Trennung und Scheidung sind oft unmittelbar miteinander verbunden. Dabei ist es oft so, dass nach Trennung und Scheidung ein Sorgerechtsverfahren um die gemeinsamen Kinder angestrebt wird, wenn beide Elternteile das alleinige Sorgerecht ausüben möchten. Bei diesem Verfahren spielt das Jugendamt eine besondere Rolle, wenn es zu strittigen Sorgerechtsfällen gekommen ist. Denn im Rahmen der Familiengerichtshilfe muss die Behörde für jedes Sorgerechtsverfahren ein Gutachten erstellen, damit das Familiengericht über das Sorgerecht für minderjährige Kinder beziehungsweise über das Umgangsrecht entscheiden kann.
Dabei kommt dem Jugendamt die Aufgabe zu als fachkompetente Behörde die Interessen der betroffenen Kinder zu vertreten und sich und um deren Wohl zu kümmern. So werden die Lebensverhältnisse beider Elternteile geprüft, sowie deren Persönlichkeit, deren Erziehungsfähigkeit, die Stärke der Bindungen und die Qualität der jeweiligen Eltern-/Kind-Beziehung. In einem Gutachten stellt das Jugendamt dann das für das Familiengericht relevante Material zusammen. Das Gutachten enthält dann auch einen Vorschlag hinsichtlich der Sorgerechtsentscheidung und eine dahingehende Prognose.
Zu Problemen kommt es aber sehr oft, weil es für Jugendamtsmitarbeiter oft sehr schwierig ist, zuverlässige und aussagekräftige Informationen zu sammeln. Schließlich verhalten sich die Eltern dem Jugendamt gegenüber häufig strategisch, zeigen sich von ihrer „Schokoladenseite“ und haben für die ehemaligen Partner nur schlechte Attribute parat. Kinder sind auf der anderen Seite oftmals verschüchtert oder voreingenommen. Auch dies gehört zu den negativen Aspekten der Trennung und Scheidung.