Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsstaffelung

Sofort volle Leistung nach Ablauf der Wartezeit? Zwei Testsieger der Zahnzusatzversicherung bieten dieses an.
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist zu beachten, dass nicht nur einen so genannte Allgemeine Wartezeit von acht Monaten Vertragsbestandteil ist, sondern bei den meisten Gesellschaften auch eine Leistungsstaffelung der Erstattung, die zwischen zwei und sechs Jahren dauern kann. Daraus kann man ableiten, dass eine zahnärztliche Behandlung, z. B. für Zahnersatz nicht immer sofort in voller Höhe übernommen wird.

Wer mit seinen Zähnen kein Problem hat, kann dem auch gelassen entgegen sehen. Trotzdem gibt es auch Gesellschaften, die die Zahnzusatzversicherung ohne eine Leistungsstaffelung nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit anbieten. Hierzu gehören die Testsieger aus Stiftung Finanztest 12/2008, nämlich die CSS und die Barmenia.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Barmenia und die CSS heben sich von vielen Tarifen der Zahnzusatzversicherung mit der hohen Erstattung im Bereich Zahnersatz ab. Ohne die Leistungsstaffelung können nach Ablauf der Wartezeit in Folge dessen Rechnungen ohne Summenbegrenzung eingereicht werden.

Die Erstattung unterscheidet sich bei der Barmenia und bei der CSS nur geringfügig. Während die CSS im Tarif Flexi Zahnersatz Top die Kosten für die Regelversorgung auf 100 Prozent aufstockt, werden privatärztliche Rechnungen nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung noch mit 80 bis 90 Prozent abgedeckt, je nach dem, ob ein Bonusheft vorliegt.

Die Barmenia erstattet für Zahnersatz grundsätzlich 85 Prozent, wenn ein Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt, können auch 100 Prozent erstattet werden. Für Inlays werden von der Barmenia 85 Prozent einschließlich etwaiger Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung geleistet.

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