Endlich ein Lichtblick in Berlin – Zweckentfremdung von Wohnraum

Zum Urteil der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

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Bernd Muckenschnabel Aufsichtsratsvorsitzender NOVASOL

Berlin, August 2016 – Nachdem der Berliner Senat mit dem berüchtigten „Zweckentfremdungsgesetz“ beschloss, die Vermietung und Vermittlung von Wohnungen in Berlin an Urlauber zu reglementieren und praktisch das Vermieten zu verbieten und zu verfolgen, hat das jüngste Urteil in Berlin wieder für viele Haus- und Wohnungseigentümer aber auch für Millionen von Berlinbesuchern Hoffnung geschaffen. Durch den Protest eines dänischen, eines italienischen und eines Wohnungseigentümers aus Rostock wurde anschaulich gemacht, dass die Vermietung von Wohnungen an Urlauber ein ganz normaler und positiver Vorgang ist, der keinen Berliner Wohnraum vernichtet oder zur Erhöhung der Mieten führt. Im Gegenteil: durch die optionale Vermietung und Vermittlung von Wohnungen in Berlin wird Wohnraum erst richtig effektiv genutzt und bringt zusätzliche Kaufkraft und Umsätze nach Berlin.

„Berlin braucht für die Zukunft ein Modell für die Vermietung von Wohnungen an Urlauber und Menschen, die mobil arbeiten und leben wollen. Anstatt mit Verboten und Reglementierungen, mit Denunzierungen und Bestrafungen zu arbeiten, sollte man sich in Berlin endlich daran setzen, ein Modell für die Zukunft zu entwickeln. Denn: tiefe Eingriffe in Grundrechtswerte und Zwangsmaßnahmen gehören ebenso wie die Aufforderung zur anonymen Denunzierung in Zeiten finsterster, eigentlich überkommen geglaubter Vergangenheit. Berlin sollte stattdessen Vorbild sein für eine moderne, gastfreundliche und mobile Gesellschaft. Berlin sollte es jedem Berliner – einschließlich den Wahlberlinern – möglich machen, eine Wohnung zu erwerben, sie zu finanzieren und sie frei zu nutzen. Je mehr Aktivitäten in dieser Richtung gefördert werden – desto grösser wird die Produktivität und Wirtschaftskraft Berlins. Das bringt Wachstum und Arbeitsplätze. Das könnte Berlin zu einem Vorbild für Europa machen. Damit – und nicht etwa mit „Verbotsforderungen“ sollten sich die Berliner Parteien endlich befassen! “ sagte Bernd Muckenschnabel (Aufsichtsratsvorsitzender NOVASOL und Mitglied des EHHA) zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts.
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NOVASOL A/S und dansommer a/s gehören zur NOVASOL-Gruppe, die ihren Hauptsitz in Virum/Dänemark hat. Mit mehr als 40.000 privaten Urlaubsdomizilen in 29 europäischen Ländern ist die NOVASOL-Gruppe Europas größter Anbieter von Ferienhäusern und -apartments. Das Unternehmen beschäftigt über 1.500 Mitarbeiter und hat Niederlassungen in 15 europäischen Ländern sowie darüber hinaus 60 Büros europaweit. Die Zentrale der deutschen Niederlassung befindet sich in Hamburg, eine Außenstelle in Berlin. 2015 nutzten fast 2 Millionen Urlauber in Europa die Domizile der NOVASOL-Gruppe. Das Unternehmen gehört zu Wyndham Worldwide. Das Portfolio von NOVASOL und dansommer umfasst Ferienhäuser, Apartments und Stadtwohnungen in Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland, Deutschland, Holland, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Slowenien, Montenegro, Albanien, Griechenland, der Türkei und Zypern.

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