RA Solmecke begrüßt klares Urteil zu Google Street View: Häuser-Aufnahmen von der Straße aus sind nicht zu beanstanden!

Bevor Google Street View in Deutschland startete, war die Aufregung groß: Dürfen die das überhaupt, mit dem Auto durch die Straßen fahren und alle Häuser fotografieren, um sie dann ins Internet zu stellen? Sie dürfen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE verweist auf das wohl erste Gerichtsurteil, das nach dem Start von Street View erging. Demnach sind Aufnahmen eines Hauses, wenn sie von der offenen Straße aus erfolgen, nicht zu beanstanden.

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