Mehr Geld für Eltern: Neuer Ratgeber führt durch den Förderdschungel
In Deutschland gibt es etwa 150 Fördermaßnahmen für Eltern und Kinder, die an die 250 Milliarden Euro jährlich ausmachen. Doch einiges davon kommt gar nicht erst bei den Familien an, weil Eltern die Fördermöglichkeiten nicht kennen oder die Angebote unübersichtlich sind und der Weg voller Stolpersteine steckt.
Der neue Ratgeber der Stiftung Warentest „Mehr Geld für Eltern“ setzt genau hier an. Er stellt Eltern die wichtigsten Fördermaßnahmen vor, damit sie genau wissen, worauf sie einen Anspruch haben. Das Buch ist nach Altersgruppen und Förderbereichen gegliedert und zeigt Hilfen durch Länder, Gemeinden, Kassen und Verbände für Kinder von 0 bis 25 Jahren. Beispiele, nachvollziehbare Rechnungen, wichtige Musterformulare mit Ausfüllhilfen und Tipps erleichtern die Orientierung.
Ob Eltern- oder Kindergeld, Betreuungshilfen, Sparzulagen, BAföG oder Riester-Zuschlag: Wer weiß, was ihm zusteht, kann profitieren. Das gilt besonders dann, wenn Entscheidungs- oder Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, etwa bei der Einhaltung von Einkommensgrenzen, bei der Wahl von Steuerklassen oder bei der Übertragung von Freibeträgen.
Der Finanztest-Ratgeber der Stiftung Warentest „Mehr Geld für Eltern“ hat 208 Seiten und ist ab Donnerstag, den 19. November 2009 für 12,90 Euro im Buchhandel erhältlich oder kann bestellt werden unter www.test.de/shop .
Über den Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen wird nun am Bundesgerichtshof verhandelt
Microsoft: Aufgrund der breit geführten juristischen Diskussion war mit einer Zulassung zum Bundesgerichtshof (BGH) zu rechnen
Unterschleißheim, 18. November 2009. Der Rechtsstreit zwischen einem Softwarehersteller und einem Händler über den Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Das Oberlandesgericht München (Az.: 6 U 2759/07) hatte im Juli 2008 entschieden, dass gebrauchte Software, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht worden ist, nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers weiter vertrieben werden darf und dass diese Zustimmung auch dann erforderlich sei, wenn Nutzungsrechte unter Übergabe eines Original-Datenträgers gehandelt würden. Die Münchner Richter hatten die Revision gegen ihre Entscheidung zwar nicht zugelassen, weil sie die Rechtslage als eindeutig bewerteten. Die hiergegen vom Händler eingelegte Beschwerde war jedoch erfolgreich, so dass der BGH den Fall entscheiden wird. Ein endgültiges Urteil in dieser Sache wird aber erst in ein bis zwei Jahren erwartet. Kunden sollten weiterhin darauf achten, dass sie die Risiken beim Kauf gebrauchter Softwarelizenzen genau kennen.
„Wir haben erwartet, dass sich der Bundesgerichtshof des Themas annimmt“, erklärt Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH. „Bis zu einem endgültigen Urteil wird es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern.“ Microsoft empfiehlt daher weiterhin den Kunden, beim Kauf so genannter gebrauchter Softwarelizenzen genau darauf zu achten, ob und welche Risiken sie eingehen. Vor allem aber sollten Interessenten prüfen, ob ihnen nötige Zusatzleistungen und Updates bei dem Erwerb einer gebrauchten Softwarelizenz zur Verfügung stehen. Langfristig ist gebrauchte Software nicht unbedingt die kostengünstigere Variante. Oftmals können Online-Angebote einen kurzfristigen Engpass flexibel decken. Zudem bieten zum Beispiel die Select- oder Enterprise Agreement-Verträge von Microsoft eine attraktive Möglichkeit, rechtssicher Lizenzen zu erwerben.
Empfehlungen für Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen
Wer sich trotz allem für den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen entscheidet, sollte sich nach Meinung Microsofts an einen Händler wenden, der in Kontakt mit dem Hersteller steht und Lizenzübertragungen nur mit dessen Zustimmung vornimmt. Der Händler muss dem Kunden nicht nur etwaige Datenträger vorlegen, sondern auch alle Lizenzverträge, die übertragen werden sollen. Nur so kann nach Ansicht Microsofts sichergestellt werden, dass die Nutzungsrechte tatsächlich vom Hersteller eingeräumt wurden. Notarielle Bestätigungen über den angeblichen Lizenzerwerb, mit denen manche Händler für ihr Geschäftsmodell werben, sind nach Meinung Microsofts kein gültiger Lizenznachweis. Der Kunde sollte prüfen, ob ihm die Nutzungsrechte an der Software auch vollständig übertragen wurden. Immer sollten Erwerber gebrauchter Softwarelizenzen darauf achten, dass der vorherige Inhaber der Nutzungsrechte schriftlich bestätigt, dass er sämtliche Installationen der Software gelöscht hat. Auf entsprechende Zusicherungen Dritter, etwa des Händlers oder eines Notars, ist nach Ansicht Microsofts kein Verlass.
Microsoft Deutschland GmbH
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 58,44 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2009; 30. Juni 2009). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2009 betrug 20,36 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt mehr als 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 31.500 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Im Mai 2003 wurde in Aachen das European Microsoft Innovation Center (EMIC) eröffnet. Es hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Berlin (pressrelations) – Zukunftsweisende Qualitätsverbesserungen für mehr Kundenservice in Bayern Neues Betriebsleitsystem für die Busse der DB Stadtverkehr in Bayern…
NTSwincash Archive: Neuartige Archivierungslösung beschleunigt das Retail-Management
Wilhering, Österreich – Wissen ist Macht. Gerade in der heutigen Zeit, in der Informationen wichtige Produktions- und Erfolgsfaktoren im globalen Wettbewerb darstellen, gewinnt die Verarbeitung von Daten zunehmend an Bedeutung. Das weiß auch NTS New Technology Systems. Bereits seit einigen Jahren setzt der europäische Marktführer für Kassen- und Retail-Management-Software mit seinen eigens entwickelten „NTSwincash“-Lösungen neue Maßstäbe im Wettbewerb um Informationen und Daten.
„Mit ?NTSwincash? geben wir Unternehmen ein umfassendes Lösungsbundle an die Hand, das von einer easy-to-use-Kassenlösung als Front End für externe ERP-Systeme bis hin zu einem umfassenden Retail-Management-System eine breite Palette interessanter und effizienter Features umfasst“, erläutert Günther Schrammel, CEO der NTS New Technology Systems GmbH (www.ntswincash.com). Zu Letzteren zählen unter anderem Module für die Steuerung und Kontrolle von Vertriebskanälen, Warenbewegungen und Reparaturaufträgen.
Angesichts immer neuer Möglichkeiten in der Informationsverarbeitung und -auswertung steigen die technischen Anforderungen an Kassen- und Retail-Management-Lösungen sowie an die dahinter stehenden Datenbanken beständig. Daher hat NTS nun prompt reagiert und seine Lösungspalette um ein weiteres effizientes Modul erweitert: „NTSwincash Archive“. Die neuartige Archivierungslösung unterstützt Unternehmen bei der Erstellung von hochperformanten Datenbankstrukturen und trägt zugleich für die zuverlässige Archivierung der im Kassen- beziehungsweise Retail-Management-System anfallenden Daten, die nicht mehr für aktuelle Prozesse benötigt werden, Sorge. Dabei fungiert „NTSwincash Archive“ konkret als Bindeglied zwischen den im Einsatz befindlichen Produktions- sowie den neu zu erstellenden Archivdatenbanken.
Dank beständiger Synchronisation existieren alle Informationen, jederzeit abrufbereit, jeweils nur einmal im System. Damit werden Speicherbedarf und Verwaltungsaufwand auf das Notwendigste reduziert. Darüber hinaus werden System-Upgrades deutlich beschleunigt. „Unser Ziel war es, eine Lösung zu entwickeln, die alle Informationen unter anderem zur Warenbewegung aus der Produktionsdatenbank in einer zweiten Datenbank archiviert, um so die Leistung des gesamten Systems zu verbessern. Dies ist uns mit ?NTSwincash Archive? gelungen“, zeigt sich Schrammel zufrieden.
Die neue NTS-Archivierungslösung, die voraussichtlich ab Ende des Jahres erhältlich ist, bietet ihren Anwendern zudem umfassende Konfigurationsfreiheiten. So können nicht nur Archivierungsfrequenzen und -kriterien individuell festgelegt, sondern unter anderem auch archivierte Daten, die eine frei definierbare Aufbewahrungsfrist überschritten haben, automatisch gelöscht werden.
Über die NTS New Technology Systems GmbH
Die im Jahr 1997 in Linz gegründete New Technology Systems GmbH ist auf die Entwicklung von Kassen- und Retail-Management-Software spezialisiert. Mit „NTSwincash“ hat das österreichische Unternehmen, das sein Head Office in Wilhering unterhält, eine umfassende Lösung entwickelt, die von einer easy-to-use-Kassenlösung als Front End für externe ERP-Systeme bis hin zum umfassenden Retail-Management-System eine breite Palette an effizienten Features beinhaltet. Hierzu zählen Module für die Steuerung und Kontrolle von u.a. Vertriebskanälen, Promotions, Warenbewegungen und Reparaturaufträgen. Zu den Kunden von NTS zählen führende Konzerne wie mobilkom, one, Telefonica / o2, Vodafone, T-Mobile, Swisscom, Orange, E-Plus und Medion.
Presse-Kontakt:
NTS – New Technology Systems GmbH
Dörnbacherstr. 126
A-4073 Wilhering
www.qcompetence.de info@qcompetence.de Für die Produktentwicklung und Zulassung von Medizinprodukten ist das Anforderungsmanagement bzw. Requirement Engineering (z.B. Lastenheft) ebenso essentiell wie…
Stuttgart (pressrelations) – Porsche gibt Winterreifen speziell für Youngtimer und Klassiker frei Umfangreiches Reifentestprogramm für ältere Modellreihen Stuttgart. Porsche hat…
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Preferences
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
alle Cookies zulassen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.