2010 startet spezielle Sprachförderung in Kitas / Ministerin Kuppe und Minister Olbertz stellen Konzept vor

Magdeburg (pressrelations) –

2010 startet spezielle Sprachförderung in Kitas / Ministerin Kuppe und Minister Olbertz stellen Konzept vor

Die frühkindliche Bildung in Sachsen-Anhalt wird weiter gestärkt. Ab kommendem Jahr gibt es für jedes Kind im vorletzten Jahr vor der Einschulung einen Sprachtest, um gegebenenfalls vorhandene Defizite rechtzeitig vor der Einschulung im Rahmen einer Sprachförderung zu beheben. Ziel ist es, zu verhindern, dass eine zu geringe Sprachkompetenz den Start in der Grundschule behindert und damit womöglich auch Weichen für die gesamte Bildungsbiographie und soziale Integration falsch gestellt werden. Im Startjahr werden landesweit rund 17.000 Kinder an dem Sprachtest teilnehmen. Bis zum Jahresende 2009 werden die Eltern über Inhalt, Ziel und Abläufe informiert.

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe und Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz stellten am Donnerstag in Magdeburg Einzelheiten zu den Sprachstandsfeststellungen und Förderungen vor. Die Grundlage wird vom Konzept Delfin4 gebildet, das seit mehreren Jahren erfolgreich in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte: „Mit der neuen Frühförderung stärken wir die frühkindliche Bildung und setzen unseren Kurs zur inhaltlichen Profilierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt fort. Jedes Kind soll mit Eintritt in die Schule dem Unterricht problemlos folgen können. Deshalb erfolgt die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung entsprechend dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar“ von Anfang an. Darüber hinausgehender Sprachförderbedarf soll nun ermittelt und gedeckt werden. Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung für den Erfolg in Schule, Ausbildung und Beruf.“ Kuppe betonte, dass die neue Sprachförderung auch ein Beitrag dazu ist, Unlust, Schulbummelei und Schulabbruch vorzubeugen.

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz sagte: „Sprachkompetenz ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Lern- und Bildungsprozess. Darum ist das Programm ?Bildung elementar? nicht nur in den Kindertageseinrichtungen verankert, sondern findet auch in den Lehrplänen der Grundschule seine Fortsetzung. Der Übergangsprozess soll für jedes einzelne Kind optimal gestaltet werden. Mädchen und Jungen, die gleich zu Beginn ihrer Schulzeit Anerkennung erfahren und erfolgreich sind, behalten auch die Lust am Lernen – möglichst ein Leben lang.“

Im Februar und März 2010 soll die erste Runde der Sprachtests an den rund 1.400 Kindertageseinrichtungen mit Kindergartengruppen durchgeführt werden. Im vorletzten Jahr vor der Einschulung sind die Kinder zwischen drei und vier Jahren alt. Die Teilnahme gilt als ausgelagerter Bestandteil der Schuleingangsuntersuchung und ist daher für alle Kinder verpflichtend.

Soweit es bei einem Kind erforderlich ist, hat es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer pädagogischen Sprachförderung teilzunehmen. Diese Verpflichtung zur Teilnahme ist im Schulgesetz verankert.

Mit der Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung wurden die Kindertageseinrichtungen beauftragt. Der Vorteil dabei ist, dass die Mehrzahl der Kinder mit dieser Umgebung vertraut ist und die Erzieherinnen und Erzieher bekannt sind.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom verantwortlichen Schulträger in eine Kindertageseinrichtung zum Test eingeladen. So wird sichergestellt, dass wirklich allen Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigen, auch geholfen wird.

Mit dem Testverfahren „Delfin4“ wird überprüft, ob die Sprachentwicklung des Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht.

Der Sprachtest vollzieht sich in zwei Stufen. Ziel ist es, die Kinder immer wieder zum Sprechen und zum Nachsprechen anzuregen. Mit Hilfe von vorgegebenen Spielsituationen sollen die Kinder Aufgaben bearbeiten, die Aufschluss über ihre sprachlichen Fähigkeiten bieten.

Die erste Stufe dient dazu, zwischen den Kindern zu unterscheiden, deren Sprachentwicklung unproblematisch zu verlaufen scheint, und denjenigen, bei denen dies möglicherweise nicht der Fall ist. Für Kinder, die den ersten Test ohne Schwierigkeiten meistern, ist das gesamte Verfahren damit beendet. Kinder, bei denen Sprachauffälligkeiten festgestellt wurden, werden in einer zweiten Stufe mit Hilfe eines Einzeltests genauer untersucht.

Die zusätzliche Sprachförderung findet in der Einrichtung während des normalen Tagesablaufes statt. Wenn das Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, aber Unterstützung benötigt, kann das Kind in einer Kindertageseinrichtung angemeldet werden. Die Teilnahme an der zusätzlichen Sprachförderung ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.

Mit der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung ist ein jährliches Finanzvolumen von etwa 2,4 Millionen Euro verbunden. Für die Anschaffung der Materialien und die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher wurden in diesem Jahr zusätzlich 300.000 Euro veranschlagt.

Pressestelle im
Ministerium für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg

Telefon: 0391/567-4608, -4607, -4612
FAX: 0391/567-4622
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Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de

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Gemeinsame Presseerklärung anlässlich des Besuchs des brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva in Deutschland und seines Zusammentreffens

Berlin (pressrelations) –

Gemeinsame Presseerklärung anlässlich des Besuchs des brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva in Deutschland und seines Zusammentreffens mit der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel

Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit:

Der brasilianische Präsident Lula da Silva und Bundeskanzlerin Angela Merkel sicherten sich heute zu, die engen und politisch, kulturell, wirtschaftlich und gesellschaftlich breit verankerten Beziehungen weiter zu stärken. Sie waren sich darin einig, den politischen Dialog zwischen Brasilien und Deutschland auf der Basis des Aktionsplans der Strategischen Partnerschaft von 2008 in folgenden Bereichen auszubauen: Globale Regierungsführung, Klimawandel und Biodiversität; Abrüstung und Nichtverbreitung; Verteidigung, Wissenschaft, Technologie und Innovation, nachhaltige Entwicklung und Energie sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Unternehmenskooperation.

Globale Regierungsführung und Reform der Vereinten Nationen

Der Präsident und die Bundeskanzlerin waren sich darin einig, ihre Anstrengungen zur Reform der Globalen Regierungsführung weiter abzustimmen mit dem Ziel, ein nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum der Weltwirtschaft, Frieden und internationale Sicherheit zu fördern. Sie betonten, dass die Reform der Vereinten Nationen und insbesondere des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zentrales Element jeder Reform der Institutionen der Globalen Regierungsführung ist. Sie waren sich einig, dass eine Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Aufnahme weiterer Ständiger und Nichtständiger Mitglieder aus Industrie- und Entwicklungsländern vorsehen muss, um den Sicherheitsrat heutigen Realitäten anzupassen. Der Präsident und die Bundeskanzlerin beschlossen, hierzu ihre enge Zusammenarbeit im Rahmen der G4 sowie bilateral weiterzuführen. Beide Länder kamen überein, ihre Abstimmung mit anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen zu intensivieren, um noch während der laufenden Sitzungsperiode der Generalversammlung inhaltliche Fortschritte zu erzielen.

Sie begrüßten die Rolle der G20 bei der Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise und zeigten sich überzeugt, dass die G20 ihre wirtschaftspolitische Zusammenarbeit auch künftig am Prinzip der Nachhaltigkeit ausrichten werden. Sie unterstrichen die Bedeutung der vereinbarten Regulierungen der Finanzmärkte und der Reformen der internationalen Finanzinstitutionen.

Der Präsident und die Bundeskanzlerin stimmten darin überein, gemeinsam gegen Protektionismus vorzugehen und sich für die Abschaffung aller Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel sowie für einen raschen, ambitionierten und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde einzusetzen. Sie betonten zudem ihr Interesse an der Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein ambitioniertes und ausgewogenes Assoziierungsabkommen EU-Mercosur, das zur Handelsliberalisierung beitrüge. Beide Seiten teilten die Einschätzung, dass bei der Rio-plus-20-Konferenz in Rio de Janeiro eine Entscheidung über die Errichtung einer VN-Sonderorganisation getroffen werden sollte, um die Durchsetzung gemeinsamer Ziele in den Bereichen Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung weltweit besser voranzubringen.

Klimawandel und Biodiversität

Der Präsident und die Bundeskanzlerin versicherten ihre Bereitschaft, zu einem erfolgreichen Abschluss der VN-Klimakonferenz in Kopenhagen beizutragen.
Gemeinsames Ziel sei eine Einigung auf alle wesentlichen Elemente eines neuen Klimaabkommens und die Vereinbarung eines Zeitplans für die Überführung der Kopenhagen-Einigung in ein verbindliches Klimaabkommen. Sie bekräftigten zudem die im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Kyoto-Protokolls eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Die Klimakonferenz in Kopenhagen müsse robuste, ausgewogene und gerechte Ergebnisse zeitigen, insbesondere eine Verpflichtung der Staatengemeinschaft zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf das 2-Grad-Ziel. Zur Umsetzung multilateraler Entscheidungen und bilateraler Initiativen und zur wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit wurde die Erarbeitung einer Gemeinsamen Agenda zum Klimawandel beschlossen.

Der Präsident und die Bundeskanzlerin bekräftigten ihre Absicht, aktiv auf einen Erfolg der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt 2010 in Nagoya hinzuarbeiten, mit dem Ziel der Annahme eines international verbindlichen Ordnungsrahmens über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Verteilung von Vorteilen aus der Nutzung der biologischen Vielfalt. Sie waren sich einig über die Bedeutung von Schutz und nachhaltiger Nutzung der brasilianischen Regenwälder und werden weiterhin gemeinsame Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung unterstützen.

Abrüstung, Nichtverbreitung

Der Präsident und die Bundeskanzlerin begrüßten das internationale Engagement für Abrüstung und bekräftigten ihre Unterstützung für die multilateralen Instrumente zur Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Brasilien und Deutschland seien gemeinsam daran interessiert, auf einen Erfolg der Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) im Jahre 2010 hinzuarbeiten. Sie begrüßten die Bemühungen der USA und Russlands zur Reduzierung ihres strategischen Nuklearwaffenarsenals, und unterstrichen die Notwendigkeit konkreter Zwischenschritte auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. Sie riefen alle Staaten dazu auf, ihren Verpflichtungen zur Abrüstung und Nichtverbreitung gemäß NVV und der Schlusserklärung der Überprüfungskonferenz von 2000 nachzukommen.

Sie äußerten ihre Erwartung, dass Iran positiv auf das Angebot zum Beginn eines Dialoges mit der internationalen Gemeinschaft antworten wird. Sie riefen Iran auf, vollständig mit der IAEO zu kooperieren und den in den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen.

Verteidigung

Der Staatspräsident und die Bundeskanzlerin beschlossen, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Verteidigung auszuweiten. Eine Einladung des deutschen Bundesministers der Verteidigung an seinen brasilianischen Amtskollegen zu einem Besuch in Deutschland wurde erneuert.

Wissenschaft und Technologie

Der Staatspräsident und die Bundeskanzlerin betonten die Bedeutung von Innovation und zukunftsweisenden Technologien in der gemeinsamen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technologischen Agenda. Sie beschlossen, Initiativen zur Stärkung der Wirtschaftsbeteiligung an Forschungsvorhaben sowie des Engagements des produzierenden Gewerbes bei der Anwendung neuer Technologien zu entwickeln.
Zur Vertiefung der Zusammenarbeit werden Brasilien und Deutschland von April 2010 bis April 2011 ein Deutsch-Brasilianisches Jahr der Wissenschaft, Technologie und Innovation veranstalten.

Zusammenarbeit für Nachhaltige Entwicklung

Sie beschlossen, die seit langem bestehende entwicklungspolitische Zusammenarbeit in den Sektoren Nachhaltige Entwicklung und Energie auszubauen. Dazu wurde ein umfangreiches Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit vereinbart.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Unternehmenskooperation

Im Hinblick auf das brasilianische „Programm zur Beschleunigung des Wachstums“
sowie die FIFA-Weltmeisterschaft 2014 und die Olympischen Spiele 2016 beschlossen sie, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich insbesondere in folgenden Bereichen voranzutreiben und dazu der Unternehmerinitiative „Projekt 2014/2016“ ihre volle Unterstützung zu
gewähren:

* Infrastruktur: Erweiterung und Modernisierung der Häfen und Flughäfen, des
ÖPNV, der Binnenhäfen, Schienen-/Wasserwege, Infrastruktur für Im- und
Exportlogistik, Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung
und Städtebauliche Revitalisierung;

* Energie: Förderung sauberer Energie, vorrangig aus erneuerbaren Quellen,
unter Einbeziehung von Biokraftstoffen, der Energieeffizienz sowie von
Technologien und Investitionen zur Ausbeutung und Herstellung von
Kohlenwasserstoffen in Brasilien;

* Öffentliche Sicherheit: Gemeinsame Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung
von Gewalt und Kriminalität im Rahmen des Brasilianischen „Programms für
Öffentliche Sicherheit durch Soziale Inklusion“ sowie die Durchführung
technischer und operativer Projekte zur Modernisierung der brasilianischen
Institutionen der öffentlichen Sicherheit;

* Technologie und Innovation: Entwicklung von gemeinsamen technologischen
Plattformen, Verfahren und Produkten zur Entwicklung von Spitzentechnologie
zur industriellen Anwendung, mit besonderem Augenmerk auf geringe
CO2-Emission sowie

* Klimawandel und Biodiversität: Handel, Technologietransfer und
Investitionen in Produkte und Anlagen, die eine nachhaltige Entwicklung
fördern, Abholzung verhindern, alternative Beschäftigung schaffen,
Treibhausgase reduzieren, Biodiversität bewahren, Gewinne gerecht verteilen
und Emissionen durch vermiedene Entwaldung reduzieren.

Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/
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