Private Krankenversicherung: Wie sieht die Zukunft aus?

In der letzten Woche wurde beim 116. Ärztetag in Hannover auch über die Zukunft der Krankenversicherung in Deutschland diskutiert. Während SPD, Linke und die Grünen in ihrem Wahlprogramm die sogenannte Bürgerversicherung vorsehen, will die Bundesärztekammer (BÄK) die private Krankenversicherung (PKV) retten und stattdessen die Finanzierung des Krankenversicherungssystems umstellen.

Gesetzliche und private Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gibt es ein duales Krankenversicherungssystem. Während Arbeitnehmer in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können sich Beamte, Studenten, Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung eintreten. Die beiden Varianten unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Beiträge als auch der angebotenen Leistungen. Während für die gesetzliche Krankenversicherung ein einkommensabhängiger Beitrag geleistet wird und die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung anhand persönlicher Risikofaktoren, wie Alter und Gesundheitszustand, berechnet. Welche Leistungen erstattet werden, ist zudem abhängig vom jeweiligen Tarif.

 

Was bedeutet Bürgerversicherung für private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet so unter Umständen weitaus mehr Leistungen zu einem niedrigeren Preis. Vor allem junge gesunde Menschen können daher erheblich bei der PKV profitieren. Kritiker räumen jedoch ein, dass die gesetzliche Krankenversicherung gerade von diesen leistungsstarken jungen Menschen mitfinanziert werden sollte und das Versicherungssystem auf dem Solidarprinzip aufgebaut werden muss. Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde genau dies geschehen. Denn laut den Plänen von Sozialdemokraten, Grünen und der Linken, würde die Einführung der Bürgerversicherung auch die Abschaffung der privaten Krankenversicherung als Krankenvollversicherung bedeuten. Die privaten Krankenversicherer wären damit auf das Geschäft mit den Krankenzusatzversicherungen, wie der Zahnzusatz- oder Brillenversicherung, beschränkt. Die Bundesärztekammer sieht hier jedoch die Gefahr eine Zweiklassen-Medizin. Schließlich könnten nur noch Gutverdiener sich diese zusätzlichen Versicherungen leisten. Wer wenig verdient, müsste mit der Grundversorgung der Bürgerversicherung auskommen.

Bundesärztekammer für Kopfpauschale

Die Bundesärztekammer schlägt daher eine Art Kopfpauschale vor: Statt dem einheitlichen einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag sollte in Zukunft ein Gesundheitsbeitrag zwischen 130 und 170 Euro im Monat gezahlt werden. Bei Arbeitnehmern soll zusätzlich der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent des Bruttolohns wie bisher erhalten bleiben. Außerdem sollen gesetzlich Versicherte stärker an den Kosten für bestimmte Behandlungen beteiligt werden, damit sie sparsamer und bewusster diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Wann fällt eine Entscheidung?

Die private Krankenversicherung soll laut diesen Plänen erhalten bleiben. Die Veränderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, insbesondere eine Rückkehr zur Beitragsautonomie sollen jedoch zu einem Ausbau des Wettbewerbs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung führen und damit zu einem verbesserten Leistungsspektrum für alle Versicherten. Welche Pläne sich hingegen durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Denn vor der Bundestagswahl im September ist die Krankenversicherung vor allem eines: Ein Wahlkampfthema.