Hundeversicherung wird immer wichtiger: In Wittlich rücken Hundehalter in den Fokus der Polizei

Vorfälle wie der in Wittlich zeigen, dass Hundehalter ohne Hundeversicherung ganz schnell ins Schleudern geraten können. Verursacht ihr Vierbeiner z. B. einen Unfall, müssen sie die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen befriedigen können.

Nach einem folgenschweren Unfall durch einen Vierbeiner in Wittlich ist nun auch die Polizei auf den Hund gekommen. Bei Streifengängen werden vermehrt Hundehalter angesprochen, die ihren Vierbeiner nicht korrekt angeleint haben. Dieses geschieht auf den routinemäßigen Streifengängen im Stadtgebiet und rund um die Synagoge, also auch in der Nähe vom Stadtpark. Bei dem eingangs erwähnten Unfall wurde im Stadtpark ein Radfahrer von einem aus dem Gebüsch springenden Hund so attackiert, dass er zu Boden stürzte. Dieser Vorfall ereignete sich bereits vor rund vier Wochen. Nach der Halterin wird gefahndet, schließlich kommen auf sie und ihre Hundeversicherung hohe Kosten zu.

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In Rheinland-Pfalz, wozu Wittlich gehört, besteht zwar noch keine Pflicht zur Hundeversicherung, aber in Angesicht solcher Vorfälle wird sicherlich auch hier die Diskussion aufkommen. Hintergrund ist der Schutz von Personen, die durch einen Hund geschädigt werden. In mehreren Bundesländern ist die Hundeversicherung bereits Pflicht für Hundehalter, aktuell befindet sich das Gesetz in Niedersachsen in der Verabschiedung und in Thüringen wird ebenfalls über die Einführung diskutiert.

Dabei geht es nicht nur um medienwirksame Vorfälle wie Beißattacken – die nun wirklich nicht die Masse der durch Hunde verursachten Schäden ausmacht – sondern auch um die vielen kleinen Zwischenfälle, die immer mal auftreten können. Es reicht ja aus, wenn durch die freudige Begrüßung eines Hundes bei einem Dritten die Jacke zerrissen wird oder beim daraus resultieren Sturz eine Stauchung im Handgelenk die Folge ist. Denn letztendlich haften Hundehalter grundsätzlich für die Schäden, die von ihrem besten Freund ausgehen, egal ob sie noch versucht haben, das Unheil abzuwenden.

Der geschädigte Dritte hat also in jedem Fall Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Und wenn der Hundehalter nicht über eine Hundeversicherung verfügt? Dann kann die Schadensersatzforderung einen sehr langen Weg nehmen, wenn beim Hundehalter nichts zu holen ist. Im schlimmsten Fall bleibt der Geschädigte auf seinen Forderungen sitzen. Bei einer zerrissenen Hose mag das vielleicht noch erträglich, aber nicht minder ärgerlich sein. Wenn es aber zu einem Personenschaden mit bleibenden Folgen gekommen ist, wird es für Betroffene in der Regel ein steiniger Weg, um überhaupt an Geld zu kommen, wenn keine Hundeversicherung für den Schaden aufkommt.

In Wittlich ist die Polizei sensibilisiert. Sie hält Ausschau nach dem Hundehalter, denn eine konkrete Beschreibung zumindest des Tieres liegt nach mehreren Zeugenaussagen bereits vor. Auf den Halter werden sicherlich hohe Schadensersatzforderungen zukommen. Bleibt nur im Sinne des Opfers zu hoffen, dass der Halter schnell gefunden wird und dass eine Hundeversicherung im Hintergrund steht, die die berechtigten Ansprüche des Geschädigten auch befriedigen kann.

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