STINNER / HOFF: FDP stimmt OEF-Mandat zu
Berlin (pressrelations) – STINNER / HOFF: FDP stimmt OEF-Mandat zu BERLIN. Zu den Spekulationen über das Abstimmungsverhalten der FDP-Bundestagsfraktion zum…
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WeiterlesenBundeswirtschaftsminister Brüderle trifft den italienischen Europaminister und Lissabon-Beauftragten Ronchi in Berlin
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, traf heute den italienischen Europaminister und Lissabon-Beauftragten Ronchi zu einem Meinungsaustausch über die Zukunft der Lissabon-Strategie sowie der europäischen Industrie.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Wir befinden uns gerade mitten in einem spannenden Diskussionsprozess, wie wir mit Hilfe einer europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie bis 2020 einen Rahmen entwickeln, der es unseren Unternehmen erlaubt, langfristig erfolgreich zu sein und so Beschäftigung zu schaffen. Die Aufgabe wird sein, der europäischen Wirtschaft den Rücken zu stärken, damit sie angesichts der globalen Herausforderung des Klimawandels, der Alterung unserer Gesellschaft und der Globalisierung weiter an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen kann.“
Die aktuelle Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung läuft nächstes Jahr aus. Beide Minister verständigten sich darauf, im Hinblick auf die Lissabon-Nachfolgestrategie für eine Fokussierung auf die Oberziele Wachstum und Beschäftigung einzutreten, um ihr eine klare und verständliche Zielsetzung zu geben. Sie bekräftigten das gemeinsame Interesse beider Länder am Erhalt einer starken industriellen Basis.
Bundesminister Brüderle: „Italien und Deutschland sind industrielle Kernländern Europas – unser beider Zielsetzung muss sein, für die heimischen Industriestandorte ein „level playing field“ im verschärften globalen Wettbewerb zu schaffen.“
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
conVISUAL beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht
Grundkapital erhöht sich um bis zu 271.762 Euro auf bis zu 2.717.621 Euro
Der erwartete Bruttoemissionserlös von bis zu rund 815.000 Euro dient zur Finanzierung des weiteren Wachstums
Der Vorstand der conVISUAL AG (ISIN/WKN: DE0006204589) hat heute unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 2.445.859,00 Euro um bis zu 271.762,00 Euro auf bis zu 2.717.621,00 Euro gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 271.762 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie und mit voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2009 zu erhöhen.
Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 9:1 zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Der Bezugspreis wird 3,00 Euro je Stückaktie betragen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 30. November 2009 und endet voraussichtlich am 14. Dezember 2009. Ein öffentlicher Bezugsrechtshandel und damit verbunden ein öffentliches Angebot finden nicht statt.
Den bestehenden Aktionären wird im Rahmen des Bezugsangebots zudem die Möglichkeit gegeben, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere neue Aktien zum Bezugspreis abzugeben (Überbezug).
Die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt / Main, wird die Kapitalerhöhung begleiten.
Die Veröffentlichung des Bezugsangebotes erfolgt pflichtgemäß im elektronischen Bundesanzeiger.
Bei einem Bezugspreis von 3,00 Euro je Stückaktie fließt dem Unternehmen ein Bruttoerlös von bis zu rund 815.000 Euro zu. Der Bruttoerlös, abzüglich Kosten der Emission, soll zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Gesellschaft verwendet werden.
Hinweis:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
Die neuen Aktien der conVISUAL AG und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie dürfen demzufolge innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.
Über conVISUAL
conVISUAL ist ein international führender Full-Service-Anbieter für Mobile Marketing und interaktive Mehrwertdienste. Das im Oktober 2000 gegründete Unternehmen bietet Medien-, Marken- und Mobilfunkunternehmen von der Kreation und Konzeption bis zur Implementierung und dem fortlaufenden Betrieb alle Dienstleistungen aus einer Hand an. Somit verbindet conVISUAL Agentur- und technische Dienstleistungen auf ideale Weise. Mit Standorten in Europa und den USA verfügt conVISUAL über Kunden auf allen fünf Kontinenten, die zusammen in über 30 Ländern mehr als 300 Mio. Endkunden erreichen. Zu den Kunden gehören größte Markenunternehmen wie Coca-Cola, BlackBerry/RIM, Vodafone, T-Mobile, freenet, MTV Networks und ProSiebenSat.1.
Kontakt
Sandra Wiewiorra, Investor Relations Manager
Telefon: +49 (208) 97 69 5 ? 807
E-Mail: sandra.wiewiorra@convisual.com
conVISUAL AG
Essener Strasse 99
46047 Oberhausen
Fax: +49 (208) 97 69 5 ?134
www.convisual.de
conVISUAL US LLC
3333 Warrenville Road, Suite 200
Lisle, IL 60532, USA
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WeiterlesenAm Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt
Die Union steht fest zum Aufbau Ost
Zur heute bekannt gewordenen Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:
Die Union steht fest zum Aufbau Ost. Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können.
Auch ist noch einmal festzuhalten, dass mit der Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts keineswegs eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages verbunden ist. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages kann allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
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