt beim Verlag (Springer-Verlag, Tel: 06221-345-4303, Fax: 06221-345-4229, subscriptions@springer.de).
Einige wenige Presseexemplare können bei der RKI-Pressestelle angefordert werden. Die Abstracts der Beiträge sind auch unter http://www.bundesgesundheitsblatt.de abrufbar.
Weitere Informationen:

http://www.bundesgesundheitsblatt.de und http://www.rki.de

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Herausgeber:

Robert Koch-Institut
Nordufer 20
D-13353 Berlin

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

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(stellv. Pressesprecher)
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Commerzbank AG hilft im Kampf gegen Leukämie ? Bundesweiter Spendenaufruf in über 1.500 Filialen

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Commerzbank AG hilft im Kampf gegen Leukämie ? Bundesweiter Spendenaufruf in über 1.500 Filialen

Frankfurt / Tübingen – Die DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gGmbH freut sich über eine groß angelegte Hilfsaktion der Commerzbank AG ? eine wichtige Unterstützung im Kampf gegen Leukämie. Ab dem 16. November 2009 bis Ende des Jahres werden Kunden in bundesweit über 1.500 Filialen der Commerzbank sowie der Dresdner Bank über das Thema Stammzellspende informiert und zu Geldspenden für die gemeinnützige Gesellschaft aufgerufen.

Aktueller Anlass für das außergewöhnliche Engagement der Commerzbank AG war u.a. die Leukämieerkrankung der Ehefrau eines Commerzbank-Mitarbeiters aus der Unternehmenszentrale in Frankfurt am Main, im Frühjahr 2009. Daraufhin organisierte die Commerzbank AG alleine in diesem Jahr über 30 Typisierungsaktionen an unterschiedlichen Standorten ? über 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ließen sich auf diesem Weg als potenzielle Stammzellspender in die DKMS aufnehmen. Nun wird das Anliegen, sich für die DKMS zu engagieren, auch an die Bankkunden weitergetragen.

„Ihre Geldspende rettet Leben“ heißt es in einem gemeinsamen Prospekt der DKMS und der Commerzbank AG, der in allen Commerzbank und Dresdner Bank Filialen ausgelegt wird. Auf den Internetseiten http://www.commerzbanking.de und http://www.dresdner-privat.de finden die Bankkunden und Interessenten alle wichtigen Informationen und können über einen Link zu der DKMS-Interneteseite direkt online spenden. Zudem wird der Spendenaufruf auf dem Kontoauszug erwähnt und erscheint auf den Bildschirmen der Geldautomaten der Commerzbank.
Claudia Rutt, Geschäftsführerin der mit über zwei Millionen registrierten Spendern weltweit größten Stammzellspenderdatei: „Wir freuen uns sehr darüber, dass die Commerzbank AG uns im Bereich Spenderneugewinnung und Geldspenden so großartig unterstützt. Damit können wir auch in Zukunft vielen Menschen eine neue Chance auf Leben geben.“

Ziel der Spendenaktion: Die Kunden der Commerzbank und Dresdner Bank übernehmen mit ihrer Geldspende die Patenschaft für die Aufnahme neuer potenzielle Stammzellspender ? ganz gleich, ob sie einen oder hundert Euro spenden. Denn jeder Euro zählt!
Allein in Deutschland erkrankt alle 45 Minuten ein Mensch an Leukämie. Jeder Fünfte davon findet leider keinen passenden Stammzellspender. Damit dies nicht so bleibt, hat die DKMS die lebenswichtige Aufgabe übernommen, geeignete Stammzellspender für Leukämiepatienten zu finden. Jede Spenderregistrierung kostet 50 Euro ? um dies zu finanzieren, benötigt die DKMS dringend Geldspenden

Kontakt
Sonja Krohn
Tel. 0221-940 582 43
Fax: 0221-940 582 22
krohn@dkms.de
http://dkms.de

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Das Landeslabor reagiert auf die veränderte Influenza-Situation

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Das Landeslabor reagiert auf die veränderte Influenza-Situation

Berlin; Frankfurt(Oder)
Eine spürbar erhöhte Sensibilisierung in großen Teilen der Bevölkerung, verbunden mit einem weiteren Anstieg bei Neuinfektionen mit dem Influenza A/H1N1-Virus machen es erforderlich, dass das Landeslabor seine diagnostischen Kapazitäten dieser Situation kurzfristig anpasst. Waren bisher täglich 20 bis 70 Proben die Regel, müssen jetzt zwischen 250 bis 400 Proben am Tag untersucht und beurteilt werden. Seit dem erstmaligen Auftreten der Neuen Influenza wurden im LLBB etwa 5 500 Proben untersucht, wovon bei ca. 900 Proben ein positiver Nachweis des Virus zu verzeichnen war.

Neben dem Laborbereich am Standort in Berlin ist bereits seit einiger Zeit auch das diagnostische Labor am Standort Frankfurt(Oder) in die Untersuchungen einbezogen um an sieben Tagen in der Woche alle Untersuchungsanforderungen aus Krankenhäusern und Arztpraxen schnell, sicher und zeitnah bearbeiten zu können. Bei konsequenter Nutzung der verfügbaren Möglichkeiten können auf diese Weise im Landeslabor täglich bis zu 500 Verdachtsproben mit der PCR-Technik bearbeitet werden.

Je nach Anzahl der gleichzeitig eingesandten Proben sind dabei Untersuchungszeiten, einschließlich der für die qualitätsgerechte Bearbeitung notwendigen Vorgänge wie Registrierung, laborinterne Weitergabe und Befundübermittlung, zwischen 8 und 24 Stunden gesichert.

Untersuchungsmaterial von „Risikopatienten“ wird ? rechtzeitiger Eingang im Labor am Vormittag und eine eindeutige Anamnese vorausgesetzt ? vorrangig bearbeitet. Hier kann die Übermittlung der Diagnose an den Einsender in aller Regel noch am gleichen Tag erfolgen.

Mit der spürbaren Zunahme der Neuinfektionen ist auch ein größerer Anteil im Labor positiv getesteter Untersuchungsproben zu verzeichnen. In den vergangenen zwei Wochen erhöhte sich dieser Anteil auf etwa das Doppelte und schwankt derzeit zwischen 20 und 30 % der zur Untersuchung eingesandten Proben.

Das Landeslabor stellt sich dieser aktuellen Herausforderung und nutzt alle fachlichen und logistischen Möglichkeiten eines akkreditierten Laboratoriums zur Unterstützung von Behörden, medizinischen Einrichtungen und Ärzten in Berlin und Brandenburg.

Kontakt
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
PressAss
Brückenstr. 6 in 10179 Berlin
Fon (030) 9025 2143
Fax (030) 9025 2501
Mail Kerstin.Rummel@senguv.berlin.de
http://www.berlin.de/sen/guv/

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Abschaffung der Meldepflicht für die Schweinegrippe ist falsch

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Abschaffung der Meldepflicht für die Schweinegrippe ist falsch

Zur Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Meldepflicht für Verdachtsfälle und Erkrankungsfälle an der Neuen Influenza („Schweinegrippe“) abzuschaffen, erklärt die Dresdner Gesundheitspolitikerin Dr. Marlies Volkmer, MdB:

Berlin
Die Entscheidung zur Abschaffung der Meldepflicht ist falsch. Wenn Ärzte nur noch Todesfälle und positive Testergebnisse von Patienten melden müssen, Tests aber nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden, wie soll dann eine wirksame Kontrolle über die Ausbreitung des Virus‘ erfolgen?

Insbesondere stellt sich die Frage, wie geklärt werden soll,

– ob es Veränderungen in der Altersstruktur der Erkrankten gibt, z.B. in welchem Maße ältere Menschen über 60 Jahren erkranken,
– ob sich der Schweregrad der Erkrankung ändert, der sich z.B. in der Zahl der Krankenhauseinweisungen äußert,
– ob die Impfstrategie geändert werden muss und
– ob die Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln (z.Z. vorwiegend Tamiflu) angepasst werden muss.

Es ist richtig: Noch sind die Krankheitsverläufe der Neuen Grippe vergleichsweise harmlos. Beispiele aus anderen Ländern zeigen die Gefahren jedoch deutlich: Die H1N1-Sterblichkeit in den USA ist mindestens 30mal höher als in Deutschland. Die Zahl der Infizierten ist auch hierzulande zu Beginn der Grippesaison deutlich höher als üblich. Es gibt daher keinen Anlass, die Gefahr durch das Virus als gering einzustufen.

Kontakt
Dr. Marlies Volkmer
Mitglied des Bundestages

Mitglied des Ausschusses für Gesundheit
Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Postanschrift: 11011 Berlin
Besucheranschrift: Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin
Tel. 030/22 77 11 66
Fax: 030/22 77 62 22
E-Mail: marlies.volkmer@bundestag.de
http://www.marlies-volkmer.de

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