Wenn Sie Ihre KFZ Versicherung kündigen möchten, sollten Sie sich vorher genau informieren, wann der Versicherungsvertrag endet und welche Kündigungsfristen dabei zu beachten sind. Nur in besonderen Ausnahmefällen wird es möglich sein, die KFZ Versicherung vorzeitig zu kündigen. In der Regel gestatten die meisten Versicherungsgesellschaften dies nur dann, wenn wirklich triftige Gründe dafür vorliegen. Dies wäre zum Beispiel bei einer außerplanmäßigen Beitragserhöhung der Fall. Auch nach einem Schadensfall hätten Sie grundsätzlich immer die Möglichkeit, Ihre alte KFZ Versicherung zu kündigen und sich nach einem neuen Versicherer umzusehen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie auch durch einen Versicherungswechsel nicht um eine Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse herumkommen. Es bestünde aber durchaus die Chance, einen preisgünstigeren Anbieter für Ihre KFZ Versicherung zu finden, der im Idealfall auch noch höhere Leistungen als Ihr bisheriger Versicherer bietet. Um solch einen Anbieter zu suchen, empfiehlt es sich grundsätzlich immer, einen Vergleich durchzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie wirklich eine KZF Versicherung finden, die genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
In den allermeisten Fällen beginnt eine KFZ Versicherung am 1. Januar eines Jahres und endet dann am 31. Dezember. Sollten Sie die Absicht haben, diese Versicherung zu kündigen, müssten Sie dies spätestens bis zum 30. November tun. Andernfalls würde sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Damit Sie auch wirklich sicher gehen können, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt, sollten Sie das Kündigungsschreiben nicht erst kurz vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, sondern bereits etwas eher abschicken. Wenn Sie Ihre KFZ Versicherung kündigen möchten, muss das Kündigungsschreiben am 30. November bei Ihrer Versicherung vorliegen. Ansonsten wäre die Versicherung berechtigt, Ihre Kündigung zu diesem Zeitpunkt abzulehnen, mit der Folge, dass sich Ihre Versicherung automatisch verlängert.
In einigen Fällen kann der Beginn und das Ende eines Versicherungsjahres auch vom Kalenderjahr abweichen. Hier müsste dann auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten werden. Wenn Sie von Ihrer alten KFZ Versicherung eine Beitragserhöhung erhalten haben und daraufhin Ihre KFZ Versicherung kündigen möchten, müssten Sie dies ebenfalls innerhalb von 4 Wochen tun. Als Stichtag für die Kündigung gilt dann immer der Tag, an dem Sie von der Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt worden sind.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug von der Zulassungsstelle abmelden oder vorübergehend stilllegen möchten, endet auch Ihre KFZ Versicherung. Eine gesonderte Kündigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Andre Finzel
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
Germany
Pressekontakt:
Herr Andre Finzel
www.kfzversicherungsvergleich.net/kfz-versicherungswechel.php