Verbesserung für die Soldaten

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(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr wird weiter verbessert – Zur Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, erklärt der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB:

Gestern haben wir im Deutschen Bundestag das Dienstrechtsneuordnungsgesetz verabschiedet. In den Bereichen des Gesetzes, von denen die Bundewehr betroffen ist, konnten deutliche Verbesserungen für die Soldaten erreicht werden.

Der Dienst bei den Spezialkräften der Bundeswehr ist mit besonderen Belastungen verbunden. Um die Attraktivität dieser Laufbahn zu steigern, haben wir eine Prämienregelung beschlossen, die rückwirkend zum 1. April 2008 in Kraft tritt. So erhält ein Bewerber nach bestandener Aufnahmeprüfung 3.000 €, nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung 10.000 €, und für jedes weitere Verpflichtungsjahr über 6 Jahre hinaus jeweils 5.000 €. Die Gesamtkosten für den Haushalt belaufen sich auf ca. 1 Million €.

Den Piloten der Bundeswehr wird eine auf 6 Jahre befristete Zulage in Höhe von 600 € gezahlt werden. Hiervon betroffen sind rund 200 „Kommandanten im Lufttransportdienst“. Die Kosten belaufen sich auf 1,4 Millionen €.

Aktuell muss sich die Bundeswehr mit der Abwanderung von Ärzten auseinandersetzen. Um hier auch finanziell gegenzusteuern, soll auf 6 Jahre befristet eine Zulage in Höhe von 600 € für „Fachärzte in bestimmten Verwendungen und Rettungsmediziner“ gezahlt werden. Die Zulage betrifft ca. 1.600 Personen. Die Kosten belaufen sich auf 11,5 Millionen €. Im Soldatengesetz soll darüber hinaus ein Passus eingeführt werden, der den Wechsel von Soldaten in andere Beschäftigungsverhältnisse zukünftig von der Zustimmung des Dienstherrn BMVg abhängig macht.

Um zu helfen, die Zusatzbelastungen im Auslandseinsatz zu kompensieren, wird den Soldaten in dem entsprechenden Zeitraum ein sogenannter Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gezahlt, der steuerfrei ist. Dieser AVZ, der im Jahr 1995 letztmals festgelegt wurde (die damalige Höhe ergab sich aus umgerechneten DM-Beträgen), wird in allen 6 Stufen erhöht (die Kosten belaufen sich auf ca. 42,5 Millionen €):

– Stufe 1 von 25,56 € (50 DM) auf 26,00 €
– Stufe 2 von 40,90 € (80 DM) auf 43,00 €
– Stufe 3 von 53,69 € (105 DM) auf 60,00 €
– Stufe 4 von 66,47 € (130 DM) auf 77,00 €
– Stufe 5 von 79,25 € (155 DM) auf 94,00 €
– Stufe 6 von 92,03 € (180 DM) auf 110,00 €

Außerdem hat sich für die Soldaten die Berechnung der Erfahrungsstufen verbessert. Entgegen der vorgesehenen Regelung wird jede Erfahrungsstufe ab Stufe 4 (Besoldungsgruppe A 8) statt um 18 nur um 12 Monate verlängert und die Verlängerung der Erfahrungszeit für alle Soldaten in der nächsten und übernächsten Stufe ausgesetzt. Außerdem sollen entgegen der ursprünglich vorgesehenen Regelung die in der Bundeswehr erworbenen Erfahrungszeiten von Soldaten bei einem Wechsel in ein Beamtenverhältnis im vollen Umfang 1:1 mitgenommen werden können.

Mit der Summe dieser Maßnahmen haben wir einen großen Schritt getan, um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr weiter zu verbessern.

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