Das deutsche Baurecht ist mit seinen Untergebieten und Rechtsnormen für viele ein Buch mit sieben Siegeln, vielleicht denken Sie aber auch, dass das Baurecht Sie nicht betrifft. Doch dem ist nicht so. Das Baurecht ist allgegenwärtig.
Unter Baurecht versteht man in Deutschland sämtliche Rechtsnormen und Gesetze, die sich rund um das Bauen, Bauverträge, Architekten- und Werkverträge sowie Grundeigentum, aber auch städtische Bebauungspläne und -ordnungen drehen. Das Baurecht unterteilt sich also zum einen in das private Baurecht sowie in das öffentliche Baurecht. Grundzüge des Baurechts findet man zum einen in der Zivilprozessordnung (ZPO) – z.B. wenn es um Fragen und Streitigkeiten bezüglich gestellter Rechnunen geht – und natürlich im Baugesetzbuch (BauGB). Auch Belange rund um Nachbarschaftsrechte und -streitigkeiten sind ein Bestandteil des deutschen Baurechts. Das Baurecht ist also für all jene Personen von Thema, die sich mit dem Thema Hausbau beschäftigen und Grundeigentum besitzen. Baurechtliche Streitigkeiten und Fragen können also rund um den Hausbau, die Abnahme sowie Mängelrügen oder nachfolgende Probleme mit dem Grundstück oder den Nachbarn auftreten. Das Baurecht ist aber auch ein allgegenwärtiger Bereich des öffentlichen Rechts, wenn es um die Planung von städtischen Erweiterungen, Baugebieten und Erschließungen geht. Das Baurecht ist sehr umfangreich und bedarf aufgrund seiner Komplexität oftmals der Erläuterung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt für Baurecht.
Das private Baurecht
Unter privatem Baurecht versteht man jene zivilrechtlichen Normen und Gesetze, die für Sie als Privatperson relevant sind, wenn der Traum vom Eigenheim erfüllt werden soll. Hierunter fallen zuallererst die Rechtsnormen des Grundeigentums und Nachbarrechts, aber ganz wichtig auch die Regelungen rund um Architektenverträge, Bauverträge, Werkverträge und DIN-Normen. Da es beim und rund um den Hausbau für Sie um viel Geld geht, stehen Ihnen Rechtsanwälte für Baurecht – speziell ausgebildete Fachanwälte für Baurecht – mit Rat und Tat zur Seite.
Fachanwälte für Baurecht helfen im Vertragsdschungel
Gerade wenn Sie schon gebaut haben oder mit dem Gedanken spielen, ein Haus zu bauen, werden Sie merken, dass vielerlei Klauseln in den Vertragsunterlagen für Sie als Laien kaum verständlich sind. Der Rechtsanwalt für Baurecht verdient sein tägliches Brot damit, diese Hieroglyphen für Sie zu entschlüsseln und Sie über die Kniffe der Gewährleistung, den Bauprozess und die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aufzuklären. Der von Ihnen konsultierte Rechtsanwalt wird Sie auch über Eigenleistungen und Haftungen und die eventuelle Notwendigkeit eines Gutachters aufklären und auf Wunsch baubegleitend beraten.
Neben der Gewährleistung geht es oft um die Frage, ob ein Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde, ob das Gewerk bereits abgenommen wurde oder abgenommen werden muss oder eventuelle Mängel bestehen und auf wessen Kosten diese beseitigt werden müssen. Selbstverständlich steht ein Rechtsanwalt Ihnen auch mit Rat und Tat und Fachwissen zur Seite, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus den Verträgen oder Streitigkeiten um erteilte Rechnungen geht.
Da es im Baurecht um Ihr hart verdientes Geld geht, empfiehlt es sich, gerade auch Abschlussrechnungen durch den Rechtsanwalt für Baurecht Ihres Vertrauens prüfen zu lassen und ggf. Einwendungen vorzubringen.
Sollte es aufgrund von Mängeln, Vertragsbrüchen oder Streitigkeiten um Rechnungen zu einem Klageverfahren kommen, steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt selbstverständlich zur Seite, um Sie vor den deutschen Amts- und Landesgerichten zu vertreten.
Das öffentliche Baurecht
Der zweite Zweig des Baurechts ist das öffentliche Baurecht, gesplittet in die Bereiche Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Grundlage für das öffentlich-rechtliche Baurecht ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Das Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist in erster Linie für Städte und Kommunen von Interesse. In diesem Zweig des Baurechts geht es um das Städtebaurecht und die städtebauliche Planung, wie z.B. den Bebauungsplan eines Neubaugebietes. Grundlage sind neben dem BauGB die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Planzeichenverordnung (PlanZVO). Die Gesamtheit dieser Rechtsnormen kann den Grundeigentümer in seinen Wünschen und Handlungen einschränken, vgl. Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz (GG).
Das Bauplanungsrecht zu beachten und die Bauleitplanung durchzuführen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Kommunen, um die städtebaurechtliche Weiterentwicklung zu fördern und in geordneten Bahnen verlaufen zu lassen. Die konkrete Bauleitplanung ist Sache der Gemeinden und Kommunen und wird von diesen selbständig entschieden und aufgestellt.
Das Bauordnungsrecht
Wer jemals ein Grundstück gekauft hat und Einsicht in den Bebauungsplan genommen hat, hatte somit auch Kontakt mit dem Bauordnungsrecht. Das Bauordnungsrecht regelt Anforderungen an Grundstücke, die zur Bebauung stehen, wie die Erschließung, Anzahl der Pkw-Stellplätze, aber auch Abstandsflächen, die z. B. zum Nachbargrundstück einzuhalten sind. Das Bauordnungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Das öffentlich-rechtliche Baurecht kann aber auch dann für Sie als Privatperson von Interesse werden, wenn Sie sich durch Bauordnungspläne und Vorschriften ungerecht behandelt fühlen, z. B. plötzliche Erschließungsbeiträge auf Sie zukommen oder Sie aufgrund einer Bauplanänderung zur Veränderung an Ihrem Bauwerk oder Grundstück verpflichtet werden sollen. Gerade hier ist es ratsam, direkt Hilfe eines Fachanwalts für Baurecht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten immer bedenken, dass Fristen unbedingt zu beachten und einzuhalten sind! Verfahren im öffentlich-rechtlichen Baurecht werden vor den deutschen Verwaltungsgerichten geführt, vor denen Ihr Rechtsanwalt für Baurecht Sie gerne vertreten wird.