Landesregierung legt neuen 30 Millionen Euro-Fonds auf

Wiesbaden (pressrelations) –

Landesregierung legt neuen 30 Millionen Euro-Fonds auf

Posch und Weimar: Land hilft Kleinunternehmen gegen Kreditklemme

Angesichts einer drohenden Kreditklemme wird Hessen Kleinunternehmen mit einem speziellen Darlehensprogramm unterstützen. Dies teilten Wirtschaftsminister Dieter Posch und Finanzminister Karlheinz Weimar am Freitag mit. „Um aus der Krise zu kommen, benötigen insbesondere kleine Betriebe schnelle und unbürokratische Hilfe“, unterstrich Minister Weimar in Wiesbaden. „Vielen dieser Betriebe droht das Damoklesschwert fehlender Kreditzusagen durch die Banken“, so der Finanzminister weiter.

Der mit zunächst 30 Millionen Euro ausgestattete Fonds ist für kapitalschwächere Betriebe mit in der Regel höchstens 15 Beschäftigten (ohne Auszubildende) gedacht, die Mittel für den laufenden Betrieb ? etwa zur Vorfinanzierung von Aufträgen – benötigen. Der Fonds gewährt Nachrangdarlehen von bis zu 75.000 Euro, die als wirtschaftliches Eigenkapital zählen und damit die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals gestatten. Voraussetzung ist, dass die Hausbank ebenfalls zusätzliche Mittel mindestens in Höhe der Hälfte der Landesfördermittel bereitstellt. So können rund 400 bis 500 Unternehmen zusätzliche Liquidität von insgesamt 45 Millionen Euro erhalten.

„Diese Ausgestaltung stellt sicher, dass es sich nicht um ein staatliches Kreditersatzprogramm handelt. Die Eigenkapitalstärkung der Unternehmen wird zu einer zusätzlichen Kreditvergabe der Banken und zu einer über die Krise herausreichenden Verbesserung des Ratings der Unternehmen führen“, erklärte Wirtschaftsminister Posch: „Die enge Einbindung der Kreditwirtschaft und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Eigenrisiko der Kreditgeber sind ordnungspolitische Eckpfeiler des Programms.“

Das Programm ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Es wird im Hausbankenverfahren über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgewickelt, die derzeit die administrativen Vorbereitungen trifft. Das Land übernimmt die Garantie für die Absicherung der Refinanzierung. „Dieser Fonds verdeutlicht, dass die Landesregierung den Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen ? gerade auch in der aktuellen Krise – besondere Aufmerksamkeit schenkt“, erklärten Posch und Weimar.

Das neue Kreditprogramm ergänzt das Angebot der Hessischen Landesregierung an mittelständische Unternehmen zur Stärkung ihres Eigenkapitals wie etwa den Beteiligungsfonds „Hessen Kapital für Gründung, Innovation und Wachstum“. Ferner hat das Land schon im November 2008 den Rahmen für Betriebsmittelbürgschaften deutlich ausgeweitet. Dieses Angebot wurde 2009 sehr stark nachgefragt. Zudem gibt es zinsverbilligte Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Kreditprogramm für Gründung und Wachstum.

Pressestelle: Ministerium der Finanzen
Pressesprecher: Michael Scheerer
Telefon: (0611) 32 24 57, Fax: (0611) 32 24 33
E-Mail: presse@hmdf.hessen.de

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Ein schwarzer Tag fuer die Briefdienstleister

Berlin (pressrelations) –

Ein schwarzer Tag fuer die Briefdienstleister

Anlaesslich des heutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in Sachen Post-Mindestlohn erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Rechte unter anderem der klagenden PIN Mail AG, TNT Post GmbH und Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. durch die Postmindestlohnverordnung verletzt wurden. In der Begruendung heisst es, das Arbeitsministerium habe bei Erlass der Verordnung die Beteiligungsrechte verletzt und den Beteiligten nicht ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.

Die Mindestlohngegner haben sich durchgesetzt, mit der Folge, dass immer weniger Beschaeftigte ein existenzsicherndes Einkommen fuer ihre Arbeit erhalten. Zudem geraten serioese Unternehmen weiter unter Druck und werden im Wettbewerb durch das Lohndumping bei der Vergabe von Briefdienstleistung nicht zum Zuge kommen. Die Befuerchtung, dass weitere sozial gesicherte Arbeitsplaetze vernichtet werden, ist begruendet. Es werden kuenftig mehr Beschaeftigte der Branche zusaetzlich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muessen.

Wir hatten die Postdienste 2008 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, damit die Mindestloehne rechtzeitig vor Oeffnung des Postmarktes wirken konnten. Wir wollten einheitliche Mindeststandards. Nur so kann es einen fairen Wettbewerb um den besten Service, die beste Technik und das attraktivste Angebot geben. Der zwischen dem Postdienste-Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag hat fuer alle – auch die nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gegolten.

Ein Unterbieten der Loehne durch Tarifvertraege der Postkonkurrenten wurde damit verhindert.

In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung zur Umsatzsteuerbefreiung fuer Postuniversaldienstleistungen eingebracht. Auch Postkonkurrenten, die weder einen Mindestlohn zahlen noch ein flaechendeckendes Zustellungsnetz anbieten, sollen von der Umsatzsteuer befreit und damit fuer ihr unsoziales Handeln belohnt werden. Der Regierungsentwurf setzt allein auf das freie Spiel des Marktes. Dabei bleiben die soziale Absicherung der Beschaeftigten und vernuenftige Arbeitsplaetze auf der Strecke.

Die Zeche fuer die Marktliberalisierung zahlt der Steuerzahler und der Buerger durch hoehere Portokosten.

Nun sind die Sozialpartner gefordert. Sie sollten moeglichst bald einen Mindestlohntarifvertrag vereinbaren und beim Arbeitsministerium zur erneuten Erstreckung vorlegen. Die Briefdienstleistung ist Bestandteil des Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Unsere Forderung nach einem flaechendeckenden Mindestlohn und fairen Arbeitsbedingungen bei den Postdiensten wird so noch dringender.

© 2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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