VdK: Rentner geraten zunehmend in den Sog der Armut

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Berlin (BSOZD.com-NEWS). Der Sozialverband VdK hat die immer höheren finanziellen Belastungen der Rentner durch Krankenkassenbeiträge und steigende Preise kritisiert. Steigende Kassenbeiträge und Preise reduzieren die Rente weiter.

Mit der Anhebung der Ärztehonorare zum 1. Januar wird aller Voraussicht nach der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,25 Prozent steigen…

„Das bedeutet für die Rentnerinnen und Rentner eine weitere Beitragsbelastung von 0,25 Prozent. Bereits bei der Pflegeversicherung müssen sie 0,25 Prozent mehr zahlen. Umso dringlicher ist es, dass Rentnerinnen und Rentner bis zu 800 Euro Rente entlastet werden“, fordert der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger. „Die Rentner drohen sonst durch die ständigen Zusatzbelastungen und die stetig steigenden Lebenshaltungskosten immer stärker in den Sog der Armut zu geraten.“

Hirrlinger warnte vor weiteren finanziellen Belastungen für Rentner und Menschen mit kleinen Einkommen. „Die Armutsgrenze, die laut Statistischem Bundesamt bei 856 Euro liegt, wird von immer mehr Menschen immer schneller erreicht. Hier muss die Politik gegensteuern. Der Sozialverband VdK hat mit seiner Aktion gegen Armut eindrucksvoll aufgezeigt, dass schnell gehandelt werden muss, damit die Armutsgefährdung künftig nicht weiter wächst.“

Auch beim Gesundheitsfonds sei davon auszugehen, dass in vielen Kassen der Beitrag steige. Wer jetzt in einer günstigeren Kasse versichert sei, dem drohten angesichts des Einheitsbeitrags höhere Beiträge. Auf welchem Niveau dieser liege, werde im Herbst festgelegt, so der VdK-Präsident.

Hinzu komme der Zusatzbeitrag, den Kassen erheben dürfen, wenn sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen. Der Zusatzbeitrag ist auf bis auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt, beträgt aber mindestens acht Euro für jeden. Hirrlinger: „Hier werden die Versicherten nicht nur einseitig belastet, sondern zum Teil auch überproportional. Deshalb müssen alle Einkommen bis 800 Euro vom Zusatzbeitrag befreit werden.“

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