Bonn (pressrelations) – Zwischen Last und Lust: Der Essalltag in Familien: Ernährungskommunikation unter Gender-Aspekten (aid) – Der Essalltag in deutschen…
(aid) – Natives Olivenöl schmeckt im Salat, ist aber nicht sehr hitzestabil und für die Gemüsepfanne keine gute Wahl. Auch Leinöl als beliebtes Extra zu Kartoffeln mit Quark eignet sich nur für die kalte Küche. Insbesondere raffinierte Öle können hoch erhitzt werden, sie haben jedoch in der Regel wenig Eigengeschmack – das Motto „einer für alle“ geht bei den Fettnäpfen nicht auf. Jeder Haushalt sollte daher über einen gewissen Vorrat verschiedender Fette und Öle verfügen. Allerdings sind einige Speisefette leicht verderblich. Sie sind empfindlich gegenüber Luftsauerstoff, Wärme, Licht und nehmen leicht Fremdgerüche an. Bei ihrer Lagerung ist daher ein wenig Sorgfalt gefragt. Generell gilt: Fette und Öle müssen kühl, dunkel, gut verpackt oder verschlossen aufbewahrt werden. Je nach Art des Fettes kann ihre Haltbarkeit sehr unterschiedlich sein.
Der Hauptfeind der Fette ist der Luftsauerstoff. Besonders Fette mit hohem Anteil mehrfach ungesättigter Fettsäuren sind sehr reaktionsfreudig: Sie oxidieren in Gegenwart von Sauerstoff leicht. Dabei spalten sich die langen Fettsäureverbindungen in kleinere Bruchstücke, die sowohl geschmacks- als auch geruchsintensiv sind. Je höher der Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren ist, desto schneller oxidiert ein Öl. „So entsteht auch der typisch ranzige Geschmack verdorbener Fette“, erklärt Ernährungswissenschaftlerin Maria Flothkötter vom aid infodienst. „Daher müssen Speiseöle gut verschlossen aufbewahrt werden. Ist nur noch wenig in der Flasche, kann mehr Sauerstoff mit dem Öl reagieren und es verdirbt noch schneller. Deshalb sollten Sie angebrochene Packungen innerhalb von vier bis acht Wochen aufbrauchen.“ Da der oxidative Verderb bei Zimmertemperatur noch verstärkt wird, gehören Speiseöle, die reich an ungesättigten Fettsäuren sind, in den Kühlschrank. Das betrifft zum Beispiel Leinöl oder das sehr aromatische Haselnussöl. Kaltgepresste, nicht raffinierte Öle sind generell weniger lange haltbar als die raffinierten und sollten ebenfalls im Kühlen und Dunklen aufbewahrt werden – am besten original verpackt im Kühlschrank. Dabei kann sich eine leichte Trübung bilden. Verantwortlich dafür sind Fettbegleitstoffe, die in der Kälte ausflocken, sich bei Zimmertemperatur aber wieder lösen. Die Qualität des Öles vermindert sich dadurch nicht. Für einen mikrobiellen Verderb sind reine Pflanzenöle nicht anfällig, denn Mikroorganismen brauchen Wasser, um sich zu vermehren. Anders ist das bei den Streichfetten wie Butter und Margarine: Aufgrund ihres Wassergehaltes bieten sie Schimmelpilzen und Bakterien einen besseren Nährboden. Sie müssen auf jeden Fall gut verpackt im Kühlschrank aufbewahrt werden. Der Kontakt mit anderen Lebensmitteln birgt dabei die größte Gefahr des Verderbs. „Über Marmelade- oder Wurstreste am Messer können leicht Mikroorganismen in das Streichfett eingetragen werden. Benutzen Sie am besten ein Extramesser“, empfiehlt Flothkötter. Hat sich trotz aller Sorgfalt doch Schimmel im Streichfett gebildet, sollte es nicht mehr verwendet werden. Dasselbe gilt für Fette und Öle, die nicht mehr gut schmecken.
aid, Dr. Christina Rempe
Weitere Informationen: Stellungnahme „Gesundheitliche Bedeutung der Fettzufuhr“ unter: www.dgem.de, Rubrik „Über die DGEM“, „Aktivitäten“.
aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de
E-Mail: aid@aid.de
Mit der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft nicht warten
Ohne Daten zur Unfallversicherung keine DEÜV-Meldung möglich
Arbeitgeber, die ihr Unternehmen noch nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet haben, sollten mit diesem Schritt nicht lange warten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor den Jahresmeldungen im Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnungs-Meldeverfahren zur Sozialversicherung (DEÜV) hin. Der Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung muss hierin zwingend ausgefüllt werden – ohne ihn kann der Arbeitgeber die gesamte DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht abschicken. Entsprechende Schreiben werden in diesen Tagen versandt, mit denen die Unfallversicherungsträger den Unternehmen die entsprechenden Informationen mitteilen. Wird ein Steuerberater beschäftigt, sollte diesem das Infoschreiben ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Bereits seit Jahresanfang muss die DEÜV-Meldung Angaben zur Unfallversicherung enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden seiner Beschäftigten die Betriebsnummer seines Unfallversicherungsträgers, die Mitgliedsnummer seines Unternehmens, die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden und das unfallversicherungspflichtige Entgelt ein. In der Umstellungsphase wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben akzeptiert, so dass die Meldung insgesamt trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist ab Anfang Dezember nicht mehr der Fall. Insbesondere bei der Erfassung der Mitgliedsnummer müssen Arbeitgeber Sorgfalt walten lassen.
Ist ein Unternehmen noch nicht bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet und verfügt daher nicht über die notwendigen Informationen, kann es seinen Meldepflichten zur Sozialversicherung nicht nachkommen. Wer beispielsweise in diesen Tagen ein Unternehmen gründet und Mitarbeiter einstellt, sollte sich daher frühzeitig mit der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Hilfe beim Ausfüllen der DEÜV-Meldung erhalten Unternehmen bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger – Adressen unter www.dguv.de.
Hintergrund erweitertes Meldeverfahren
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung in die DEÜV-Meldung integriert. Die gesetzliche Unfallversicherung hat dieses neue Verfahren nicht gewollt, der Gesetzgeber hat aber anders entschieden. Der Entgeltnachweis, mit dem Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bisher die für den Beitrag erforderlichen Daten einholten, soll ab 2012 entfallen. Die Parallelmeldung ist derzeit erforderlich, um den Sozialversicherungsträgern den Einstieg in das neue Verfahren und eine Qualitätssicherung zu ermöglichen.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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