Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutsche Wochenschau GmbH erschließt wichtiges filmisches Kulturerbe

Berlin (pressrelations) –

Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutsche Wochenschau GmbH erschließt wichtiges filmisches Kulturerbe

Kulturstaatsminister Bernd Neumann gratulierte in seiner Festrede zum 60-jährigen Gründungsjubiläum der Deutschen Wochenschau GmbH in Berlin und betonte:

„Mit ihren Beiträgen trugen Magazine wie die ‚Neue Deutsche Wochenschau‘ und der ‚Deutschlandspiegel‘ viel zur Schaffung eines neuen Selbstvertrauens und einer neuen nationalen Identität in der noch jungen Bundesrepublik bei. Heute hat sich die Deutsche Wochenschau GmbH vom einstigen Produzenten zu einem bedeutenden Filmarchiv entwickelt, das sehr erfolgreich den einzigartigen Fundus von historischen Filmdokumenten vermarktet, der sich im Eigentum des Bundesarchivs befindet. Fernsehsender und Filmproduktionsfirmen nutzen längst die reich gefüllte Schatzkammer, um ihren Produktionen historische Authentizität zu verleihen man denke nur an TV-Mehrteiler wie ‚Die Luftbrücke‘. Es ist wünschenswert, dass dieses Kulturgut für Wissenschaft und kulturelle Bildungsarbeit noch stärker genutzt wird als bisher.“

„Wochenschauen sind eine Art privates Familienalbum der Bundesrepublik. Gerade bei der Wiedervereinigung hat der für das Ausland produzierte Deutschlandspiegel eine für die dortige Berichterstattung ganz herausragende Rolle gespielt. Über viele Jahre hat das Magazin das positive Bild Deutschlands im Ausland mitgeprägt“, betonte Kulturstaatsminister Bernd Neumann.

Die Deutsche Wochenschau GmbH wurde 1949 gegründet und produzierte Wochenschauen für das Kino. Die Berichte über das Zeitgeschehen in Deutschland und der Welt gehörten zum festen Programm jeder Kinovorstellung. Von 1954 bis 1999 stellte die Deutsche Wochenschau GmbH außerdem den „Deutschlandspiegel“ als monatliches Filmmagazin für das Ausland her. Seit 1978 ist die Deutsche Wochenschau GmbH nicht mehr in staatlichem Eigentum. Das Filmmaterial ist allerdings als Archivgut im Eigentum des Bundesarchivs verblieben und wird durch die Deutsche Wochenschau GmbH öffentlich nutzbar gemacht. Die Erlöse werden zwischen beiden Partnern geteilt. Das Archiv verfügt über mehr als 12 Millionen Meter oder 7.000 Stunden Filmmaterial der Jahre 1945 bis 1977.

Weiter Informationen unter http://deutsche-wochenschau.de/

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Bundesregierung
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Hochschulzulassung: zentrale Aufgabe mit hoher sozialer Relevanz

Wiesbaden (pressrelations) –

Hochschulzulassung: zentrale Aufgabe mit hoher sozialer Relevanz

Angela Dorn zum Staatsvertrag zur Hochschulzulassung

„In einem so sensiblen Bereich wie der Hochschulzulassung zeigt die Landesregierung ein gefährliches Hauruckverfahren und Experimente zu Lasten der Studienbewerberinnen und Studienbewerber. Die Landesregierung müsste bei ihrem Begleitgesetz zum Staatsvertrag eigentlich möglichst umsichtig agieren, da bei der Hochschulzulassung das Grundrecht auf freie Studienwahl berührt wird. Doch mit den Sonderwegen von Schwarz-Gelb bei der Hochschulzulassung droht die Gefahr von Willkür bei der Auswahl der Studierenden und einer verstärkter Auslese sowie ein erheblicher Mehraufwand für die Hochschulen“, so die Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Belange der Studierenden, Angela Dorn, in der heutigen Plenardebatte zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung.

„Der Staatsvertrag ist sicherlich nicht der gelungenste Kompromiss für eine funktionierende und sozial gerechte Hochschulzulassung, aber zumindest ein Konsens auf dem aufgebaut werden kann. Das Begleitgesetz der Landesregierung geht in einigen Punkten zum Nachteil für die Hochschulbewerber über den Staatsvertrag hinaus.“

„Ein hochschulrechtlicher Flickenteppich ist schädlich für die Bewerber, die sich bundesweit und ohne Ländergrenzen im Kopf bewerben wollen. Der Landesregierung sind allerdings ihre eigenen Interessen und die einzelner Hochschulen allerdings wichtiger, als die Hochschulzulassung bundesweit zu koordinieren und möglichst einheitlich zu gestalten. Die Leitragenden werden wieder einmal die Studienbewerber sein. Mit unseren Anträgen wollen wir erreichen, dass die Hochschulzulassung ihrer zentralen Aufgabe mit hoher sozialer Relevanz gerecht wird.“

„Die geplante Verpflichtung zu einem weiteren Auswahlkriterium bei der Auswahl von Studienbewerbern zusätzlich zu der Durchschnittsnote wurde nicht ausreichend bedacht. Dies bedeutet einerseits einen immensen zusätzlichen Aufwand für die Hochschulen ohne dass ihnen der Mehraufwand kompensiert werden wird. Weiter sind die vorhergesehenen Auswahlkriterien wie die Einschätzung von Eignung und Motivation durch ein Auswahlgespräch ohne klare Qualitätskriterien gefährdet durch subjektive Fehleinschätzung oder gar ‚Vitamin B‘.“

Bei der Ermittlung der Studienplatzkapazitäten hat die Landesregierung eine gefährliche Experimentierklausel eingefügt: Statt nach Ausbildungsaufwand und nachgewiesenem Lehrangebot, wie es im Staatsvertrag geregelt ist, gibt es nun eine neue Möglichkeit auf Grundlage haushaltsrechtlicher Budgets die Zahl der Studienplätze zu ermitteln. Das heißt aber nichts anderes, dass Bewerber vergleichbarer Studiengänge ungleich behandelt werden. So wird für den erhöhten Betreuungsaufwand in Exzellenzstudiengängen eine dauerhafte Überbelastung der restlichen vergleichbaren Studiengänge hingenommen.“

„Wir fordern die Landesregierung auf, für eine stärkere Koordinierung der Länder bei der Hochschulzulassung und für eine verpflichtende Teilnahme aller Hochschulen aller Bundesländer einzutreten, wenn das Serviceverfahren funktioniert. Denn der Erfolg der Servicestelle und Synergieeffekte gibt es erst bei einer breiten und koordinierten Teilnahme seitens der Hochschulen.“

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

(c) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag

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Hochschulgesetz: Zukunftsprobleme lösen statt Demokratie abbauen

Wiesbaden (pressrelations) –

Hochschulgesetz: Zukunftsprobleme lösen statt Demokratie abbauen

„Die Novellierung des HHG sollte dazu genutzt werden, sich mit den aktuellen Problemen der Hochschulen zu beschäftigen und Lösungen für diese Probleme anzubieten. Die vorgelegte HHG-Novelle ist aber konzeptlos und kontraproduktiv für die Zukunftsfähigkeit der hessischen Hochschulen“, so die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, in der heutigen Plenardebatte zur 2. Lesung des Hochschulgesetzes (HHG).

„Auch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ändern daran nichts. Mehr Bildungsgerechtigkeit, ein chancengerechter Zugang zu den Hochschulen, die notwendige ‚Reform der Reform‘ des Bolognaprozesses und auch die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden im HHG-Entwurf überhaupt nicht angesprochen.“

„Insbesondere der Plan der Landesregierung, den Hochschulrat von einem Beratungs- zu einem Entscheidungsgremium zu machen, wurde in der Anhörung von nahezu allen Anzuhörenden einhellig abgelehnt. Und dies aus gutem Grund: Denn gerade in einer autonomen Hochschule müssen die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam ausgehandelt, fortentwickelt und entschieden werden. Die Ausweitung der Macht der Hochschulräte aber schürt das Misstrauen in den Hochschulen. Und dass die Hälfte der Hochschulratsmitglieder vom Ministerium benannt werden, ist kein Zeichen souveräner Abgabe von Autonomie an die Hochschulen, sondern erinnert an die strenge Überwachung der preußischen Hochschulaufsicht.“

„Sehr ärgerlich ist, dass die Landesregierung wieder sämtliche Kritik ignoriert und sich noch nicht einmal für Kompromisse offen zeigt. In einem Brief habe ich in der letzten Woche Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) und die Fraktionen von CDU und FDP aufgefordert, auf die massive Ausweitung der Befugnisse der Hochschulräte an den Hochschulen zu verzichten oder diese Ausweitung wenigstens den Hochschulen freizustellen. Gerade weil sich alle Beteiligten der Anhörung des Hessischen Hochschulgesetzes so einig sind und den Machtzuwachs der Hochschulräte ablehnen, wären Landesregierung und Koalitionsfraktionen gut beraten, dies ernst nehmen.“

„Der Regierung schwebt bei Ihrem Modell von autonomen Hochschulen vor, dass sie wie Unternehmen geführt werden sollen. Der Hochschulrat soll dabei die Rolle des Aufsichtsrates einnehmen. Hochschulen funktionieren aber nicht wie Unternehmen – und das ist auch gut so. Eine Hochschule ist ein Ort, an dem alle an Wissenschaft und Forschung Beteiligten ein Mitspracherecht haben sollten. Das genau braucht Wissenschaft, um nach vorne – oder auch mal um die Ecke – denken zu können. Eine Hochschule, deren Entwicklung alleine von einer Handvoll Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geleitet und von im wesentlich wirtschaftlich orientierten Menschen kontrolliert wird, verliert an Ideen, an Neugier, an Kreativität. Und deshalb sagen wir GRÜNE seit Jahren: Ja zur Autonomie – aber nur im Einklang mit einem Mehr an hochschulinterner Demokratie. Die Landesregierung missversteht Autonomie leider immer wieder als Verweigerung der Übernahme von Verantwortung.“

„Falsch und verantwortungslos ist daher auch die weitere Schwächung des Senats. Diese Regelung belastet die Zusammenarbeit im Senat zwischen der Hochschulleitung und den restlichen Senatsmitgliedern. Sie schürt Misstrauen. Und sie wird daher nicht dazu führen, dass die Entscheidungen besser getroffen werden – sie werden allenfalls schneller getroffen.“

„Leider wird auch die Mitbestimmung der Studierenden mal wieder eingeschränkt, das wird aber unter dem Deckmäntelchen der Autonomie versteckt. Die Organe der Studierendenschaft sollen sich in Zukunft nennen können, wie sie gerade lustig sind. Das ist nicht nötig und nicht sinnvoll. Die Landesregierung will so die einheitliche Interessenvertretung der Studierenden zerschlagen. Sie hat aber – und das ein Erfolg der Proteste der Studierenden – Angst, dies offen zu sagen.“

„Bedauernswert ist, dass die Ministerin sich der Kritik am Hochschulgesetz überhaupt nicht stellt. Die Koalition scheint den berechtigten Unmut an den Hochschulen nicht wahrnehmen zu wollen. Wir sind in Hessen leider schnell wieder da angekommen, wofür die CDU-Alleinregierung abgewählt wurde: Der Arroganz der Macht. Argumente werden in Debatten nicht aufgegriffen und die Ministerin steht für Diskussionen an Hochschulen nicht zur Verfügung. So werden Zukunftsprobleme leider nicht gelöst.“

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
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