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Kleine Novelle des Filmförderungsgesetzes soll Unterstützung des deutschen Kinofilms auch für die Zukunft sichern
Das Bundeskabinett hat heute einen Novellierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Diese Novelle soll verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Bemessungskriterien für die verschiedenen Einzahler der Abgabe zur Unterstützung des deutschen Kinofilms bei der Filmförderungsanstalt (FFA) Rechnung tragen.
In der Vergangenheit fehlte es an einem gesetzlichen Abgabemaßstab für die Fernsehveranstalter. Nach einer Verständigung mit den Fernsehanbietern und den sie tragenden Bundesländern werden entsprechende Abgabemaßstäbe nun gesetzlich verankert. Auf diese Weise soll die wirkungsvolle und nachhaltige Unterstützung des Kinofilms in Deutschland durch die FFA weiter ermöglicht werden. Die Filmförderung der FFA hatte in der Vergangenheit entscheidenden Anteil an der Entstehung erfolgreicher deutscher Filme. Der im letzten Jahr auf 27 Prozent gestiegene Marktanteil deutscher Produktionen der höchste Anteil aller Zeiten dokumentiert deren Bedeutung auch für die Kinobetreiber.
Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen waren auch bisher zu Zahlungen verpflichtet, die aber auf der Grundlage von Verträgen mit der FFA erfolgten. Die neue Regelung konkretisiert somit die bereits bisher bestehende Verpflichtung zu Beiträgen an die FFA. Faktisch bestand auch in der Vergangenheit bereits eine Abgabengerechtigkeit zwischen den verschiedenen Gruppen, die Zahlungen nach dem FFG leisten. Durch die Novelle wird dies nun gesetzlich abgesichert.
Der neu geregelte Abgabemaßstab der Fernsehanbieter orientiert sich an dem bereits bestehenden Abgabesatz der Kinobetreiber. Es wird jedoch berücksichtigt, dass die Fernsehveranstalter im Unterschied zu den Kinobetreibern keine unmittelbare Förderung durch die FFA erhalten und zudem nur einen Teil ihrer Einnahmen mit Kinofilmen erzielen. Der Abgabemaßstab bemisst sich daher am Anteil aller Kinofilme am Gesamtprogramm. Wie bei den Abgaben der Kinobetreiber und der Videowirtschaft ist es hierbei unerheblich, ob es sich um deutsche oder ausländische Kinofilme handelt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bisher fehlenden gesetzlichen Abgabemaßstab für Fernsehveranstalter eine Ungleichbehandlung gegenüber den Kinobetreibern und der Videowirtschaft gesehen. Für diese galt schon bisher eine gesetzlich bestimmte Abgabenverpflichtung, gegen die mehrere Kinobetreiber geklagt hatten. Mit der Gesetzesnovelle wird den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts nun entsprochen. Das novellierte FFG soll noch vor der Sommerpause 2010 verabschiedet werden.
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