(pressrelations) – AxiCom-PR, DataFlux 01/10, Januar 2010 Eine in den USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland durchgeführte Studie zeigt die Einschätzung…
Tabubrüche und Jugendkultur: Tagung von ARD, ZDF und Kirchen zum Jugendmedienschutz in Hamburg
„Tabubruch, Medienexhibitionismus und Jugendkultur – Herausforderungen für den Jugendmedienschutz“ – unter dieser Überschrift wird am 26. und 27. April 2010 die 5. Jugendmedienschutztagung der ARD, des ZDF sowie der Medienarbeit der evangelischen und katholischen Kirche beim NDR in Hamburg stattfinden. Medien- und Kirchenvertreter, Politiker, Wissenschaftler, Pädagogen und Betroffene werden den Fragen nachgehen: Gibt es heute noch Tabus? Warum geben immer mehr Jugendliche Privates und Intimes preis? Warum reden sie so oft in einer Sprache, die schmerzt und verletzend ist, und favorisieren Bilder, die abstoßen? Jugendmedienkultur geht längst über konventionelle normal-lineare Programme hinaus. Exhibitionismus und Tabubrüche finden dort statt, wo sie sich kaum noch kontrollieren lassen – in den Online-Communities.
Die Fragen, die sich daraus ableiten, sind u. a.: Welche Folgen haben Tabubrüche und Medienexhibitionismus für die Gesellschaft und ihren Wertewandel? Wo sind die Grenzen, die es einzuhalten lohnt, damit der Einzelne und die Gesellschaft keinen Schaden nehmen? Welche Bedeutung haben Pornografie, Gewalt und Hasstiraden in der Lebenswelt von Jugendlichen? Kann der Jugendmedienschutz in der multimedialen Welt noch eine notwendige Schutzfunktion gewährleisten? Wie kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem Jugendschutz verantwortungsvoll gerecht werden, ohne die tatsächliche Lebenswelt der Jugendlichen zu ignorieren?
Erneute BAföG-Erhöhung noch in diesem Jahr / Auch strukturelle Verbesserungen
Das Bundeskabinett hat heute den 18. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verabschiedet, der die Entwicklung der Ausbildungsförderung in dem Zeitraum 2005 bis 2008 analysiert. Nachdem die Zahl der Geförderten in den Jahren 2006 und 2007 gesunken war, stieg sie im Jahr 2008 auf insgesamt 333.000 an. Zugleich erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Fördersätze von 375 auf 398 Euro monatlich. Auch der Anteil weiblicher BAföG-Empfänger, der bei Studierenden zuletzt 54 Prozent und bei Schülern sogar 62 Prozent betrug, hat sich vergrößert. Grund für diesen Wandel ist das 22. BAföG-Änderungsgesetz, das zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
Bundesbildungsministerin Schavan sagte dazu am Mittwoch in Berlin: „Die Zahlen belegen eine Trendwende, die wir mit der erheblichen Anhebung der Bedarfssätze wie der Freibeträge erreicht haben. Zudem haben wir durch strukturelle Maßnahmen deutliche Verbesserungen herbeigeführt. Dies gilt für die Auslandsförderung, die Förderung von Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit oder für Förderbedürftige mit Kindern.“
So wurden im Jahr 2008 mehr als 28.000 Auszubildende im Ausland gefördert; dies bedeutet einen Anstieg von über 43 Prozent gegenüber 2005. Zudem wurden mit fast 47.000 Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit rund elf Prozent mehr Ausländer gefördert als noch 2005. Den neuen Kinderbetreuungszuschlag haben knapp 30.000 Geförderte mit eigenen betreuungsbedürftigen Kindern bezogen.
Um diese positive Entwicklung weiter voran zu treiben, kündigte Schavan die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit erneuten Anpassungen der BAföG-Sätze für den Herbst dieses Jahres an. Dabei sollen die Freibeträge um weitere drei Prozent die Bedarfssätze um zwei Prozent und angehoben werden. Darüber hinaus sind unter anderem folgende strukturelle Änderungen vorgesehen:
Wurde bislang nur bis zum 30 Lebensjahr gefördert, so soll das Eintrittsalter für den Beginn eines Masterstudiums künftig auf 35 Jahre angehoben werden. Damit sollen die Studierenden ermutigt werden, den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren. Zudem soll künftig der Nachweis von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) auch für das Ausbildungsförderungsrecht genügen. Dadurch wird das bisherige Leistungsnachweisverfahren erheblich vereinfacht.
Die Förderung wird auch nach einem Fachrichtungswechsel verlässlich bleiben und so volle Planungssicherheit auch denjenigen bieten, die ihre ursprüngliche Ausbildungsentscheidung rechtzeitig korrigieren. Künftig soll beim erstmaligen Fachrichtungswechsel durchgängig mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen gefördert werden. Bislang wird zum Förderungsende hin für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester auf Bankdarlehen zurückgegriffen.
Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, wird für ein Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten auf die hierfür bisher geforderte Maximaldauer von drei Jahren zwischen Abitur und Studienbeginn oder Beginn der Kindererziehung („Orientierungszeit“) verzichtet. Mit dem neuen Gesetz soll die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die erst kurz vor Erreichen der BAföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben.
Bildungsministerin Schavan hob hervor, dass das geplante nationale Stipendienprogramm nicht zu Lasten des BAföG gehen wird: „Bei der Förderung der Studierenden setzen wir auf einen Dreiklang aus BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen. Junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien werden sich auch künftig auf ausreichende finanzielle Unterstützung durch das BAföG verlassen können.“
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