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Automat für DB-, NRW- und Verbundangebote / Karten- oder Bargeldzahlung möglich / Investitionen in niedriger zweistelliger Millionenhöhe
(Düsseldorf, 24. November 2009) Die Deutsche Bahn hat im Bahnhof Hamm eine neue Generation von Fahrkartenautomaten aufgestellt. Seit Mitte November ersetzen sieben neue DB Automaten die bisherigen unterschiedlichen Automatentypen, die an ihre Leistungsgrenze gelangt waren.
Für die Erneuerung der Automaten stellt die Deutsche Bahn AG allein in NRW einen zweistelligen Millionenbetrag bereit. Neben einer schnelleren und komfortableren Bedienung erhalten die Kunden nun DB-, NRW- und Verbundtickets an einem einheitlichen DB Automaten. Darüber hinaus lassen sich Fahrplanauskünfte, Reservierungen und Tarif-Informationen abrufen. Bezahlen kann man sowohl mit Bargeld (Münzen und Scheinen) als auch mit allen gängigen EC-Karten. Darüber hinaus können Angebote der Deutschen Bahn auch per BahnCard oder Kreditkarte beglichen werden.
Ein leichter Fingerdruck auf den Bildschirm des Automaten genügt, um die entsprechenden Bildschirmmasken zu bedienen. Die Bedienung ist aufgrund der verbesserten ergonomischen Gestaltung und einer neu entwickelten Software sehr komfortabel. So sind die lichtstarken Monitore leicht schräg in halber Höhe der Automaten eingebaut. Damit ist die Bedienoberfläche weitgehend frei von Spiegelungen bei ungünstigen Lichtverhältnissen.
In NRW hat die DB bisher 980 neue Automaten in Betrieb genommen. Bis Ende 2009 werden in NRW insgesamt knapp 1000 Automaten installiert sein.
In den Tagen des Umbaus werden die Kunden entlang der Strecke durch Promotion im Zug auf den Wechsel aufmerksam gemacht. Im Internet unter www.bahn.de/anfassen-erlaubt gibt es eine aktuelle Standorttauschliste sowie einen Frage/Antwort-Katalog.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
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Der Deutsche Bundestag baut seinen Internet-Service weiter aus. Das Parlamentsfernsehen überträgt unter www.bundestag.dein den Sitzungswochen via Web TV sämtliche Plenardebatten live und ungekürzt. Alle Redebeiträge stehen schon gut zwei Stunden später in DVD-Qualität zum Download zur Verfügung. Sie können außerdem mit der neuen Embed-Funktion in eine beliebige Internet-Seite eingebunden werden, um so weitere Zielgruppen zu erschließen. Wer sich schnell und aktuell über neu eingestellte Redebeiträge informieren lassen möchte, kann einen RSS-Feed abonnieren. Dieser wird auf der jeweiligen Biografie-Seite der Abgeordneten angeboten.
Der Bundestag stellt auch aufgezeichnete Fernsehsendungen in einer Mediathek bereit. Die Mediathek beinhaltet beispielsweise Plenarsitzungen, Öffentliche Anhörungen und Sitzungen der Ausschüsse, die Sendung „Im Interview“, Sitzungen der Kommissionen, das „Wissenschaftsforum des Deutschen Bundestages“, Ereignisse und Veranstaltungen im Deutschen Bundestag sowie Reden ausländischer Staatsgäste. Dieser so genannte Video-on-Demand-Service ermöglicht die Wiedergabe einer Sendung zu einem beliebigen Zeitpunkt.
Kürzere Klinikaufenthalte durch bessere Koordination
Unternehmensberatung Porsche Consulting optimierte bereits mehr als 50 Krankenhäuser
Stuttgart. Wenn Krankenhäuser ihre Arbeitsabläufe besser organisieren würden, hätten Klinikärzte und Pflegepersonal viel mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten. Das ergeben mehrjährige Analysen der Unternehmensberatung Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-
Bissingen, bei mehr als 50 Krankenhäusern. Die Tochtergesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, ist spezialisiert auf die Umsetzung so genannter schlanker Prozesse, die ? nach dem Vorbild der Automobilproduktion ? Verschwendung vermeiden und dadurch die Effizienz steigern.
Nur gut ein Viertel ihrer Arbeitszeit können Klinikmediziner ihrer Kernaufgabe ? der Patientenbetreuung ? widmen, ergaben die Analysen der Berater. Von täglich 7 Stunden 44 Minuten stehen einem Stationsarzt nur 32 Minuten für Untersuchungen und 1 Stunde 39 Minuten für Patientengespräche zur Verfügung. Das sind gerade einmal 28 Prozent der verfügbaren Zeit. „Der Rest geht dem Arzt vor allem durch unnötiges Warten, Suchen, überflüssige Wege, zu lange Besprechungen und Dokumentationen verloren“, sagt Eberhard Weiblen, Vorsitzender der Geschäftsführung Porsche Consulting. Schlechte Koordination, mangelnde Abstimmung und unnötige Hektik führten, so Weiblen, dazu, dass Ärzte und Pflegekräfte kaum eine Aufgabe unterbrechungsfrei ausführen könnten. Nicht selten wechselten Assistenzärzte, auf denen häufig ein besonders hohes Leistungspensum laste, notgedrungen alle 20 Minuten ihren Arbeitsplatz. Das trage unter anderem zu höheren Fehlerquoten bei.
Auch mangelnde Planung führe zur Verschwendung vorhandener Klinikkapazitäten und verlängere für viele Patienten Wartezeiten und Aufenthaltsdauer unnötig, ergaben die Studien der Porsche Consulting. Die Ergebnisse werden von erfahrenen Praktikern mit typischen Beispielen gestützt: „Ein Operationssaal wird von vielen Ärzten eher unter persönlichen Aspekten genutzt und nicht im Sinne einer größtmöglichen Auslastung“, sagte der Urologe Dr. Michael Nathan, Direktor des Luxemburger Krankenhauses Centre Hospitalier Emile Mayrisch, dem Kundenmagazin „Caracho“ der Porsche Consulting. Nathan befürchtet: „Derartige Verschwendung wird man uns schon bald nicht mehr verzeihen. So lange wir Ärzte nicht beweisen können, dass wir hoch effizient arbeiten, werden Politiker zu Recht auf uns herumhacken“.
Gemeinsam mit den Porsche-Beratern gelang es dem Luxemburger Hospital, die Auslastung des OP-Bereichs um 31 Prozent zu verbessern. Gleichzeitig konnte die Gesamtdauer vorbereitender Untersuchungen vor einer Operation durch konsequente Eintaktung um bis zu erstaunliche 98 Prozent reduziert werden. Seit der Neuausrichtung registriert der Klinikchef eine wesentlich höhere Zufriedenheit seiner Patienten. Nathan resümiert: „Es gibt Abläufe, die durch das Fließprinzip der Industrie verbessert werden können, ohne dass der Patient den Eindruck hat, er würde am Fließband behandelt.“
Die Experten der Porsche Consulting unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung und Anwendung des Lean Management. 1994 als hauseigene Unternehmensberatung der Porsche AG gegründet, beschäftigt die Tochtergesellschaft heute 230 Mitarbeiter. Der Beraterstab zählt neben Autozulieferern unter anderem die Konsumgüterindustrie, Bauunternehmen, Luftfahrt und Schiffbau zu seinen Klienten. Basis der Beratung sind Lösungen, die sich bei der Produktion sportlicher Premiumfahrzeuge in den Porsche-Werken bewähren und auf viele Wirtschaftsbereiche außerhalb der Automobilindustrie übertragbar sind. Dazu zählt die Einführung präziser Takte genauso wie so genannte Pull-Prinzipien und möglichst verschwendungsfreie Arbeitsabläufe nach den Regeln „just in time“ und „just in sequence“.
Keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung des Romans „Esra“
Die Klägerin verlangt Geldentschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Roman „Esra“, dessen Verlegerin die Beklagte zu 1 und dessen Autor der Beklagte zu 2 ist. Der Roman erzählt die Liebesgeschichte von „Adam“ und „Esra“, einem Schriftsteller und einer Schauspielerin. Die Klägerin, die sich in der Romanfigur der „Esra“ wiedererkennt, hat nach Erscheinen des Romans ein gerichtliches Verbreitungsverbot erwirkt. Nunmehr begehrt sie zusätzlich eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000 ? wegen Verletzung ihres Persönlichkeits-rechts.
Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die besondere Bedeutung der Kunstfreiheit betont. Deren hoher Rang und schrankenlose Gewährleistung gebieten bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung von Persönlichkeits-rechten durch Kunstwerke besondere Zurückhaltung. Obwohl die Veröffentlichung die Klägerin in ihren Persönlichkeitsrechten schwerwiegend betraf, bestand im Streitfall kein Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung einer Geldentschädigung. Dabei waren im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift.
Urteil vom 24. November 2009 ? VI ZR 219/08
OLG München ? 18 U 2280/08 ? Urteil vom 8. Juli 2008
LG München I ? 9 O 7835/06 – Entscheidung vom 13. Februar 2008
Karlsruhe, den 24. November 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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