Cellagon Spendenlauf zum RTL-Spendenmarathon:
Luxembourg (pressrelations) – Cellagon Spendenlauf zum RTL-Spendenmarathon: Von Kiel nach Köln! Calli, Kelly und Co. laufen nonstop für RTL Von…
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Luxembourg (pressrelations) – Cellagon Spendenlauf zum RTL-Spendenmarathon: Von Kiel nach Köln! Calli, Kelly und Co. laufen nonstop für RTL Von…
WeiterlesenTarifabschluss beim privaten Rundfunk
Berlin, 12.11.2009 – Die Gewerkschaften DJV und ver.di haben sich mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 650 Beschäftigten bei den TPR-Mitgliedsunternehmen geeinigt. Danach erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 1. Dezember 2009 und zum 1. Oktober 2010 jeweils einmalig 200 Euro. Darüber hinaus werden die Gehälter zum 1. Januar 2011 um 1,5 Prozent erhöht. Der TPR will sich gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen dafür stark machen, dass es nicht zu einer Verrechnung der linearen Gehaltserhöhung mit den Effektivgehältern kommt.
Außerdem wurde vereinbart, dass der Manteltarifvertrag in Kraft bleibt. Er kann von den Tarifvertragsparteien frühestens zum 31. Dezember 2011 gekündigt werden. Damit ist sicher gestellt, dass die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie etwa die 38 Stunden-Woche weiterhin Geltung haben.
„Der Tarifabschluss trägt der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Radiosender Rechnung, die infolge der Krise zum Teil erhebliche Umsatzrückgänge zu verkraften haben“, erklärte DJV-Verhandlungsführer Michael Klehm. Vor dem Hintergrund der immer stärkeren Verdichtung der Arbeitsabläufe in den Redaktionen des Privatfunks sei ein höherer Abschluss zwar wünschenswert gewesen, doch der Fortbestand des Manteltarifvertrags bedeute mehr soziale Sicherheit.
Der TPR vertritt mehrere landesweite private Radiosender und Redaktionen des evangelischen Kirchenfunks. Der letzte Tarifabschluss hatte eine Laufzeit von 16 Monaten und war zum 30. September 2009 ausgelaufen. Dem Tarifabschluss müssen die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und des TPR noch bis 30. November zustimmen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin (pressrelations) – Deutsch-franzoesisches Gedenken in konkrete Zusammenarbeit ueberfuehren Anlaesslich des 91. Jubilaeums des Waffenstillstandes des Ersten Weltkrieges erklaert die…
WeiterlesenBiomechanisches Gutachten kann bei Unfallflucht entlasten
(Düsseldorf, den 12.11.2009) Beim Einparken oder Rangieren kann es durch eine kurze Unachtsamkeit schnell zu einem Zusammenstoß kommen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, droht ihm ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. „Auch wenn der Betroffene den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat, wird dies häufig nur als Schutzbehauptung abgetan. Dann kann ihn unter Umständen nur ein biomechanisches Sachverständigengutachten zur Wahrnehmbarkeit der Kollision entlasten“, erklärt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Beschuldigte stehen vor dem Problem, dass der Verfolgungseifer der Justiz bei Unfallflucht-Delikten hoch ist. Entlastende Umstände werden dabei oftmals übergangen. „Auch bei der Ermittlung der Höhe des verursachten Fremdschadens wird oft geschlampt, obwohl diese gerade bei kleineren Blechschäden über Sein- oder Nichtsein der Fahrerlaubnis entscheidet“, weiß Demuth. Für einen Betroffenen ist es daher wichtig, sich rechtzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser wird sich die Situation aus der Sicht des Mandanten schildern lassen, sich durch die Auswertung der Ermittlungsakte zunächst einen Überblick über die Beweislage verschaffen und dann gegebenenfalls für ein entlastendes Sachverständigengutachten sorgen.
„Gerichtliche Sachverständigengutachten, die sich mit der Wahrnehmbarkeit einer Kollision befassen, sind häufig mit Vorsicht zu genießen. Sie bedienen sich bei der Beurteilung der Frage der Bemerkbarkeit der Kollision eines Schemas, das von einem sogenannten durchschnittlich orientierten Kraftfahrer ausgeht. Hier kann zwar eine hohe Genauigkeit der Aussage getroffen werden, aber es ist darauf zu achten, dass ein belastendes Gutachtenergebnis nur dann etwas wert ist, wenn darin auf die individuelle Wahrnehmungsfähigkeit des Schädigers bei der Kollision eingegangen wird. Häufig wird kollisionsfremden Einflüssen, die den Fahrer abgelenkt haben können, im Gutachten keine Aufmerksamkeit geschenkt“, betont Verkehrsstrafrechtler Demuth. Fehlt aber dieser Bezug zu den individuellen Bedingungen der Wahrnehmbarkeit in einem Gutachten, kann und muss die Verteidigung je nach Lage des Verfahrens auf die Erstellung eines Gutachtens mit interdisziplinärem Ansatz hinwirken.
Erst eine solche umfassende Begutachtung des Geschehensablaufs unter Berücksichtigung psychologischer Einflüsse gibt hinreichend Aufschluss darüber, ob der Fahrer die Kollision überhaupt bemerken konnte. Und genau das ist der entscheidende Punkt für die Frage der Strafbarkeit. Dabei werden auch individuelle Beeinträchtigungen der Wahrnehmung durch interne oder externe Einflüsse wie ein Abgelenkt-Sein zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ? sogenannte selektive Wahrnehmung ? überprüft. Das Gutachten muss dazu in einem interdisziplinären Ansatz sowohl unfallanalytische als auch medizinische und psychologische Umstände berücksichtigen. So können temporäre Hörschäden nach einem Disco-Besuch genauso wahrnehmungsmindernd wirken wie Ermüdungserscheinungen und Stress durch körperliche oder geistige Belastungen. Sogar die Tageszeit, Unwohlsein oder der Schlaf-Wachrythmus können im Einzelfall Auswirkungen auf die Bemerkbarkeit einer leichten Kollision mit einem Fahrzeug haben.
Wenn im Ergebnis nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Fahrzeugführer das Unfallereignis als solches wahrnehmen und identifizieren konnte oder er es auch wahrgenommen hat, ist er vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freizusprechen.
Infos: www.cd-recht.de
Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
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Weiterlesen2008: Verdienstunterschied von Männern und Frauen weiter bei 23%
Wiesbaden – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben Frauen in Deutschland im Jahr 2008 mit durchschnittlich 14,51 Euro pro Stunde 4,39 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen verdient.
Damit lag der Gender Pay Gap, das heißt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern, wie bereits in den Vorjahren konstant bei 23%.
Leichte Veränderungen lassen sich in Ost- und Westdeutschland
feststellen: Während der Gender Pay Gap im früheren Bundesgebiet von 24 auf 25% stieg, sank er in den neuen Bundesländern von 6 auf 5%.
Differenziert nach Branchen bestand der höchste Gender Pay Gap mit 34% im Wirtschaftszweig „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“. Große Lohnabstände zwischen Frauen und Männern gab es auch in den Bereichen „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (31%) sowie „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (29%). In den Wirtschaftszweigen „Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden“ (3%) sowie „Verkehr und Lagerei“ (7%) fiel der Gender Pay Gap jeweils eher niedrig aus. Die Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen resultieren unter anderem aus der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten. So sind in den Branchen mit hohem Gender Pay Gap tendenziell Männer gegenüber Frauen in leitender Stellung beziehungsweise unter den herausgehobenen Fachkräften deutlich häufiger anzutreffen.
Für die Berechnung des Gender Pay Gap 2008 wurde analog zu 2007 ein Schätzverfahren angewendet. Grundlage hierfür ist die Verdienststrukturerhebung 2006, die um die Zahlen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung aktualisiert wurde. Dieses Vorgehen ist notwendig, da die Verdienststrukturerhebung nur alle vier Jahre durchgeführt wird. Bei der Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen wurde auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 umgestellt.
Bei der Interpretation der Werte sollte berücksichtigt werden, dass es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap handelt. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und so weiter sind damit nicht möglich.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Claudia Finke,
Telefon: (0611) 75-2696,
E-Mail: verdienste@destatis.de
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