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Elf Planungsbüros erarbeiten in Teamarbeit mit QM-Wissenschaftlern die Basis für ein QM-Handbuch und die folgende Zertifizierung / Kooperation zwischen QualitätsVerbund…
Die Reaktionen der Besucher des Kundentages von UIMC und UIMCert zeigen deutlich: Auftragnehmer und Auftraggeber sehen einer Umsetzung der Vorschriften der BDSG-Novellierung in Bezug auf § 11 BDSG mit gemischten Gefühlen entgegen. So sind beide Gruppen der Auffassung, dass sie noch einiges tun müssen, um die neuen Bedingungen des § 11 zu erfüllen. Beide Seiten sind der Ansicht, dass die meisten bisher abgeschlossenen Verträge angepasst und die in ihnen enthaltenen Formulierungen insbesondere im Hinblick auf die Konkretheit der getroffenen Regelungen überarbeitet werden müssen.
Die Auftraggeber sehen sich in einer neuen Rolle, in der sie häufig erst noch lernen müssen, ihre Anforderungen an die Auftragnehmer so zu formulieren, dass sie ihnen eine hinreichende Sicherheit geben, die Pflichten der Auftragnehmer gesetzeskonform formuliert zu haben. Dies ist besonders problematisch bei Vorliegen von internen Abhängigkeitsverhältnissen.
Die Auftragnehmer fühlen sich insbesondere bei dem Gedanken an die Kontrollfunktionen, die der Auftraggeber auszuführen berechtigt ist, nicht immer ganz wohl, da sie nicht sicher sind, alles Erforderliche in Maßnahmen umgesetzt zu haben. Auch die Auftraggeber fühlen sich zum Teil vom Gesetzgeber alleine gelassen, da sie nicht wissen, wie sie ihre Kontrollfunktionen ausfüllen müssen.
Das UIMC/UIMCert-Tool, welches auf dem Kundentag vorgestellt und von vielen Besuchern genutzt wurde, leistet eine Hilfe zur Auditierung des bisher Umgesetzten. Insbesondere liefert das Tool Ergebnisanhaltspunkte dafür, was noch zu tun ist und wo für beide Partner Handlungsbedarf besteht. Die UIMC leistet Hilfen, um beiden Seiten zu gesetzeskonformen Regelungen zu verhelfen.
Wichtig ist die Feststellung, dass der Auftragnehmer sich durch die Prüfung durch einen Dritten („unabhängiger Sachverständiger“ wie in der Begründung zur Novellierung dargestellt) ? zum Beispiel die UIMCert ? entlasten und den Prüfbericht dem Auftraggeber zur Verfügung stellen kann. Diese Auffassung, die sich auf den Gesetzestext stützt (s. hierzu § 11 BDSG), wird allerdings nicht von allen Aufsichtsbehörden geteilt. Eine gesetzeskonforme Begründung hierfür wurde bisher noch nicht gegeben.
Weitere Informationen zu dem Problem, insbesondere auch dem UIMC-Tool unter www.uimc.de
Pressekontakt
UIMC Dr. Voßbein GmbH Co KG
Prof. Dr. Reinhard Voßbein
Nützenberger Straße 119
42115 Wuppertal
Tel.: 0202 / 265 74 ? 0
Fax: 0202 / 265 74 ? 19
E-Mail: consultants@uimc.de
Internet: www.UIMC.de
Gestaltete Weihnachts-Briefvorlagen sowie Zitate und Gedichte stehen zum kostenlosen Download bereit!
Freuen Sie sich auch über einen lieben Gruß zum Weihnachtsfest und gute Wünsche für das Neue Jahr?
Möchten Sie möglicherweise in diesem Jahr selbst Grüße versenden, aber Ihnen fehlen die rechten Worte?
Und damit Sie Ihre Grüße im richtigen Rahmen versenden können, gibt es gestaltete Briefvorlagen im Word-Format gleich noch kostenlos dazu.
Einfach Vorlagen downloaden und wenn Sie es sich besonders bequem machen möchten, können Sie Ihre Weihnachtspost direkt von Ihrem PC via Brief-online-Portal versenden!
Ausführliche Anleitungen über die Funktion von „BoP“ steht Ihnen ebenfalls als Downloads im PDF-Format sowie als Videos zur Verfügung.
Informationen zum Brief-online-Portal
Unter www.briefonlineportal.de bietet das Ratinger Unternehmen Mail to Print die Möglichkeit, die gesamte Unternehmenskorrespondenz online zu produzieren, wobei am Ende der Kette ein physisch erzeugter und zugestellter Brief steht. Das Brief-online-Portal, kurz „BoP“ genannt, bietet sich für jegliche Korrespondenz an: Rechnungen, Mahnungen, Angebote, Direkt-Mailings etc. Der Clou dieser Portallösung: Bei der Postabfertigung werden zahlreiche Verarbeitungsschritte eingespart. Kein Ausdrucken, Falzen, Kuvertieren Frankieren und Aufliefern:
Vom PC direkt in den Briefkasten des Empfängers!
Das Handling des Postversands über „BoP“ ist denkbar einfach und ohne Mindestmengen, ohne Grundgebühren und ohne Vertragsbindung zum „All inclusive-Preis“ möglich:
Der komplette Brief ? Druck Zustellung – ab 55 Cent! (1 Seite S/W-Druck zzgl MwSt.)
Die Produktbreite reicht vom Standardbrief bis zum Maxibrief, je nach Kundenwunsch wird schwarz-weiß oder farbig, ein- der doppelseitig gedruckt oder auch ein Überweisungsträger zugelegt.
Auch der im Preis noch günstigere Versand von Infobriefen / Infopost (adressierte, inhaltsgleiche Sendungen) – mit oder ohne Beileger – ist möglich.
Egal, ob 1 Brief oder 500 Briefe versandt werden: Der Kunde bezahlt nur die Briefe, die er als Druck- und Versandauftrag übermittelt.
Der Brief-online-Versand funktioniert weltweit:
100 % Flächendeckung, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag.
Das Brief-online-Portal eignet sich nicht nur für Freiberufler oder Klein- und Mittelstandsunternehmen, sondern auch für größere Organisationen oder Unternehmen mit mehreren Niederlassungen. Zur Abrechnung innerhalb eines Unternehmens können über die „BoP-Software“ sogar für verschiedene Personen, bzw. Abteilungen oder Niederlassungen, Kostenstellen eingerichtet werden.
Besonders Unternehmen aus den Bereichen Inkasso, Versicherung, Handel etc. nutzen das Brief-online-Portal bereits vielfältig (Rechnungen, Mahnungen, allgemeine Korrespondenz, Mailings, uvm.) und wissen die universellen Möglichkeiten und das Einsparpotential in hohem Grade zu schätzen!
Außerordentlich interessant ist diese Portal-Lösung auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der BRD. Der Versand der Briefsendungen ist weltweit möglich. Es gelten auch im Ausland die im „BoP“-Tarifrechner (https://bop.mailtoprint.de/tarifrechner) ausgewiesenen Kosten.
Überzeugend sind auch die Sicherheitskonzepte: Alle dem Briefonlineportal übermittelten Daten werden verschlüsselt über zertifikatsgesicherte Datenwege übertragen. Eine SSL-Datenleitung mit 128 Bit Verschlüsselung ist der Sicherheitsstandard, der auch bei der Übermittlung von Daten unter Banken zur Anwendung kommt.
Als zusätzlichen Service bietet Mail to Print dem Kunden den Download kostenloser Geschäftsvorlagen an: In Briefvorlagen, Angebotsvorlage, Bestellvorlage, Rechnungsvorlage und Mahnungsvorlage können die persönlichen Kontakt- und Geschäftsdaten bequem in Kopf- und Fußzeile eingefügt werden, ebenso das entsprechende Firmenlogo.
Auf Wunsch übernimmt Mail to Print sogar die Erstellung der individuellen elektronischen Geschäftvorlagen gegen eine geringe Aufwandpauschale.
Das POSTMASTER-Magazin beschreibt in seiner Ausgabe 3/2009 die Online-Briefportale im Detail und bescheinigt Mail to Print ein besonders vielseitiges Angebot: http://postmaster-magazin.de/archiv/19_03_09/online_briefportale.pdf
Unternehmensinformation Mail to Print
Mail to Print Innovative Briefdistribution GmbH wurde im Juni 2007 als „Start-Up-Unter-nehmen“ in Ratingen gegründet. Nicht als klassisches Briefverteil-Unternehmen, sondern als Anbieter einer neutralen, Konzern unabhängigen Plattform für DV-gestützte Postmehrwertdienste mit innovativem Charakter hat Mail to Print im liberalisierten Briefmarkt in Deutschland eine Position besetzt. Das Angebot umfasst Dienstleistungen, die sowohl in Eigentätigkeit als auch durch Einschaltung von Partnerunternehmen erbracht werden.
Im Kern geht es um die DV-gestützte Erstellung von Briefsendungen. Per Datenleitung gelangen die Kundendaten an Mail to Print. Sie werden aufbereitet und an Druckereien weitergleitet. Dort werden die physischen Sendungen erstellt, kuvertiert, frankiert und schließlich sortiert an einen oder mehrere Briefzustelldienstleister übergeben.
Mit durchschnittlich 10 Millionen koordinierten Briefsendungen pro Monat zählt Mail to Print heute bundesweit zu einem der führenden Anbieter in diesem Segment. Mit dem Produktbereich BDS (Brief Distribution Solution) bietet Mail to Print eine Lösung die sich speziell an Großkunden mit hohem Postaufkommen richtet. Führende Telekommunikations-Unternehmen oder Internetportalanbieter wissen diesen Service bereits zu nutzen. Einmalig ist auch das Service-Online-Portal (SOP). Es bietet Großkunden die direkte Anbindung in eigene betriebliche Abläufe.
Das Briefonlineportal (BoP) ist die Produktlinie für den breiten Markt.
2010 verjähren Millionen Nachzahlungsansprüche: Rückkaufswert und Informationsschreiben von Lebensversicherungen jetzt prüfen lassen
? LV-Doktor (www.lv-doktor.de) weist darauf hin, dass alle Ansprüche aus kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen, die durch BGH-Urteil vom 12.10.2005 betroffen sind, im kommenden Jahr verjähren, da die Verjährung 5 Jahre nach Bekanntgabe des Urteils einsetzt.
? Hintergrund: Bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung dürfen beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkaufswert zu keiner Zeit auf Null fallen und einen Mindestbetrag nicht unterschreiten.
? Mindestens die Hälfte des verbleibenden Restbetrags ist dann vom Versicherer als Rückkaufswert bzw. beitragsfreie Versicherungssumme auszuweisen.
? Verbraucher können rechtzeitig und risikolos Ansprüche geltend machen, indem sie sich der Klägergemeinschaft anschließen.
Halle / Tägerwilen, 7. Dezember 2009 ? Mehr als jede zweite Lebensversicherung wird vorzeitig gekündigt. Verbraucher müssen dabei keineswegs die großen Verluste tragen, die ihnen von den Versicherungskonzernen verrechnet werden. Versicherungsnehmer, die aus ihren kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen sind, erfahren meist erst nachträglich, dass (insbesondere bei erst wenige Jahre gelaufenen Verträgen) bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung von den gezahlten Beiträgen nichts oder nur ein geringer Teil ausgezahlt bzw. als beitragsfreie Versicherungssumme weitergeführt wurde. Denn in der Anfangsphase der Verträge wurden die Kundenbeiträge primär zur Deckung der Abschlusskosten verwendet ? vor allem zur Finanzierung der Vermittlerprovision. Eine Verrechnungspraxis, die von den Versicherern gegenüber den Interessenten jahrelang verschwiegen wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte deshalb im Herbst 2005 eine Berechnungsformel für den Mindestbetrag, auf den der Versicherungsnehmer Anspruch hat. Dieser entspricht der Hälfte des „ungezillmerten Deckungskapitals“. Unter dem Deckungskapital versteht man die Summe der Sparanteile der Lebensversicherungsbeiträge zuzüglich Zinsen. Ungezillmert bedeutet, dass die Beiträge der ersten Jahre nicht vollständig mit den Abschlusskosten verrechnet werden dürfen. Die Rückkaufswerte bzw. beitragsfreien Versicherungssummen von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen dürfen also zu keiner Zeit auf Null fallen.
„Vor allem bei Verträgen, die bei Beendigung erst eine kurze Laufzeit aufweisen, können die Versicherten höhere Rückzahlungsbeträge oder eine Erhöhung der beitragsfreien Versicherungssumme fordern“, sagt Jens Heidenreich, Direktor der internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG (www.proconcept.ag) und Projektleiter „LV-Doktor“ (www.lv-doktor.de). „Fünf Jahre nach dem verbraucherfreundlichem Urteilsspruch vom 12.10.2005 verjähren alle entsprechenden Nachforderungen“, warnt der Branchenexperte.
Verbraucher, die sich über LV-Doktor den zahlreichen bereits anhängigen Verfahren in der Klägergemeinschaft anschließen, vermeiden die umfangreichen finanziellen und persönlichen Belastungen eines Einzelprozesses und haben sogar die Chance nicht nur den vom BGH festgestellten Mindestrückkaufswert sondern alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer angemessenen Verzinsung erstattet zu bekommen. Je mehr Ex-Versicherungskunden sich der Klägergemeinschaft anschließen, desto größer ist der Druck.
Schon heute haben sich den Klägergemeinschaften der proConcept AG über 50.000 Menschen angeschlossen, um gemeinsam durch spezialisierte Fachanwälte für mehr Gerechtigkeit und ihr Geld zu kämpfen.
Intransparenz der Versicherungen und Vertragsbedingungen
Versicherer sind zu einem Stornoabzug nur berechtigt, wenn er wirksam vereinbart worden ist. Die vom BGH untersuchten Versicherungsbedingungen waren aber so unverständlich formuliert, dass die Kunden die bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehenden massiven wirtschaftlichen Nachteile gar nicht ablesen können. Der BGH sah schon 2001 eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungskunden darin, dass ihnen die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile einer frühzeitigen Vertragskündigung in den ersten Jahren der Laufzeit verschleiert werden. Die Klauseln verstießen gegen das Transparenzgebot. In der Folge der BGH-Urteile versuchten die Versicherungsgesellschaften die unwirksamen Bedingungen einfach durch neue inhaltsgleiche Klauseln zu ersetzen – mit Zustimmung eines Treuhänders. Dieses Vorgehen erklärte der BGH dann am 12.10.2005 für unzulässig und verpflichtete die Versicherungswirtschaft, mindestens die Hälfte des verbleibenden Restbetrags als Rückkaufswert bzw. beitragsfreie Versicherungssumme auszuweisen. Eigentlich ein „Zahltag“ für Millionen deutsche Versicherte ? doch viele Verbraucher haben bis heute ihre Ansprüche nicht effektiv eingefordert. 2010 werden so Nachzahlungsansprüche von mehreren Millionen Euro verjähren ? wenn nicht der Klageweg beschritten wird.
Aufgrund der nahezu wortgleichen Bedingungen in den Versicherungsverträgen sind alle kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, die ab dem 29.07.1994 bis etwa Herbst 2001 abgeschlossen wurden und die entweder bereits vorzeitig gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt wurden oder bei denen dies in Zukunft noch geschehen wird. Verbraucher, die Zweifel an der korrekten Abrechnung ihres Versicherungsvertrages haben, finden Informationen und Beratungsangebote auf www.lv-doktor.de.
Über LV-Doktor der proConcept AG:
Der LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen.
Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch ? ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen. Das LV-Doktor-Team fordert stellvertretend für den Kunden ein, was ihm noch zusteht und bietet so eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.
Medienkontakt und weitere Informationen:
Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor medien@proconcept.de
Tel 0345 47224 2030 www.proconcept.ag
Mit der beliebten Compilation „Discofox Weihnachtsschlager“ präsentiert Pulsschlag Music passend zur bevorstehenden Weihnachtszeit wieder den einzigen Weihnachtssampler im Discofoxbereich! Mit…
Die Antwort gegen die Kreditklemme im Segment der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) kann scheinbar auch eine Online-Kreditplattform sein. Hier kann von privat an privat die entsprechende Kredithöhe vermittelt werden. Ein Neustart dieser bankenfreien Lösung kann über den Zugriff auf die verabschiedeten Fonds ins Rollen geraten. Versuche liefen bereits positiv.
Den zuständigen Stellen in der Regierung liegt der Antrag auf die Bundesbeteiligung nunmehr auf dem Tisch. Wie wir hören, gibt es diverse neue Fonds, die auch die KMU-Betriebe erreichen sollen. Es war bekanntlich in diesem Zusammenhang auch die Rede vom Zugriff auf den Deutschlandfonds (110 Mrd €). Aber auch die Größenordnung in Höhe von 300 Mio € wurde im Zusammenhang mit der Kreditklemme für den kleineren Mittelstand benannt.
Wir meinen: Der richtige Ansatz und ein gutes Zeichen für diejenigen, die mit oder ohne den eigenen Justiziar oder dem direkten Kontakt zum nun durch die Regierung benannten Kreditmediator die üblicherweise für den KMU doch eher komplizierte Beantragung beherrschen.
So fordert die Manager Gewerkschaft (www.manager-gewerkschaft.de) parallel die Unterstützung der neuen Plattform www.cashbay.de und die Bundesbeteiligung für die Deutsche Revisionsstiftung (mit dem Schwerpunkt der privaten Online-Kreditplattform), die im weiteren Verlauf die Bewegungen des privaten Finanzmarktes transparent hält. Das wäre ein fairer Schritt in Richtung Zukunft.
Angelehnt an die derzeitigen Veränderungen des Marktes, den Aussagen der Regierung und den entsprechenden Fonds, die bereits für die Vergabe durch den benannten Kreditmediator angekündigt sind, stehen die Chancen nicht schlecht.
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Joachim Poschmann
Herr Joachim Poschmann
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48231 Warendorf
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Telefon: 025817896477
Fax:
Kurzdarstellung: www.sound-pool.net versteht sich als kostenlose Plattform für Musiker bzw. Künstler die ihre Musik einem breitem Publikum präsentieren möchten.
Jeder bekommt von uns die Möglichkeit sich bei uns zu präsentieren – wir grenzen niemanden aus. Eine klare und übersichtliche Struktur der Seiten sorgt dafür, dass ihr schnell und einfach findet wonach ihr sucht. Alle Musikstücke (mp3’s) können von jedem Besucher kostenlos heruntergeladen werden.
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Die ökologische Onlinedruckerei Printzipia steht ab sofort unter neuer Leitung. Nach Übernahme durch bonitasprint, Würzburg, ändert sich für Printzipia-Kunden faktisch…
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