Der Abschlussvortrag von GAMEplaces BUSINESS & LEGAL 2014 ist der Umsatz- und Quellensteuer gewidmet: am 16. Oktober erläutert Andreas Kunath, Partner bei SBC Steuerberater Rechtsanwälte, worauf Lizenzgeber wie -nehmer achten müssen und wie sich Vert
Frankfurt am Main, 6. Oktober 2014 – Die grenzüberschreitende Einräumung von Nutzungsrechten ist aus steuerrechtlicher Perspektive höchst komplex. Sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer müssen eine Vielzahl Regelungen, beispielsweise bezüglich der Umsatz- oder Quellensteuer, berücksichtigen. Kommen sie den gesetzlichen Vorgaben nicht angemessen nach, drohen hohe Steuernachzahlungen; schlimmstenfalls können die Finanzämter sogar Bußgeldverfahren einleiten. Entwickler wie Publisher sollten sich mit diesem Themenkomplex also unbedingt befassen. In seinem Vortrag ‚Nutzungsrechte und Lizenzen – Was passiert mit Umsatz- und Quellensteuer?‘ vermittelt Andreas Kunath deshalb die grundlegenden Kenntnisse im Bereich der Umsatzsteuer und hier insbesondere zur so genannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Außerdem geht er auf die Regelungen zur Haftung für nicht einbehaltene und abgeführte Quellensteuern ein. Dieses Basiswissen soll den Teilnehmern erlauben, ein Gespür für potenzielle Problemfelder zu entwickeln, die sie dann mit ihren jeweiligen Beratern gezielt durchsprechen können, bevor es zu spät ist. Die Veranstaltung findet am 16. Oktober in der IHK Frankfurt statt; nach Anmeldung auf www.gameplaces.de ist die Teilnahme kostenlos.
Besonders problematisch und auch teuer (nämlich 18,8 % des gesamten ursprünglichen Auszahlungsbetrages) kann es werden, wenn ein Lizenznehmer die Quellensteuer nicht einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat und dafür in Haftung genommen wird. Da solche Fehler häufig erst Jahre später im Zuge von Steuerprüfungen entdeckt und geahndet werden, hat der Lizenznehmer kaum eine Chance, die fälschlicherweise ausgezahlte Quellensteuer vom Lizenzgeber erfolgreich zurückzufordern. Nach geltendem Recht ist er aber so oder so in der Haftung, so dass sich seine zuvor erworbenen Lizenzen oder Nutzungsrechte in einem solchen Fall erheblich verteuern würden. „Natürlich können die haftenden Lizenznehmer durch bestimmte vertragliche Klauseln frühzeitig für Klarheit und damit Rechtssicherheit sorgen“, sagt Kunath. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich von den Lizenzgebern entsprechende Freistellungsbescheinigungen vorlegen zu lassen; spätestens bei Auszahlung der vereinbarten Vergütung ist jedoch gezielt auf den Einbehalt der Quellensteuer zu achten.
Andreas Kunath ist Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der überörtlichen Sozietät SBC Steuerberater Rechtsanwälte (Darmstadt und Bad Homburg). Seit mehr als 20 Jahren berät SBC insbesondere mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen der Games-, IT- und TK-Branche in allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Die Sozietät ist Mitglied des gamearea-FRM e.V., des House of IT e.V. sowie im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMI).
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Oktober
‚Nutzungsrechte und Lizenzen‘ mit Andreas Kunath
Termin: Donnerstag, 16.10.2014
Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Mehr Infos & Anmeldung: www.gameplaces.de
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und des gamearea-FRM e.V. für die Gamesbranche in FrankfurtRheinMain; Partner von GAMEplaces die IHK Frankfurt am Main. Seit 2006 wurden unter anderem mehrere internationale Fachkonferenzen (GAMEplaces International) in Frankfurt realisiert. Unter dem Label BUSINESS & LEGAL thematisiert GAMEplaces außerdem branchenspezifische Rechtsfragen. Umfassende Informationen zur Gamesbranche in FrankfurtRheinMain sowie tagesaktuelle News, Branchentermine, Veranstaltungshinweise und Angaben zu regionalen Ausbildungs- und Fördermöglichkeiten finden sich unter www.gameplaces.de.
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