Tiefensee: Umweltschutz in der Seeschifffahrt auf gutem Kurs

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(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Internationales Bunkerölübereinkommen tritt weltweit in Kraft – Das im Juli 2006 von Deutschland ratifizierte Internationale Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (Bunkerölübereinkommen) tritt am 21. November 2008 weltweit in Kraft und gilt ab heute auch in deutschen Hoheitsgewässern. Schiffseigentümer unterliegen damit einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für Schäden, die durch auslaufenden Schiffstreibstoff (Bunkeröl) verursacht werden. Zur Abdeckung dieses Haftungsrisikos muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die durch eine staatliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen ist.

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„Die neuen Regelungen zeigen ein wachsendes Verantwortungsbewusstsein in der internationalen Seeschifffahrt im Umgang mit der Umwelt. Eine verschuldensunabhängige Umwelthaftung ist in Deutschland schon fast selbstverständlich, aber weltweit ist diese dringende Notwendigkeit noch keineswegs allgemein anerkannt, was durchaus auch eine Gefahr für deutsche Küsten bedeutet. Für weitere Fortschritte beim Umweltschutz in der Seeschifffahrt setzen wir uns in der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ein“, so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin.

Dem Übereinkommen unterliegen alle Schiffe mit mehr als 1000 Bruttoregistertonnen (BRZ), die deutsche Häfen anlaufen. Das Vorliegen eines ausreichenden Versicherungsschutzes wird amtlich überprüft, wobei auch die Leistungsfähigkeit der Versicherung kontrolliert wird. In Deutschland stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die nach dem Übereinkommen vorgesehenen internationalen Ölhaftungsbescheinigungen aus.

Tiefensee: „Das BSH hat in kurzer Zeit bereits mehr als 2500 Anträge geprüft und Ölhaftungsbescheinigungen ausgestellt. Mein besonderer Dank gilt daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Behörde.“

Ab dem 21. November 2008 müssen auch solche Schiffe eine Bescheinigung an Bord haben, die unter der Flagge eines Landes fahren, das noch nicht dem Bunkerölübereinkommen beigetreten ist. Für Ölverschmutzungen durch die Tankerschifffahrt besteht bereits ein entsprechendes Übereinkommen, das auch die Ladung mit einschließt.

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