Das Beamtendarlehen ist eine sehr reizvolle Form des Kredits, denn es bietet dem Kreditnehmer sehr günstige Konditionen, wird allerdings gleichzeitig auch nicht jedem gewährt. Einige spezielle Berufsgruppen wie Beamte, Angestellte aus dem Öffentlichen Dienst und Berufssoldaten gehören zu dem Klientel, das einen Anspruch auf ein Beamtendarlehen hat und dieses beantragen darf. Die Darlehenssumme liegt für gewöhnlich etwa zwischen 10.000 und 100.00 € und ist abhängig von dem monatlichen Nettoeinkommen des Darlehensnehmers. Die Laufzeiten sind beim Beamtendarlehen ungewöhnlich lang und betragen mindestens zwölf und maximal zwanzig Jahre. Zusammen mit dem Beamtendarlehen schließt der Darlehensnehmer auch noch eine Lebensversicherung ab.
Diese Lebensversicherung ist der Grund, warum die Tilgung vollständig ausgesetzt wird. Dem Kreditnehmer ist es aber frei gestellt, selbstständig Sondertilgungen des Beamtendarlehen vor zu nehmen, wenn er dies möchte. Sollte das Beamtendarlehen nach Ablauf der Laufzeit noch gar nicht oder nicht vollständig getilgt sein, so erfolgt die Tilgung mit der Summe aus der Lebensversicherung. Diese Lebensversicherung wird nämlich gleichzeitig mit dem Beamtendarlehen fällig und kann daher zur Tilgung des Darlehens verwendet werden. Hat der Darlehensnehmer die Kreditsumme bereits anteilweise oder sogar vollständig zurück gezahlt, so erhält er die restliche oder die gesamte Versicherungssumme inklusive der Zinsen, bzw. des Gewinnanteils.
Das Beamtendarlehen ist demzufolge eine Kombination aus einem Raten Kredit und einer Kapital Lebensversicherung, die bei Todesfall und Erlebensfall einspringt. Wer ein Beamtendarlehen beantragt hat auch die Möglichkeit, noch zusätzliche Risiken mit zu versichern, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit oder Unfall. Der monatliche Beitrag, den der Darlehensnehmer an die Lebensversicherung zahlen muss richtet sich nach seinem Eintrittsalter. Die Lebensversicherung ist gewinnbeteiligt und verpflichtet, dem Kreditnehmer den größten Teil der Gewinne aus den Zinsen aus zu zahlen. Eine weitere Besonderheit am Beamtendarlehen ist, dass der Verwendungszweck hier frei ist. Das Beamtendarlehen kann für alle möglichen Zwecke eingesetzt werden. Solange alte Kredite durch dieses abgelöst werden.