Keine unlauteren Tricks bei der Inzahlungnahme
München (pressrelations) – Keine unlauteren Tricks bei der Inzahlungnahme
Ein Autohändler darf sich durch das Kleingedruckte im Kaufvertrag nicht das Recht vorbehalten, die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens nachträglich rückgängig zu machen …
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