Gerold Reichenbach / Waltraud Wolff: Bankdatenskandal: Grundlegende Reform von Datenschutz und Scoring notwendig

Hinsichtlich der umstrittenen Speicherung und dem Scoring von
Millionen von Kundendaten durch die Firma Easycash erklaeren die
zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold
Reichenbach und Waltraud Wolff:

Die Firma Easycash betreibt Scoring mit Bankdaten und beruft
sich dabei auf Einwilligungen der Verbraucher, deren Wirksamkeit
anzuzweifeln ist. Die Bundesregierung muss diesen Vorfall jetzt
schnellstmoeglich aufklaeren und daraus Konsequenzen ziehen. Wir
haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung des
Verbraucherausschusses des Bundestags am naechsten Mittwoch
gesetzt.

Die bei jedem Bezahlvorgang erhobenen Daten sind
personenbezogene Daten, die sensibel zu behandeln sind und unter
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Es geht nicht, dass
ein Unternehmen eine Genehmigung fuer die Speicherung nicht
gedeckter Konten aus rein wirtschaftlichen Interessen in eine
Erlaubnis fuer die Speicherung aller Transaktionen umdeklariert,
um sein Handeln legal zu machen – ganz nach eigenem Gutduenken.
Gleichzeitig setzt sich das Unternehmen ueber einen
Einwilligungsvorbehalt hinweg, indem sie Kontodaten als nicht
personenbezogene Daten definiert. Erlaubt ist der Easycash GmbH
nach einem Brief des nordrhein-westfaelischen
Landesdatenschutzbeauftragten, auf den sich diese beruft, aber
lediglich eine Warndatei fuer nicht gedeckte Konten.

Die Firma Easycash ist verpflichtet hier offen zu legen, von wem
sie welche Daten zu welchen Zwecken speichert und nutzt. Ebenso
sind die zu Unrecht erhobenen Daten schnellstmoeglich zu
loeschen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen darueber
informiert werden und nicht erst aus der Presse erfahren, was
Unternehmen mit ihren Daten alles anstellen, die sie eigentlich
gar nicht erheben duerfen.

Deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier zum Schutze
der Verbraucher nachbessert. Dieser Skandal zeigt einmal mehr,
dass die Aenderungen des BDSG mit Blick auf Scoring-Verfahren
nicht ausreichend sind und insbesondere bei der Kontrolle und
bei den Rechten der Verbraucher nachgebessert werden muss. Eine
grundlegende Reform ist in der letzten Legislatur an CDU und CSU
gescheitert. Der neue Skandal zeigt: Die schwarz-gelbe
Bundesregierung muss endlich handeln. Kunden-Scoring darf nicht
zu Diskriminierung fuehren und muss klaren Transparenz- und
Datenschutzregeln unterliegen.

© 2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de